Das Durchhaltevermögen von Mietern gegen den Abriss ihres Wohngebäudes am Tiergartenrand wurde jetzt von Erfolg gekrönt. Das Berliner Landgericht wies die Räumungsklage des Investors zurück. In den bereits leergezogenen Wohnungen hat allerdings der Abriss bereits begonnen.
Die 63. Kammer des Berliner Landgerichts hat kürzlich im Berufungsverfahren die Räumungsklage der „Dibag Industriebau AG“ gegen die Mieter einer Wohnung in den IBA-Bauten des Architekten Ungers zurückgewiesen (Landgericht Berlin, 63 S 13/08 vom 19. Juni 2009).
Das Unternehmen aus München versucht seit dem Erwerb der Wohnanlage den Abriss und eine Neubebauung mit hohem Gewerbeanteil durchzusetzen. Das Bezirksamt Mitte hatte mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der im September letzten Jahres festgesetzt wurde, die planerischen Grundlagen für den Nutzungswechsel geschaffen.
„Das jetzt ergangene Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Investor“, kommentierte Reiner Wild, Vize-Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins, das Urteil.
Die Dibag konnte mit ihrer Klage nicht durchdringen, weil sie nach Auffassung des Gerichts nicht substantiiert dargelegt hat, dass sie die in der Kündigung angegebene Ersatzbebauung tatsächlich umsetzen wird. Im Interesse des Mieterschutzes, heißt es, müsse eine Deckung zwischen dem mit der Kündigung mitgeteilten Lebenssachverhalt und der tatsächlichen Bauplanungsabsicht feststellbar sein. Für die Richter war nicht erkennbar, was nach Beendigung der Mietverhältnisse konkret passieren wird. Damit liege eine unzulässige Vorratskündigung vor. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Der Berliner Mieterverein begrüßte das Urteil. „Es ist nicht zumutbar, dass aufgrund vager Bauabsichten eine Vertreibung von Bewohnern stattfindet“, erklärte Wild.
MM
MieterMagazin 9/09
Unger-Bauten am Lützowplatz: Die Räumung wurde erfolgreich abgewehrt
Foto: Christian Muhrbeck
07.04.2013