Eine bezirksübergreifende Arbeitsgruppe zur Überwachung des neuen Zweckentfremdungsverbots wird es nicht geben. Nun muss jeder Bezirk für sich gegen Ferienapartments, Büros und Praxen in Wohnungen vorgehen.
Stephan von Dassel, Stadtrat für Bürgerdienste in Mitte, hat monatelang für die Bildung einer sogenannten Task-Force für das Zweckentfremdungsverbot geworben. „Das ist gescheitert“, bedauert er. Im Juni hat sich das Bezirksamt Mitte dagegen entschieden, diese Verantwortung für alle Bezirke zu übernehmen.
Die Idee war, dass die Berliner Bezirke alle ihre 34 Mitarbeiter, die sie für die Bearbeitung von Zweckentfremdungsfällen haben, in einer Behörde zusammenfassen, um effektiver arbeiten zu können. Stephan von Dassel wollte diese Gruppe unter seiner Regie beim Bezirk Mitte ansiedeln.
Nach der Absage aus Mitte wird nun jeder Bezirk für sich mit seinen zwei beziehungsweise vier Mitarbeitern die Zweckentfremdungsanzeigen und -anträge bewältigen müssen. „Es gibt keinen Bezirk, der das für alle schultern will“, sagt von Dassel.
Seit dem Inkrafttreten der Zweckentfremdungsverordnung am 1. Mai muss zweckfremd genutzter Wohnraum beim Bezirk gemeldet werden. Gewerbliche Mietverträge genießen bis zu ihrem Ablauf Bestandsschutz, für Ferienwohnungen gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Außerdem müssen Leerstand und Abriss von Wohnraum genehmigt werden. Die Sorge, dass das mit dem geringen Personal nicht zu schaffen ist, wird nicht kleiner.
Jens Sethmann
Mehr Informationen zum Thema "Zweckentfremdung von Wohnraum" (Mai 2016):
MieterMagazin 7+8/14
Statt gemeinsam gehen die Bezirke nun einzeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vor (Beispiel: Ferienwohnung)
Foto: Christian Muhrbeck
BMV-Musterschreiben für die Meldung von Zweckentfremdung unter
www.berliner-mieterverein.de
07.05.2016