Betr.: Leserbriefe im MieterMagazin 8/05 zu MieterMagazin 6+7/05, Seite 14,
Rainer Bratfisch: „Die Kiez-Cops“
Strafe statt Gejammere
Ich habe die „Beiträge“ von Klaus Büchner und W. Weidemann zu den Kiez-Cops gelesen. Sie beinhalten nur Schwachsinn. Klaus Büchner regt sich auf, weil er nicht mit dem Rad durch den Park fahren und dort auf einer Bank Bier trinken darf. Er vergisst, dass gerade die Rad-Rowdies (ich will ihn nicht dazu zählen!) rücksichtslos die Fußgänger bedrängen. Dann ist es laut Gesetz verboten, auf öffentlichen Plätzen Alkohol zu trinken. Auch vor unserem Haus finden diese Saufgelage statt – wirklich: ein wunderschöner Anblick für die Kinder vom Spielplatz, zumal sich dann auch noch in die Büsche und gegen die Hauswand erleichtert wird.
Im Übrigen ist es schon frech, wie oft in Berlin Behinderte blockiert werden durch solche Leute, die keine fünf Meter weiter laufen wollen. Hier sind Strafen angebracht und kein Gejammere.
Wolfgang Grauke per E-Mail
MieterMagazin 5/05, Seite 10, Clara Luckmann:
„Streit um Fördermittelkürzung geht vor Gericht“
Plus minus null
Die Fördermittelkürzung durch den Oberbuchhalter der Stadt, Sarrazin, hat das typische Merkmal dieses Systems, wie es volkswirtschaftlich gebildeten ehemaligen DDR-Bürgern seit 1990 auffällt: die rein betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise ohne jeden volkswirtschaftlichen Zusammenhang, die nur dazu dient, Verwaltungen ohne Effekt zu beschäftigen. So hat zum Beispiel in meinem Wohngebiet die Erhöhung der Miete – durch Streichung der Fördermittel – für einen ALG-II-Empfänger (und davon gibt es hier viele) nur dazu geführt, dass sich nun die Erstattungen durch den Staatshaushalt für Mieten erhöhte – also insgesamt plus minus null für den Steuerzahler. Andere Vermieter haben für die umziehenden Mieter Treueprämien ausgelobt, um den zum Teil möglichen Umzug in nahe gelegene billigere Wohngebiete zu verhindern und den Leerstand für den Miteigentümer – das Land – gering zu halten. Eine wohnungspolitische Schizophrenie.
Gerhard Rosenberg, 13125 Berlin
Betr.: MieterMagazin 6+7/05, Seite 20, Clara Luckmann:
„Das Opfer bleibt, der Täter geht“
Nur Frauen Opfer?
Bisher hatte ich immer geglaubt, dass sich der Berliner Mieterverein geschlechtsneutral für die Interessen aller Mieter einsetzt. Die einseitig-feministische Darstellung zum Thema Gewaltschutzgesetz hat da Zweifel bei mir aufkommen lassen. Wer Ihren Artikel liest, kommt unweigerlich zu dem Schluss, dass es bei häuslicher Gewalt nur Männer als Täter und nur Frauen als Opfer gibt.
Ihre einseitige Sichtweise auf die Dinge verwundert nicht, wenn man einen Blick auf ihre Quellen und Gesprächspartner wirft. Sowohl BIG als auch „Mannsarde“ vertreten seit Jahren diese einseitige Meinung. Inzwischen gibt es dazu etliche Untersuchungen, die zu anderen Ergebnissen kommen.
Einer der Fachgutachter, die das Gewaltschutzgesetz vor seinem Inkrafttreten analysiert haben, kam unter anderem zu folgendem Schluss: „Für die wesentlich weiter gehenden Eingriffe des Gewaltschutzgesetzes entwirft die Bundesregierung ein geschlechtsspezifisches Bedrohungsszenario, das einer erfahrungswissenschaftlichen Prüfung in keiner Weise standhält. Die Behauptung, häusliche Gewalt ginge fast ausschließlich von Männern aus, ist sowohl bezüglich der Gewalt zwischen Partnern als auch bezüglich der Gewalt gegen Kinder und Senioren grob falsch. Im Bereich des Schutzes von Kindern, Senioren und Männern sind dagegen die eigentlichen Defizite bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt zu verorten, während für Frauen wegen der bisher und zukünftig ausschließlichen Beachtung dieser Opfergruppe bereits eine Vielzahl von Hilfs- und Beratungsstellen mit nicht unerheblichen finanziellen Mitteln zur Verfügung steht.“ (Gutachten von Prof. Dr. Dr. Michael Bock zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung). Um nicht missverstanden zu werden: Ich bin gegen häusliche Gewalt und auch für entsprechende Bestrafung. Eine unbewiesene Vorverurteilung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe darf es aber nicht geben!
F. Merkel per E-Mail
Berichtigung
Anders als im Impressum der letzten MieterMagazin-Ausgabe genannt wurde das Titelbild (MieterMagazin 8/05) gestaltet von Uli Staiger/die licht gestalten.
Die Redaktion
MieterMagazin 9/05
09.05.2018