Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Leserinnen und Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Betr.: MieterMagazin 5/2021, Seite 6, Birgit Leiß:
„Wie Frau Goerschel ihre Wohnung verlor – Eine Wohnung, zwei Eigentümer“
Zum fraglichen Zeitpunkt nicht angestellt
Frau Angelika Syring hat uns mitgeteilt, dass sie nicht bei Notar Bloedorn angestellt war, als der Wohnungsverkauf, von dem unser Beitrag berichtete, vonstatten ging. Ihre nur kurzzeitige Tätigkeit dort hat erst am 15. Mai 2008 begonnen – ein halbes Jahr nach der Vertragsbeurkundung. Frau Syring weist des Weiteren darauf hin, dass die Darstellung im MieterMagazin, dass sie nicht bereit gewesen sei, das Mietverhältnis mit Frau Goerschel fortzusetzen, falsch ist.
Die Redaktion des MieterMagazin weist darauf hin, dass es richtig ist, dass Frau Syring zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrages noch nicht bei Notar Bloedorn angestellt war, wohl aber in der sich anschließenden Phase der Abwicklung des Kaufvertrages und der eigentlich fälligen, hier aber nicht erfolgten Eintragung ins Grundbuch.
Weiter weisen wir darauf hin, dass die Mieterin, Frau Goerschel, keine Veranlassung gesehen hat, neue Vertragsverhandlungen mit Frau Syring zu führen, weil sie einen gültigen Mietvertrag mit der Firma Farsalia hatte. Frau Syring reichte daraufhin eine Räumungsklage ein, auf die sich unsere Aussage bezieht, dass sie nicht bereit gewesen sei, das Mietvertragsverhältnis fortzusetzen. Die Gültigkeit des Mietvertrages von Frau Goerschel mit Farsalia hat im Übrigen das Kammergericht bestätigt.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 3/2021, Seite 12, Birgit Leiß: „Charlottenburg-Wilmersdorf –
Sind Milieuschutzgebiete nur rote Linien auf der Karte?“
Unwilliger Bezirk?
Der Artikel über den Vorkauf der Seelingstraße 29 hat mich dann doch etwas enttäuscht, denn der Berliner Mieterverein war ja prominent bei der Demo vor dem Haus vertreten und kennt daher die ganze Geschichte. Am Ende können wir feststellen: Der Bezirk hat sein Vorkaufsrecht wahrgenommen und das Gebäude für die landeseigene Degewo erworben. Aber warum wird der Eindruck erweckt, dass der Bezirk dies eigentlich nicht wollte? Wie auch auf der Demo mitgeteilt, haben wir einen Tag nach Bekanntwerden des Verkaufs des Gebäudes die Vorbereitungen für den Vorkauf begonnen, das Verkehrswertgutachten beauftragt, die Wohnungsbaugesellschaften, die nach den internen Absprachen der Gesellschaften für unseren Bezirk zuständig sind, angeschrieben et cetera – also alles so, wie es sein muss, wenn man zu einem erfolgreichen Vorkauf kommen will. Drei Wochen später gab es einen Antrag in der BVV dazu, aber die wesentlichen Schritte waren da schon gegangen. Der Artikel endet dann mit der Feststellung, dass nach Redaktionsschluss bekannt wurde, dass der Bezirk sein Vorkaufsrecht wahrnehmen möchte. Das ist erstaunlich, denn dies wurde schon fünf Wochen vorher im Stadtplanungsausschuss der BVV berichtet, ebenso bei der Demo. Aber irgendwie hätte das ja zu dem Tenor eines unwilligen Bezirks, der durch die aktive Bürgerschaft dann doch zum Handeln gezwungen wird, nicht gepasst. Schade drum, denn eigentlich wäre der Vorgang ein guter Aufhänger gewesen, um zu beschreiben, warum das gesamte Instrumentarium der Berliner Wohnungspolitik in der City-West versagt, nachdem sich bei Bodenpreisen von 4000 Euro pro Quadratmeter und mehr alle Förder- und Ankaufprogramme nicht rechnen. Nicht für landeseigene Gesellschaften und nicht für Genossenschaften, und von den Privaten brauchen wir gar nicht erst zu reden.
Oliver Schruoffeneger, Stadtrat für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt in Charlottenburg-Wilmersdorf
Die Mieterinitiative Seelingstraße hat gegenüber dem MieterMagazin geäußert, dass Stadtentwicklungsstadtrat Schruoffeneger die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht mit der nötigen Nachdrücklichkeit betrieben habe, weil er lediglich zwei städtische Wohnungsbaugesellschaften und eine Genossenschaft zwecks Vorkauf kontaktiert hatte. Das MieterMagazin hat Stadtrat Schruoffeneger mit dieser Aussage konfrontiert und ihn schriftlich um eine Stellungnahme gebeten, mit der er dieser Behauptung hätte widersprechen und seine Sicht der Dinge darlegen können. Davon hat der Stadtrat keinen Gebrauch gemacht und so blieb die Aussage der Mieterinitiative unwidersprochen. Die Aussage am Schluss des Textes bezog sich auf den Umstand, dass kurz nach MieterMagazin-Redaktionsschluss mit der Degewo ein Unternehmen gefunden wurde, zugunsten dessen der Bezirk sein Vorkaufsrecht ausüben wollte. Dass der Bezirk schon Wochen vorher beschlossen hatte, das Vorkaufsrecht zu prüfen und möglichst auch wahrzunehmen – sofern ein interessierter Käufer gefunden würde – geht aus unserem Text hervor.
Die Redaktion
26.07.2021