Der Aufenthaltsstatus ist garantiert – ein Wohnberechtigungsschein (WBS) aber damit noch lange nicht. In dieser Situation befanden sich in den zurückliegenden Monaten viele Geflüchtete, die sich in Berlin auf Wohnungssuche machen wollten. Das hat sich nun geändert.
Ein Senatsbeschluss am 13. Juni beendet für viele Flüchtlinge endlich den entmutigenden Streit um den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins (WBS). „Für Geflüchtete ist es ohnehin schwierig genug, auf dem Berliner Wohnungsmarkt etwas zu finden“, sagt Christian Lüder, Mitbegründer des Netzwerks „Berlin hilft!“. „Aber ohne einen WBS stehen sie noch schlechter da.“
Dabei sollten geflüchtete Menschen mit einer Bleibeperspektive auch die Möglichkeit bekommen, eine eigene Wohnung zu beziehen, um ihre Chancen auf Integration zu verbessern. Dieses Ziel hatte sich der rot-rot-grüne Senat gesetzt – die Praxis sah allerdings über viele Monate anders aus. Weil konkrete Ausführungsvorschriften fehlten, verweigerten einige Berliner Bezirke Antragstellern das Papier – entweder weil diese nur einen sogenannten subsidiären Schutzstatus hatten, also aufgrund einer stichhaltig begründeten Bedrohung in ihrem Heimatland in Deutschland bleiben dürfen, oder weil sie zwar das Schreiben von der Ausländerbehörde mit dem positiven Asylbescheid für politisch Verfolgte in den Händen hielten, dieser aber noch nicht in elektronischer Form ausgestellt worden war. „Das könnte dann bis zu einem halben Jahr und länger dauern“, erklärt Christian Lüder. Bei dem Hinweis, dass der WBS sicher, aber erst irgendwann in der Zukunft kommt, dürften Vermieter – ob nun kommunale oder private – nur die Schultern gezuckt und den nächsten Bewerber genommen haben.
Um diesen unhaltbaren Zustand zu beenden, kam der Rat der Bürgermeister zusammen und beschloss verbindlich für alle eine Ausführungsvorschrift. Sie garantiert nun einheitliches und klares Behördenhandeln: Menschen mit subsidiärem Schutz, mit Flüchtlingseigenschaft (begründete Furcht vor Verfolgung beispielsweise aufgrund von Rasse, Religion oder Nationalität) und mit Asylberechtigung bekommen bei den für sie zuständigen Bezirksämtern einen WBS ausgestellt.
Rosemarie Mieder
01.07.2017