Die Hüttenwegsiedlung kommt nicht zur Ruhe. Kaum waren die ehemals bundeseigenen Wohnungen verkauft, schockte der Erwerber die Mieter durch Modernisierungsankündigungen mit drastischen Mieterhöhungen.
Die Hüttenwegsiedlung soll richtig schick werden und wurde daher vom neuen Eigentümer in „Parkviertel Dahlem“ umbenannt. Geplant ist nicht nur eine umfassende Sanierung der Häuser, sondern auch die Umgestaltung der Außenanlagen sowie der Bau von 25 neuen Häusern. Etwa 30 Prozent der insgesamt 1096 Wohnungen sollen zudem privatisiert werden. An den Plänen der „Parkviertel-Dahlem Grundstückgesellschaft“, einem Unternehmen der „Apellas-Gruppe“, gibt es heftige Kritik, insbesondere seit bekannt wurde, wie teuer die Wohnungen künftig sein werden. „Viele wollen ausziehen, einigen wurden Abfindungen angeboten“, sagt Ismail Kosan vom Verein der Hüttenwegsiedlung, einem Zusammenschluss der Mieter. In einigen Fällen verteuert sich die Miete um 300 Euro. Das betrifft die „Filetgrundstücke“, die in Wohnungseigentum umgewandelt werden. Hier ist in Sachen Modernisierung das „volle Programm“ vorgesehen: Aufstockung, Anbau von Balkonen, Wärmedämmung und Fahrstuhleinbau. „Eine Kündigung auf kaltem Weg“, urteilt Rechtsberater Dr. Michael Häberle vom Berliner Mieterverein (BMV), der etliche Bewohner vertritt: „Man will die Mieter dazu drängen, ihre Wohnung zu kaufen oder sie zum Umzug in die unattraktiveren Teile der Siedlung bewegen.“ Nur ein Teil, nämlich etwa 300 Wohnungen seien von diesen starken Mietsteigerungen betroffen, heißt es dazu bei Apellas. „Härtefälle kann man nicht verhindern, wir bemühen uns aber, für jeden Einzelfall eine Lösung zu finden“, erklärt der Geschäftsführer Dr. Ulrich Weber.
Rechtlich sieht es für die Mieter leider nicht sehr gut aus. „Grundsätzlich gelten fast alle Maßnahmen als Wohnwert verbessernd“, erklärt Dr. Häberle. Widersprüche wegen finanzieller Härte sind aber möglich, da weder ein nachträglicher Balkonanbau noch ein Aufzug als allgemein üblicher Zustand gelten.
Noch nicht zufriedenstellend gelöst sind die Mieterschutzregelungen, die auf Druck der Mieter im Kaufvertrag zwischen der „Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ (BIMA) und der Apellas vereinbart worden sind. Nach Angaben von Apellas sind dies der 10-jährige Kündigungsschutz, das verlängerte Vorkaufsrecht durch die Mieter sowie der Verzicht auf Luxusmodernisierung. Der BMV kritisiert, dass die Mieter diese zusätzlichen Schutzrechte nur auf Verlangen als Ergänzung zum Mietvertrag erhalten sollen.
Birgit Leiß
MieterMagazin 9/05
Mehr zahlen oder gehen: Am Hüttenweg wird luxussaniert
Foto: Rolf Schulten
27.04.2013