Bislang blieb der Verbraucher im Ungewissen, wie sein täglich genutzter Strom produziert wird: aus wenig klimafreundlicher Kohle, aus mit Entsorgungsproblemen belasteten Quellen wie Uran – oder aus zukunftsweisenden erneuerbaren Energien. Eine Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sollte dies ändern, was der unionsdominierte Bundesrat jedoch verhinderte. Seit Juli ist eine abgespeckte Version in Kraft.
Für Verbraucher negativ: Die Stromkennzeichnungspflicht wurde entschärft. Eigentlich sollten die Lieferanten über die Zusammensetzung von Strom sowie die Umweltauswirkungen seiner Produktion umfänglich informieren. Nunmehr ist allenfalls noch rudimentär ersichtlich, wie der Strom entsteht. Das kritisiert der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), übt sich gleichwohl in Zweckoptimismus: Wenigstens der Atomstromanteil sei künftig auf der Rechnung erkennbar, so BUND-Bundesgeschäftsführer Gerhard Timm.
Bestätigt wurde im EnWG die Absicht, eine Bundesnetzagentur solle die Strom- und Gaspreise kontrollieren. Die Agentur kann jedoch nur auf die Höhe der Netzentgelte Einfluss nehmen, mithin auf die Kosten für den Transport des Stroms durch Leitungen. Dieser macht bei Strom etwa ein Drittel des Gesamtpreises aus. Werden die Netztarife gesenkt, erhöhe die Industrie die Kosten eben an anderer Stelle, fürchten Kritiker, etwa bei der Beschaffung und Erzeugung. Wer jetzt auf sinkende Strom- oder Gaspreise hofft, „ist auf dem Holzweg“, kommentierte der Präsident des Bundes der Energieverbraucher, Aribert Peters. Wirklich erreicht wurde letztlich nur ein Ziel: die Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode.
alo
MieterMagazin 8/05
27.04.2013