Grundsätzlich darf der Mieter seine Wäsche in der Wohnung trocknen. Eine Formularklauselim Mietvertrag, die das Aufhängen von Wäsche in der Wohnung verbietet, ist unwirksam.
Das gilt auch dann, wenn es im Haus einen Gemeinschaftstrockenkeller oder -speicher gibt. Die „kleine“ Wäsche darf auch auf dem Balkon getrocknet werden, muss aber so aufgehängt werden, dass man sie von der Straße aus nicht sieht.
dmb
Stand: 03.07.2015
31.12.2016