In Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserversorgungsanlage besteht nach der Trinkwasserverordnung die Pflicht zur Prüfung auf Legionellenbefall im Abstand von drei Jahren.
Die dafür anfallenden Kosten können nach der Betriebskostenverordnung („Prüfung der Betriebssicherheit“) in die Heizkostenabrechnung unter der Position Warmwasser eingestellt werden. Wird bei der Überprüfung ein Legionellenbefall festgestellt, können die sich daran anschließenden Kosten für die Ursachenermittlung und für die Beseitigung dem Mieter nicht auferlegt werden.
mr
MieterMagazin 7+8/14
17.12.2015