Betr.: MieterMagazin 7+8/08, Seite 11, Birgit Leiß:
„Märkisches Viertel – Super-Sanierung vor dem Start“
Berichtigung
Anders als im Artikel behauptet werden die Mieter nicht grundsätzlich während der Kernbauzeit umgesetzt. Nach Angaben des Wohnungsunternehmens Gesobau betrifft dies nur einige Härtefälle, in der überwiegenden Zahl sei dies nicht notwendig.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 5/08, Seite 9, Birgit Leiß:
„Hausverwaltung GMRE – Undurchsichtiges Zweiergespann“
Haarsträubend
Ich wollte mich einfach einmal recht herzlich bedanken, dass Sie so offen und direkt über GMRE Consultants berichtet haben. Eine sehr gute Freundin wohnt in einem von diesen Leuten verwalteten Haus und wird aufgrund haarsträubender Probleme schnellstens das Weite suchen. Auch ich habe (bevor ich um das Image des Unternehmens wusste) versucht, mit den Herren Kontakt aufzunehmen, da es zum Teil scheinbar gute Angebote sind. Ich habe es mehr als zehnmal versucht – per E-Mail, per Telefon. Nichts funktioniert. Die Mitarbeiter wissen angeblich nie von etwas. Ich kann nur hoffen, dass Sie auch weiterhin an der Sache dranbleiben, um diese echte Sauerei an die Öffentlichkeit zu bringen.
A. Eckelmann, per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 5/08, Seite 9, Birgit Leiß:
„Hausverwaltung GMRE – Undurchsichtiges Zweiergespann“
Leitung tot
Auch ich bin Mieter bei GMRE. Ich kann nur bestätigen, was in Ihrem Bericht steht. Wir haben hier eine Telefonnummer, die gar nicht mehr in Funktion ist. Ich habe am 21. April 2008 meine Kündigung geschrieben, die am 22. April 2008 bei GMRE in Empfang genommen wurde. Keine Reaktion. Habe mehrfach versucht, telefonisch Kontakt zu bekommen. Nichts. Endlich am 30. Juni 2008 jemanden erreicht. Völliges Erstaunen über eine Kündigung. Am 2. Juli 2008 kam ein Schreiben, dass ich mich wegen der Wohnungsabnahme mit ihnen in Verbindung setzen soll. Seit zwei Jahren warten wir schon auf die Heizkostenabrechnung. Mieter, die schon ausgezogen sind, mussten die Wohnung zum Teil komplett renovieren und warten ewig auf die Rückzahlung der Kaution.
M. Kluth, per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 7+8/08, Seite 6:
„DMB-Bundesarbeitstagung – Abrechnung mit der Mietrechtsreform“
Kritik ja, Zynismus nein
In Ihrem Bericht über die DMB-Bundesarbeitstagung 2008 haben Sie meinen Vortrag als eine bissig-zynische Abrechnung bezeichnet. Bissig (besser: beißend) ja, aber zynisch nein. Dem liegt ein substanzielles Missverständnis auf Ihrer Seite zugrunde. Die Kritik, die ich am Bundesjustizministerium und am Bundesgerichtshof geübt habe, war mir in der Sache sehr ernst und ich habe sie auch im Einzelnen belegt. Eine Moral, wie sie der Zyniker gern schmäht, verbinde ich persönlich ohne jede Einschränkung mit dem Sozialstaatsprinzip und seiner Umsetzung im Mietrecht. Sie meinen fälschlicherweise offenbar, dass eine beißende Kritik an einer Institution per se zynisch sei. Ich hatte demgegenüber den Eindruck, dass das Publikum mit seinem langen Beifall im Unterschied zu Ihnen die Dosis Witz in meinem Vortrag anerkannt hat, nicht aber Zynismen. Im Übrigen war in meinem Vortrag auch nicht, wie Sie schreiben, von einer Blockade aufgrund angeblich umfassenden Charakters der Mietrechtsreform die Rede. Verstehen Sie bitte deswegen, dass ich von Ihrem Bericht enttäuscht bin.
P. Derleder, per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 5/08, Seite 8, Kristina Simons:
„Stromverbrauch – Durchblick dank Index“
Index nicht anwendbar
Wir haben uns gefreut, einen durchschnittlichen Stromverbrauchsindex (SVI) an die Hand zu bekommen. Leider scheinen beide Formeln auf unseren Zweipersonenhaushalt mit Gasherd und Gasetagenheizung nicht anwendbar. Unser Stromverbrauch liegt bei unter 1000 Kilowattstunden, aber der Gasverbrauch, den die Gasag mittels eines Brennwertes in Kilowattstunden umrechnet, liegt etwa bei 10000 Kilowattstunden. Die Heizungskosten scheinen in der erweiterten SVI-Formel nicht berücksichtigt zu sein. Wir können den Gasverbrauch für die Heizung einerseits und für den Gasherd und den Warmwasserverbrauch andererseits nicht aufspalten. Dass der SVI nicht jeder der sicher vielfältigen Möglichkeiten gerecht werden kann, ist verständlich. Andererseits wird unser Fall durchaus ein Normalfall sein, so dass man von einem nützlichen SVI seine Berücksichtigung erwarten darf.
H. Mösing, per E-Mail
MieterMagazin 9/08
10.07.2013