Graffiti zieren viele Häuserwände, Treppenflure und Brandwände. Was den Befürwortern Kunst und Selbstdarstellung, ist den Gegnern Sachbeschädigung und Schmiererei. Graffitibeseitigung ist mit erheblichen Kosten verbunden. Sprachrohr der Graffitigegner ist unter anderen der Verein Noffitti. Dieser forderte kürzlich, die Kosten für die Entfernung von Graffiti auf die Mieter umzulegen.
Der Berliner Mieterverein wies die Forderung von Noffitti zurück. Die Umlage sei systemwidrig, rechtlich unzulässig und führe zu weiterem Anstieg der Nebenkosten, die schon heute vielfach die Schmerzgrenze überschritten hätten, so der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein, Hartmann Vetter.
Grundsätzlich dürfen nach dem bestehenden Betriebskostenrecht nur solche Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, die durch die Nutzung der Wohnung entstehen oder verursacht werden. Maßnahmen zur Erhaltung der Mietsache und notwendige Reparaturen sind dagegen eindeutig Sache des Vermieters. Deren Finanzierung ist aus der Grundmiete vorzunehmen. Mieter haben keinen Einfluss darauf, welche Gebäude sich Graffiti-Sprayer aussuchen. Sie sind auch nicht an der Entscheidung beteiligt, ob Graffiti beseitigt werden oder nicht.
hv/rw
MieterMagazin 9/05
Kosten für Graffitibeseitigung sind keine Betriebskosten
Foto: Maik Jespersen
27.04.2013