Die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein (BMV) lohnt sich, wie Bewohner einer Wohnanlage in Kreuzberg erfahren konnten. Weil der BMV herausgefunden hatte, dass die Mieten über Jahre hinweg falsch berechnet worden sind, wurde den Mietern 77.000 Euro zurückerstattet.
Bei der Kochstraße 73-74 und der Zimmerstraße 8/10 handelt es sich um öffentlich geförderten Wohnungsbau. Der Vermieter muss daher für die Berechnung der Kostenmiete eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen. Im Jahre 2003 stieß BMV-Rechtsberater Klaus Kießling bei der Überprüfung der Nebenkostenabrechnung auf einen gravierenden Fehler: Obwohl die Heizungsanlage bereits 1998 aus dem Betrieb des Vermieters ausgegliedert worden war, tauchten immer noch Kostenansätze für die ursprüngliche Zentralheizung auf. „Bei einem solchen Wärmecontracting wird die Anlage einer Dienstleistungsfirma übertragen, der Vermieter ist dann verpflichtet, die Kostenmiete entsprechend zu senken“, erklärt Kießling. Auf seine Aufforderung, die Mieten rückwirkend neu zu berechnen, reagierte die „Konzepta Grundstücksgesellschaft“ jedoch erst, nachdem er die Investitionsbank Berlin (IBB) eingeschaltet hatte.
Zu Weihnachten 2003 gab es für die 76 Mietparteien dann einen unverhofften Geldsegen von rund 30.000 Euro. Weil in der Wirtschaftlichkeitsberechnung aber immer noch Abschreibungskosten der Heizungsanlage enthalten waren, erfolgte schließlich eine Überprüfung durch die IBB – mit dem Ergebnis, dass im Juni 2006 weitere 47.000 Euro zurückerstattet werden mussten. So erhielt ein Ehepaar eine Gutschrift von knapp 500 Euro, nachdem Ende 2003 bereits 320 Euro zurückbezahlt worden waren.
Mit Sanktionen muss die Konzepta trotz des markanten Fehlers nicht rechnen. Die IBB hätte zwar die Möglichkeit, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, wie Sprecher Uwe Sachs erläutert: „… aber weil der Vermieter den Fehler korrigiert hat, haben wir davon abgesehen.“ Dass diese Korrektur nur auf erheblichen Druck erfolgte, spielt offenbar keine Rolle. Zu Fehlern bei der Mietenberechnung komme es ohnehin häufig, heißt es bei der IBB. So war bei einer im Jahre 2005 durchgeführten Überprüfung von 355 Objekten nur die Hälfte der Mieten richtig berechnet.
Die Konzepta wollte gegenüber dem MieterMagazin keine Stellungnahme abgeben.
bl
MieterMagazin 9/06
Wohnanlage in der Kreuzberger Zimmerstraße: Ein BMV-Rechtsberater ermittelte eklatante Abrechnungsfehler
Foto: Christian Muhrbeck
28.07.2013