Für minder ausgestattete Neubauwohnungen, die zwischen 1956 und 1964 bezugsfertig wurden, gibt es einen Abschlag von der ortsüblichen Miete. Die Ergänzung zum Berliner Mietspiegel 2005 wurde kürzlich im Amtsblatt veröffentlicht.
Durch Modernisierung nimmt die Zahl minder ausgestatteter Wohnungen kontinuierlich ab. Entsprechend sinkt die Wahrscheinlichkeit, im Wege der Datenerhebung hinreichend viele Wohnungen zu finden, die eine Darstellung in der Tabellenstruktur des Mietspiegels möglich machen. So konnte für Altbauwohnungen mit Außentoilette schon im Berliner Mietspiegel 2003 kein Abschlag mehr ausgewiesen werden, da nicht genügend Wohnungen gefunden wurden. Auch für Altbauwohnungen mit Innen-WC, aber ohne Bad und Sammelheizung, reicht die Anzahl nicht mehr für eine Darstellung in der Tabelle, immerhin jedoch für die Berechnung eines Abschlags. So ist im Mietspiegel 2005 ein Abschlag in Höhe von 0,23 Euro pro Quadratmeter ausgewiesen für Wohnungen mit Bezugsfertigkeit bis 1918 (bei den Werten aus Spalte 1) beziehungsweise von 0,36 Euro pro Quadratmeter im Monat für Wohnungen mit Bezugsfertigkeit von 1919 bis 1949 (bei den Werten aus Spalte 3). Diese Abzüge sind nicht hoch, betreffen aber ohnehin Wohnungen mit niedriger Miete.
Beim Neubau konnte 2005 lediglich noch für die Baujahrgänge 1950 bis 1955 ein Abschlag (0,75 Euro pro Quadratmeter und Monat) ermittelt werden. Für Neubauwohnungen (bezugsfertig 1956 bis 1964) mit Sammelheizung oder mit Bad und mit WC in der Wohnung (IWC) liegt die ortsübliche Vergleichsmiete je Quadratmeter Wohnfläche monatlich 0,59 Euro unter den Beträgen der ausgewiesenen Spalte 6.
Reiner Wild
MieterMagazin 9/06
Kein Bad, keine Sammelheizung? Für bestimmte Wohnungen mit minderer Ausstattung werden Abschläge vom Mietspiegel vorgenommen
Foto: Jens Sethmann
Der Nachtrag ist veröffentlicht im Amtsblatt Berlin Nr.26 vom 2. Juni 2006, Seite 1928
28.07.2013