Üblicherweise senden Mieter ihre Schreiben an den Vermieter als einfachen Brief mit der Post. Mitunter kommt es aber darauf an, dass der Mieter den Zugang beweisen kann.
Die Zusendung per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurfeinschreiben ist nicht unbedingt sicherer, denn beispielsweise wird der Vermieter zwar den Zugang eines Briefumschlages, nicht aber dessen Inhalt bestätigen. So ist die persönliche Zustellung gegen Empfangsquittung immer noch die sicherste Methode. Will man per Boten zustellen, so sollte der Bote das Schreiben erst einmal zur Kenntnis genommen haben, ehe der Brief ins Kuvert kommt. Dann kann er später sowohl die Zustellung als auch den Inhalt des zugestellten Schreibens bezeugen.
mr
MieterMagazin 9/06
23.04.2013