Betr.: MieterMagazin 7+8/09, Seite 13, Kristina Simons:
„Bioerdgas: Brennstoff vom Getreidefeld“
Berichterstattung zu positiv?
Ihre positive Berichterstattung über die Gasag ist mir schleierhaft. Vielleicht bekommen Sie Anzeigen oder Spenden? Ich hielte es für geboten, wenn Sie mindestens halbjährlich die zehn günstigsten Anbieter nach www.verivox.de abdrucken würden, jeweils Gas, Naturstrom, sonstiger Strom.
H. Weber, 10823 Berlin
Betr.: MieterMagazin 7+8/09, Seite 26, Rainer Bratfisch:
„Wohnungselektrik: Strom ruft nach dem Fachmann“
FI-Schalter sind vorgeschrieben
Der Absatz über FI-Schutzschalter enthält einen Fehler. FI-Schalter für Steckdosenstromkreise in Badezimmern sind nicht nur ratsam, sondern nach DIN VDE 0100-701 (2002-03) zwingend vorgeschrieben. Für die Neuinstallation von Stromkreisen in Wohnungen sind seit 1. Juni 2007 FI-Schalter für alle Steckdosen vorgeschrieben. Ausnahmen gelten nur für Steckdosen, die für den Anschluss eines ganz bestimmten Betriebsmittels, zum Beispiel für Kühl- oder Gefrierschrank errichtet werden.
M. Kauder, per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 5/09, Seite 12, Rainer Bratfisch:
„Parkviertel: Anspruch und Wirklichkeit“
Heute wie damals
Mit Erschrecken und Verwunderung habe ich Ihren Artikel gelesen. In den 80er Jahren war ich Zivilbeschäftigter bei den amerikanischen Streitkräften in Berlin am Dahlemer Weg und mit der Pflege und Wartung der US-Wohnungen betraut. Schon damals haben sich meine Kollegen und ich über den doch sehr fragwürdigen Zustand der Wohnungen gewundert. Zugegeben: Die Wohnungsgröße war perfekt – kaum eine Wohnung unter vier Zimmer und auch im Kellerbereich reichlich Platz für alles, was nicht in die Wohnung gehört. Aber es waren auch damals unter anderem schon sehr viele Feuchtigkeitsschäden zu verzeichnen – sicherlich auch durch die Waldlage. Sowohl in den Wohnungen als auch in allen anderen Räumen des Hauses waren Schädlinge wie Schaben, Wanzen und Kakerlaken am Werk. Diese Schädlinge lassen nicht so einfach locker und könnten auch heute noch in diesen Gebäuden vorhanden sein. Verantwortlich für die Wohnungsübernahme von den Amerikanern war damals – soweit mir bekannt – das Bundesvermögensamt. Dann wurden die Wohnungen an andere Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften zur Weitervermietung abgegeben. Zuerst wurde an Studenten und Wohngemeinschaften vermietet, bis entschieden war, ob dort Bonner Beamte einziehen sollten oder nicht. Ich kann den Frust der Bewohner verstehen. An Wärmedämmung wurde wohl nicht gedacht, mit neuen Fenstern und neuer Inneneinrichtung ist es nicht getan. Ja, so war das – ich wusste aber nicht, dass es immer noch so ist!
C. Nitzbon per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 1+2/09, Seite 8:
„Broschürentipp: Erste Hilfe zur Betriebskostenprüfung“
Fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen
Es heißt gemeinhin, 50 Prozent aller Abrechnungen seien fehlerhaft. Meine persönlichen Erfahrungen sind andere. Innerhalb von 15 Jahren, in denen ich die Abrechnungen intensiv hinterfragte, war nicht eine Abrechnung fehlerfrei und dies, obwohl im Laufe der Jahre drei verschiedene Hausverwaltungen dafür einzustehen hatten. Dass meine Erfahrungen eine Ausnahme sind, glaube ich nicht.
Ich möchte deshalb Mieter motivieren, vor der Mieterberatung „hinter die Kulissen“ zu schauen, zu bestimmten Positionen Rücksprache in der Verwaltung zu nehmen, sich Kopien geben zu lassen. Diese sollten Sie zu Hause möglichst selber analysieren, um den Anwälten in der Beratung bereits Hintergrundwissen vermitteln zu können. Viele Fehler sind für diese aus der Vorlage der Abrechnung allein nicht ersichtlich. Die Fehlerquellen sind mannigfaltig. Auf jeden Fall ist es erforderlich, sich nicht mit den Kopien der Kostenaufstellungen in Excel-Tabellen zu begnügen, sondern sich zusätzlich Kopien der jeweiligen Rechnungen aushändigen zu lassen. Auch die Kopie der Meßdienstkostenabrechnung der Ablesefirma kann aufschlussreich sein, wie auch die Vattenfall-Wärmeabrechnungen beim Bezug von Fernwärme. Die Addition der einzelnen Strombereiche (Haus, Heizung, Aufzug und so weiter) darf in der Höhe die relevanten Vattenfall-Rechnungen nicht überschreiten. Wurden die Wasseruhren fristgemäß ausgetauscht? Das Jahr des Fristablaufs der Eichung ist der Wasseruhr entnehmbar. Der versäumte fristgerechte Austausch berechtigt zum Beispiel zu Kürzungen. Diese Anregungen beschränken sich nur auf einige der möglichen Fehlerquellen.
G. P., 10707 Berlin
MieterMagazin 9/09
25.12.2016