Die Wohnungs- und Mietenpolitik in Deutschland steht vor wichtigen Weichenstellungen, Grundsatzfragen sind zu klären, Antworten auf immer drängender werdende Probleme müssen gefunden werden. Der Deutsche Mieterbund (DMB) befragt die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien zu ihren Vorstellungen und Zielen in der nächsten Legislaturperiode. Dabei geht es insbesondere um eine verfassungsrechtliche Verankerung des Rechtes auf Wohnen, die Garantie des sozialen Mietrechts, die energetische Modernisierung der Wohnungsbestände, bezahlbare Mieten, die Schaffung bzw. Ausweitung altersgerechter Wohnungsbestände, den notwendigen Wohnungsneubau und eine nachhaltige Stadtentwicklungspolitik.
Die 11 Fragen des Deutschen Mieterbundes
Frage 1.
Der Deutsche Mieterbund fordert die Aufnahme eines Verfassungsrechts auf Wohnen in das Grundgesetz und eine Aufnahme des Rechts auf Wohnen in das Europäische Gemeinschaftsrecht. Werden Sie diese Forderung unterstützen? Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?
Frage 2.
Das geltende Mietrecht hat sich bewährt, es stellt im Wesentlichen einen gerechten Ausgleich zwischen Mieter- und Vermieterinteressen dar. Sind Sie ebenfalls dieser Auffassung oder halten Sie Änderungen des Mietrechts für erforderlich? Wenn ja, mit welchen Inhalten?
Frage 3.
Energetische Modernisierungen der Wohnungsbestände sind aus Sicht des Deutschen Mieterbundes unverzichtbar, um die Energiepreisspirale zu stoppen und die von der Bundesregierung festgelegten Klimaschutzziele zu erreichen. Welche Maßnahmen des Gesetzgebers sind notwendig, um die Energieeffizienz im Wohnungsbestand zu verbessern und insbesondere den Anteil erneuerbarer Energien an Wohnungswärme und Warmwasserproduktion zu erhöhen?
Frage 4.
Neben dem Ausbau und der Verstetigung der öffentlichen Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz ist es wichtig, dass diese Fördermaßnahmen auch in Anspruch genommen werden. Der Deutsche Mieterbund schlägt deshalb vor, bei modernisierungsbedingten Mieterhöhungen grundsätzlich die Inanspruchnahme der Förderungen zu unterstellen. Stimmen Sie diesen Vorschlägen zu? Wenn nicht, wie wollen Sie hohe Mietsteigerungen beziehungsweise immer höhere Wohnkosten aufgrund energetischer Modernisierungen verhindern?
Frage 5.
Der Deutsche Mieterbund fordert eine gesetzliche Regelung für alle Contracting-Fälle. Sind Sie ebenfalls der Auffassung, dass mit der Contracting-Einführung eine energetische Verbesserung herbeigeführt werden muss, dass Warmmietenneutralität anzustreben ist?
Frage 6.
Steigende Energiepreise und hohe Modernisierungskosten treiben die Wohnkosten in die Höhe. Hinzu kommen fehlende Sozialwohnungen und der Verkauf kommunaler Wohnungsbestände in den letzten Jahren. Wie wollen Sie insbesondere für einkommensschwächere Haushalte sicherstellen, dass Wohnen bezahlbar bleibt?
Frage 7.
Angesichts der demografischen Entwicklung gehört die Ausweitung eines altersgerechten und barrierearmen Wohnungsangebots zu den wichtigsten künftigen Aufgaben der Wohnungswirtschaft und der Wohnungspolitik. Wie wollen Sie entsprechende Anpassungsmaßnahmen im Wohnungsbestand anstoßen und realisieren?
Frage 8.
Der Wohnungsneubau und die Wohnungsbaugenehmigungen haben einen Tiefstand erreicht. Auf Teilmärkten, vor allem in Ballungszentren, Groß- und Universitätsstädten, bestehen Wohnungsengpässe. Mit welchen Instrumenten wollen Sie speziell für diese Teilmärkte Anreize für Neubau schaffen?
Frage 9.
Infolge eines demografischen und wirtschaftlichen Strukturwandels gibt es auf anderen Teilmärkten wachsende Wohnungsleerstände. Erforderlich sind hier die Fortführung des Stadtumbaus und die Entwicklung integrierter Stadtentwicklungskonzepte. Werden Sie sich für eine Verstetigung und Erweiterung, zum Beispiel des Stadtumbauprogramms und des Programms Soziale Stadt, einsetzen?
Frage 10.
Streitträchtige Hartz-IV-Regelungen, insbesondere auch Fragen der Unterkunftskosten, führen zu einer Prozessflut bei den Sozialgerichten. Der Deutsche Mieterbund fordert, mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen. Sind Sie auch für eindeutige gesetzliche Regelungen, wie die Einführung einheitlicher Maßstäbe für Unterkunfts- und Heizkosten durch eine bundesgesetzliche Verordnung?
Frage 11.
Schließen Sie Steuererhöhungen, zum Beispiel bei der Mehrwertsteuer, oder Einschnitte bei den Sozialleistungen, zum Beispiel durch Einführung einer Mietkostenpauschale für Hartz-IV-Empfänger, aus?
Der Deutsche Mieterbund fordert die Aufnahme eines Verfassungsrechts auf Wohnen in das Grundgesetz und eine Aufnahme des Rechts auf Wohnen in das Europäische Gemeinschaftsrecht. Werden Sie diese Forderung unterstützen? Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?
Die Antworten der Parteien
CDU zu Frage 1
Ein eigenständig ausgestaltetes Grundrecht auf Wohnen kennt das Grundgesetz nicht. Ein Recht auf menschenwürdige Unterkunft ergibt sich aber aus Artikel 1, der den Schutz der Menschenwürde und damit auch der körperlichen Unversehrtheit zur Verpflichtung für den Staat erhebt. Damit haben alle Bürger einen Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung, wozu auch verschiedene staatliche oder staatlich finanzierte karitative Einrichtungen wie zum Beispiel Wohnheime einen Beitrag leisten.
Allen Beziehern von Hilfen zum Lebensunterhalt steht auch die Bezahlung von Miet- und Heizkosten zu. Grundsätzlich gewährt das Sozialhilferecht auch Ansprüche auf Bereitstellung einer eigenen Mietwohnung samt Finanzierung der Einrichtung. Die CDU setzt sich anstelle eines abstrakten Verfassungsrechts für präventive Hilfen ein, die das Entstehen von Notlagen bis hin zur Obdachlosigkeit verhindern. Mit einer effizienten Arbeitsmarktpolitik wollen wir auch in Zeiten der Krise den Sorgen vieler Menschen vor Verlust des Arbeitsplatzes und sozialem Abstieg begegnen.
SPD zu Frage 1
Wohnen und Menschenwürde hängen untrennbar zusammen und sind von existenzieller Bedeutung für die Menschen. Wir sehen die Forderung nach einem Recht auf Wohnen mit Sympathie. Allerdings müssten dafür rechtliche Hindernisse ausgeräumt werden. Denn aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands sind die Länder für dieses Recht zuständig. So ist ein solches Recht ja bereits in den Landesverfassungen von Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen verankert. Für eine dahingehende Änderung des Grundgesetzes sehen wir also im Augenblick keinen vorrangigen Anlass.
Auch wenn das Recht auf Wohnen nach 60 Jahren Grundgesetz nicht explizit verfassungsrechtlichen Rang hat, so ist es doch mittelbar bereits im Grundgesetz durch die Artikel 1 und 13 verankert. Ein menschenwürdiges Wohnen ist elementare Voraussetzung zur Führung eines erfüllten und selbstbestimmten Lebens. Bereits heute kann aus der aus dem Sozialstaatsgebot abgeleiteten Verantwortung des Staates für die Gewährleistung der Daseinsvorsorge ein Recht auf Wohnen abgeleitet werden.
FDP zu Frage 1
Die FDP ist der Auffassung, dass es der Aufnahme eines Verfassungsrechts auf Wohnen in das Grundgesetz nicht bedarf. Die überragende Bedeutung des Wohnens für ein menschwürdiges Leben wird auch heute schon in Art. 13 Abs. 1 GG („Die Wohnung ist unverletzlich“) anerkannt. Hinzu kommt, dass Art. 20 Abs. 1 GG die Bundesrepublik Deutschland darauf festlegt, ein „demokratischer und sozialer Bundesstaat“ zu sein. Daneben ist vollkommen unbestritten, dass die Folgen von Wohnungslosigkeit Auswirkungen auf verschiedene Grundrechte haben können, wie zum Beispiel Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG), Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG). Damit steht schon heute ein umfassendes Schutzsystem zur Verfügung, das auch in der Praxis zuverlässig wirkt, beispielsweise bei der Vermeidung oder Beseitigung von Wohnungslosigkeit oder bei der angemessenen Versorgung mit Wohnraum bei Bedürftigkeit.
Die Linke zu Frage 1
Das Grundrecht auf eine menschenwürdige Wohnung ist für uns Linke eine unserer wohnungspolitischen Kernforderungen. Das Grundrecht auf eine menschenwürdige Wohnung gehört als einklagbares Recht in das Grundgesetz. Deshalb beabsichtigt Die Linke im Jahr 2009 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes in den Bundestag einzubringen und unter anderem damit das Sozialstaatsgebot zu konkretisieren. In diesem Gesetzentwurf soll neben einer Reihe anderer Grundrechte mit der folgenden Formulierung explizit das Grundrecht auf Wohnung eingefordert werden:
Aufnahme einklagbarer sozialer Grundrechte in das Grundgesetz Artikel 3 c
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf eine menschenwürdige Wohnung und das Recht auf Versorgung mit Wasser und Energie.
(2) Der Staat sorgt für Mieterschutz, wirkt auf angemessene Mieten hin und gleicht Miet- und Wohnbelastungen einkommensgerecht aus. Er sichert den Zugang zu Wasser und Energie.
(3) Die Räumung von Wohnraum ist unzulässig, wenn kein zumutbarer Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt wird.
Bündnis 90/Die Grünen zu Frage 1
Grundgesetzänderungen bedürfen einer breiten Mehrheit und sind am Ende immer das Ergebnis einer breiten gesellschaftlichen Debatte. Wir Grüne befürworten, dass diese Debatte geführt wird. Ein Recht auf Wohnen leitet sich nach geltendem Recht aus den Sozialgesetzbüchern II und XII ab. De facto kann und muss es durch das Handeln der örtlichen Behörden umgesetzt werden.
Das geltende Mietrecht hat sich bewährt, es stellt im Wesentlichen einen gerechten Ausgleich zwischen Mieter- und Vermieterinteressen dar. Sind Sie ebenfalls dieser Auffassung oder halten Sie Änderungen des Mietrechts für erforderlich? Wenn ja, mit welchen Inhalten?
Die Antworten der Parteien
CDU zu Frage 2
Das Mietrecht muss sozial und ausgewogen bleiben. Eine weitere Verschiebung der Gewichte zulasten der Vermieter würde langfristig das Angebot von Wohnraum verknappen und so letztlich die Mieter benachteiligen, die von dem Gesetz profitieren sollen.
SPD zu Frage 2
Das Mietrecht hat eine zentrale Bedeutung. Seit mehr als 20 Jahren wurde eine Reform des Mietrechts angemahnt. Wir haben mit der Mietrechtsreform 2001 eine Anpassung an die tatsächlichen Lebensverhältnisse vorgenommen und die veränderte Wohnungsmarktsituation berücksichtigt. Das Mietrecht wurde dadurch einfacher, klarer, übersichtlicher und gerechter. Rechtsklarheit, rechtliche Stabilität und die inhaltliche Ausgewogenheit rechtlicher Bestimmungen sind wichtige Grundpfeiler für eine freie und offene Gesellschaft. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Wohnen sind uns besonders wichtig, gerade mit Blick auf die Mieterinnen und Mieter. Die Wohnung ist Mittelpunkt des sozialen Lebens und der privaten Existenz. Deshalb steht die SPD auch dafür, dass der Mieter vor einer ungebremsten Gewinnorientierung geschützt werden muss. Wir sind der Auffassung, dass das heutige Mietrecht einen grundsätzlich funktionierenden Ausgleich zwischen den Interessen der Vermieter und des Mieters gewährleistet.
Aber wir wissen: Dieser Ausgleich muss immer aktuell und an den jeweiligen Bedürfnissen der Vertragsparteien austariert werden. So steht für die SPD fest, dass die Modernisierung von Wohnungen nicht zur Explosion der Mieten führen darf. Heute ist es möglich, aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen die Miete dauerhaft anzuheben. Das wollen wir ändern. Künftig sollen nur noch die wirklichen Kosten umgelegt werden dürfen. Allgemeine Mieterhöhungen durch Modernisierung sind damit ausgeschlossen.
FDP zu Frage 2
Grundsätzlich ist auch die FDP der Auffassung, dass sich das geltende Mietrecht bewährt hat. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass das von Rot-Grün beschlossene Mietrechtsreformgesetz vom 19. Juni 2001 die Rechtsstellung der Vermieter in verschiedenen Punkten verschlechtert hat, beispielsweise durch die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen oder durch Einführung asymmetrischer Kündigungsfristen für die ordentliche Kündigung.
Die Auswirkungen dieser Änderungen bedürfen der weiteren Beobachtung, um fortlaufend einen angemessenen Ausgleich von Vermieter- und Mieterinteressen zu gewährleisten und um auch Kapitalanlegern Anreize zur Investition zu bieten. Daneben gibt es Einzelaspekte, die der Vertiefung bedürfen, beispielsweise das sogenannte Mietnomadentum. Entgegen der Ansicht der Bundesregierung handelt es sich hierbei nicht nur um ein Randphänomen. Die Kosten, die Mietnomaden verursachen, sind erheblich und gehen auch zu Lasten all derjenigen Mieter, die sich rechtstreu verhalten. Die FDP hat deshalb die Bundesregierung aufgefordert, hierzu eine rechtstatsächliche Untersuchung in Auftrag zu geben, damit bei diesem Thema endlich Klarheit besteht.
Die Linke zu Frage 2
In einer entscheidenden Frage gerät das Mietrecht aus der Balance – bei der Regelung der Miethöhe. Ohne Gegenleistung ist es dem Vermieter oder der Vermieterin gestattet, die Miete alle drei Jahre um 20 Prozent zu erhöhen. Diese gesetzlich fixierte Gewinnmaximierung bevorzugt den Vermieter oder die Vermieterin einseitig und führt vor allem in Regionen mit Wohnungsnot zu einer zugespitzten Mietentwicklung und für viele Haushalte zu einer unzumutbaren Mietbelastung. Die einst zur Beschränkung der Mietentwicklung eingeführte Regelung hat diese Funktion längst verloren. Hier sieht Die Linke Korrekturbedarf. Die Erhöhung der Miete muss mit einer spürbaren Verbesserung der Wohnsituation für die Mieterin oder den Mieter verbunden sein oder ausgeschlossen werden.
Bündnis 90/Die Grünen zu Frage 2
Mieterinnen und Mieter sollen ein Druckmittel erhalten, wenn ihre Wohnungen den gültigen energetischen Mindeststandards nicht entsprechen. Verletzt der Vermieter die gesetzlich vorgeschriebenen Sanierungspflichten beziehungsweise Energiestandards, sollen Mieter das Recht bekommen, ihre Miete entsprechend zu mindern. In dem Maße, in dem für immer mehr Gebäude energetische Standards in Kraft treten, wird das Minderungsrecht zu einem immer wichtigeren Instrument des Mieterschutzes gegen überhöhte Nebenkosten werden. Außerdem trägt es zu einer besseren Kontrolle der Einhaltung der geltenden Gebäudestandards bei. Auf der anderen Seite soll das Mietrecht Investitionen in die energetische Sanierung von Wohngebäuden nicht verhindern. Die Duldung entsprechender Baumaßnahmen sind ebenso zu prüfen wie ein gerechter Schlüssel für die Umlage der Kosten. Die Belastungen für Mieter aus Energiespar- und Klimaschutzinvestitionen wollen wir im Verhältnis zur Heizkosteneinsparung begrenzen. Bei Niedrigenergiehäusern ist dieser Ansatz durch die Einführung einer gedeckelten „NormWarmmiete“ heute bereits möglich. Es ist zu prüfen, ob eine Ausdehnung dieser „NormWarmmiete“ auch bei Wohngebäuden mit einer anderen wärmetechnischen Beschaffenheit sinnvoll sein kann.
Ein weiterer notwendiger Schritt ist die Forderung nach einem „ökologischen Mietspiegel“, in dem neben Lage und Beschaffenheit einer Wohnung gezielt auch deren wärmetechnischen Eigenschaften ermittelt werden. Für besonders energieeffiziente Wohnungen kann ein Mietaufschlag erhoben werden. Aufgrund der relativ geringen Heizkosten werden MieterInnen insgesamt aber nicht stärker belastet als in vergleichbaren Wohnungen mit schlechterem Energiezustand. Das Nebeneinander verschiedener Ausführungen von Energieausweisen hat deren Nutzen konterkariert. Wir Grüne wollen deshalb klare Regeln für die Ausstellung und die Nutzung von Energieausweisen. Jede Wohnung, jedes Gebäude muss einen solchen „Pass“ erhalten. Er muss bedarfsorientiert ausgestellt sein, also direkte Schlüsse auf den energetischen Zustand von Wohnungen und Gebäuden ermöglichen. Außerdem sind einfache und klare Angaben notwendig, die in allen Miet- und Verkaufsanzeigen angegeben werden müssen. Zudem müssen die Energieausweise für MieterInnen jederzeit zugänglich gemacht werden.
Energetische Modernisierungen der Wohnungsbestände sind aus Sicht des Deutschen Mieterbundes unverzichtbar, um die Energiepreisspirale zu stoppen und die von der Bundesregierung festgelegten Klimaschutzziele zu erreichen. Welche Maßnahmen des Gesetzgebers sind notwendig, um die Energieeffizienz im Wohnungsbestand zu verbessern und insbesondere den Anteil erneuerbarer Energien an Wohnungswärme und Warmwasserproduktion zu erhöhen?
Frage 4.
Neben dem Ausbau und der Verstetigung der öffentlichen Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz ist es wichtig, dass diese Fördermaßnahmen auch in Anspruch genommen werden. Der Deutsche Mieterbund schlägt deshalb vor, bei modernisierungsbedingten Mieterhöhungen grundsätzlich die Inanspruchnahme der Förderungen zu unterstellen. Stimmen Sie diesen Vorschlägen zu? Wenn nicht, wie wollen Sie hohe Mietsteigerungen beziehungsweise immer höhere Wohnkosten aufgrund energetischer Modernisierungen verhindern?
Frage 5.
Der Deutsche Mieterbund fordert eine gesetzliche Regelung für alle Contracting-Fälle. Sind Sie ebenfalls der Auffassung, dass mit der Contracting-Einführung eine energetische Verbesserung herbeigeführt werden muss, dass Warmmietenneutralität anzustreben ist?
Die Antworten der Parteien
CDU zu Frage 3, 4 und 5
Energieeffizientes Bauen und energetische Gebäudesanierung sind besonders wirksame Maßnahmen zur Treibhausgasreduzierung. Daher werden die Anstrengungen in diesem Bereich auch stetig weiterentwickelt werden müssen. Wichtig ist der CDU aber, dass in diesem Prozess niemand finanziell überfordert wird – nicht die Hauseigentümer, aber auch nicht die Mieter. Daher wollen wir bei einer klimapolitischen Ausrichtung der staatlichen Vorschriften für den Wohnungssektor die Wirtschaftlichkeit der geforderten Maßnahmen nicht aus den Augen verlieren und mit einem attraktiven Förderangebot die Investitionsanreize stärken. Wir wollen die erfolgreichen Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur energetischen Gebäudesanierung weiterführen und flexibler gestalten. Der Gebäudebereich bietet große Effizienzsteigerungspotenziale. Neben einer flexibleren Gestaltung der Förderinstrumente zur energetischen Gebäudesanierung müssen Anreize zur Modernisierung des Heizungsbestandes gesetzt werden. Wir wollen eine „Effizienzstrategie Mittelstand“, die auf eine verbesserte Aufklärung zielt sowie zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse für Energieeffizienzmaßnahmen bereitstellt.
Außerdem ist darüber nachzudenken, wie die Anreize zur Sanierung besonders im Mietwohnungsbau so ausgestaltet werden können, dass sie sowohl für Vermieter als auch für Mieter wirtschaftliche Vorteile bieten. Contracting-Modelle könnten hier zur Lösung beitragen. Zur Erleichterung von Contracting-Modellen im Mietwohnungsbereich treten wir für eine gesetzliche Klarstellung ein.
SPD zu Frage 3, 4 und 5
Die Schaffung eines ausreichenden Angebots an bezahlbarem Wohnraum ist ein grundlegendes Ziel der SPD. In Zeiten steigender Energiepreise sind jedoch energetische Sanierungen eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Wohnraum bezahlbar bleibt. Daher treten wir für die kontinuierliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ein. Das CO2-Gebäudesanierung-Förderprogramm wollen wir auf zwei Milliarden Euro pro Jahr aufstocken.
Wir werden zudem ein Klimaschutz-Investitions-Gesetz einführen, das klare und verlässliche Anreize im Steuerrecht für Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien schafft. Die Einnahmen aus der Versteigerung der Emissionszertifikate werden wir für Klima- und Umweltschutzmaßnahmen nutzen.
Der Gebäudebestand soll im Falle ohnehin fälliger Sanierungsmaßnahmen in die Pflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien einbezogen werden.
Damit die Mietnebenkosten für alle erschwinglich bleiben, wollen wir den Energieverbrauch über eine bessere Gebäudedämmung senken. Das ist der effizienteste Weg. Heute ist es jedoch möglich, aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen die Miete dauerhaft anzuheben. Das wollen wir ändern. Künftig sollen nur noch die wirklichen Kosten umgelegt werden dürfen. Allgemeine Mieterhöhungen durch Modernisierung sollen damit ausgeschlossen werden.
Allerdings erfordert eine energetische Gebäudesanierung anfangs einigen Aufwand. Die Kosten werden zwar durch einen geringeren Energiebedarf wieder verringert. Bei der generellen Umstellung auf Contracting, die mit einer energetischen Verbesserung einhergehen muss, sollte eine vorübergehende Erhöhung der Warmmietkosten von maximal zehn Prozent noch zulässig sein, wenn die Umstellung mithilfe eines Förderprogramms auf lange Sicht zur Warmmietenneutralität führt. Es soll möglichst bereits kurzfristig, in jedem Fall aber auf Dauer geringere Mietnebenkosten geben. Mit Blick auf das Contracting haben wir zudem vorgeschlagen, dass eine Steigerung der Mietnebenkosten aufgrund der energetischen Modernisierung durch einen Contractor nur dann zulässig ist, wenn mindestens die Hälfte der Mieter dem zustimmt. Ein zusätzliches Widerspruchsrecht der Mieter soll unzumutbare Härten vermeiden.
FPD zu Frage 3
Die FDP fordert ein Energiekonzept, das unsere Energieversorgung umweltfreundlich, sicher und bezahlbar macht. Daher darf das Auto oder Heizen kein Luxusgut sein. Die FDP fordert die Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Energie von 19 auf sieben Prozent und mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten.
Die FDP-Bundestagsfraktion will darüber hinaus das bisher weitgehend ungenutzte Potenzial der Energieeinsparung in Gebäuden und der regenerativen Wärme- und Kälteerzeugung durch ein konsistentes energie- und klimapolitisches Gesamtkonzept erschließen. Ein zukunftsfähiges Modell zum Einbezug der Wärmemärkte in einen nachhaltigen Klimaschutz muss in seinen Grundlinien unabhängig vom Staatshaushalt sein, um Investitionssicherheit zu schaffen. Es muss alternative Maßnahmen der regenerativen Wärmegewinnung untereinander diskriminierungsfrei, marktwirtschaftlich, technologieoffen, wettbewerbsneutral und unter minimalem gesamtwirtschaftlichem Aufwand fördern. Schließlich soll es mit der Schaffung eines europäischen Binnenmarktes für Erneuerbare Energien kompatibel sein.
Was die energetische Sanierung im Gebäudebereich betrifft, hat es die Bundesregierung vor allem versäumt, positive Anreize zur energetischen Sanierung für private Vermieter zu setzen. Das Politikangebot beschränkt sich – soweit es nicht in schlichten Subventionsprogrammen besteht – bisher vor allem auf Vorschriften, Verbote und Regulierungen, die letztlich auch Mieter belasten, weil eine energetische Modernisierung oft die Voraussetzung für sinkende Nebenkosten ist. Der Gesetzgeber muss deshalb Rahmenbedingungen schaffen, die auch positive Anreize für den Gebäudeeigentümer setzen, damit das Mietrecht nicht länger der umweltfreundlichen Sanierung im Wege steht. So verlangt das geltende Recht beispielsweise, dass Modernisierungsarbeiten durch alle Mieter zu dulden sind, jedoch nur – so jedenfalls die überwiegende Rechtsansicht – wenn sie von der Maßnahme auch finanziell profitieren. Ist dies nicht der Fall – zum Beispiel wenn, wie beim Einbau von Solarkollektoren, nur ein energetischer Austausch stattfindet -, kann ein Mieter der Modernisierung von vornherein widersprechen. Probleme gibt es auch, wenn es darum geht, nach erfolgter energetischer Sanierung die Betriebskosten für die neuen Anlagen umzulegen, da diese zumeist nicht Bestandteil des Mietvertrages sind. Und bei alledem hat der Vermieter keinen Anteil an den Einsparungen durch die energetische Modernisierung, da die sinkenden Nebenkosten allein dem Mieter zu Gute kommen. Dieser Umstand ist von dem Präsidenten des Umweltbundesamtes zutreffend als „Investor-Nutzer-Dilemma“ bezeichnet worden. Nach Ansicht der FDP muss der Gesetzgeber hier neue Rahmenbedingungen schaffen und positive Anreize auch für den Eigentümer setzen. Die FDP hat entsprechende Anpassungen schon im vergangenen November im Deutschen Bundestag beantragt (Antrag „Mietrechtsänderungen zur Erleichterung klima- und umweltfreundlicher Sanierungen“, BT-Drs. 16/7175). Leider gab es hierfür keine Mehrheit.
FDP zu Frage 4
Insofern, als die Modernisierung von Wohnraum erheblich mehr umfasst als die Steigerung der Energieeffizienz, kann den Vorschlägen so nicht zugestimmt werden. Staatliche Fördertatbestände, beispielsweise für wärmedämmende Maßnahmen, bieten einen Investitionsanreiz und werden in aller Regel vom Vermieter in Anspruch genommen. Der Vorschlag des DMB würde jedem Vermieter ein Risiko der Kostenweitergabe schaffen und damit abschreckend auf die Bereitschaft wirken, zum Beispiel in eine Wärmedämmung zu investieren. Die Folge wäre, dass Mieter – im Gegensatz zu den Forderungen des DMB – in schlecht isolierten Wohnobjekten weiter mit hohen Heizkosten belastet bleiben.
Hinzu kommt, dass im Mietrecht schon heute das Gebot der Wirtschaftlichkeit gilt, nach dem den Vermieter die vertragliche Nebenpflicht trifft, den Mieter von übermäßigen Kosten frei zu halten und der Vermieter bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten haben, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht nehmen muss. Die FDP bekennt sich zum Gebot der Wirtschaftlichkeit. Dies darf aber nicht zu einer Beschränkung des Vermieters in seiner Entscheidungsfreiheit führen. Beim Umgang mit seiner Immobilie muss dem Vermieter ein Ermessensspielraum verbleiben. Schon nach geltendem Recht kann die Miete nicht wegen Investitionen, die unnötig, unzweckmäßig oder mit ansonsten überhöhten Modernisierungsaufwendungen verbunden sind, erhöht werden. Das Mieterhöhungsrecht des Vermieters entsteht stets nur in dem durch das Gebot der Wirtschaftlichkeit begrenzten Umfang.
FDP zu Frage 5
Die FDP hat die Bundesregierung in dem oben genannten Antrag (siehe Ziffer 3) aufgefordert, Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem sogenannten Contracting-Modell durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu klären. Leider gab es hierfür im Deutschen Bundestag keine Mehrheit, so dass viele Fragen im Zusammenhang mit der Einführung von Contracting-Modellen nach wie vor ungeklärt sind. Das wirkt sich negativ auf die energetische Modernisierungstätigkeit im Bereich des Wohnungsbaus aus.
Die Linke zu Frage 3
Effizienz setzt in diesem Fall Transparenz voraus. Deshalb muss der 2007 eingeführte Energiepass auf einen Bedarfsausweis umgestellt werden. Dieser ist die richtige Grundlage für effiziente energetische Sanierungsmaßnahmen. Das Klimaschutzziel der Bundesregierung ist von existenziellem, gesamtgesellschaftlichem Interesse. Maßnahmen zur Erreichung des Ziels müssen daher vom Staat umfassend gefördert werden. Die bestehenden Programme des Bundes wie das CO2-Sanierungsprogramm sind auf hohem Niveau fortzuführen und zu verstetigen. Darüber hinaus müssen für Einzeleigentümer und Einzeleigentümerinnen mit geringem Eigenkapital Zuschussprogramme für die energetische Sanierung ihrer Immobilie entwickelt werden, um diese Eigentümer und Eigentümerinnen von diesem notwendigen Prozess nicht auszuschließen. Mieter und Mieterinnen müssen das Recht und die finanzielle Möglichkeit erhalten, in ihrer Wohnung Maßnahmen zur Einsparung von Energie durchführen zu können. Den Mietern und Mieterinnen sollte über eine Änderung des Mietrechts im BGB ein Rechtsanspruch auf energiesparende Maßnahmen in der Wohnung gewährt werden.
Die Linke zu Frage 4
Die Linke unterstützt diesen Vorschlag. Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist ein zusätzlicher Investitionsanreiz für den Vermieter oder die Vermieterin und schützt die Mieterin oder den Mieter vor unbeherrschbaren Mieterhöhungen. Das viel beschworene Investor-Nutzer-Dilemma kann so vermieden werden. Neben den bestehenden Förderprogrammen auf Darlehensbasis, die in der Folge immer mit einer Mieterhöhung für die Mieter und Mieterinnen verbunden sind, fordert Die Linke eine Umstellung der Förderung auf Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Zuschüsse erweitern den Teilnehmerkreis von Fördermaßnahmen insbesondere um jene, die wegen nicht vorhandenen Eigenkapitals und fehlender Bonität darlehensfinanzierte Maßnahmen zur Energieeinsparung am Haus und in der Wohnung gar nicht finanzieren könnten. Die damit verbundene Modernisierungsumlage soll bei Zuschussvarianten ausgeschlossen werden.
Die Linke zu Frage 5
Die Umstellung der Wärmeversorgung von Mietwohnungen auf ein sogenanntes Wärmecontracting (Wärmelieferung durch Dritte) ist in der Regel an die erstmalige Errichtung einer modernen Heizungsanlage beziehungsweise die Modernisierung einer bestehenden Anlage gekoppelt und bietet die Chance, eine energetische Verbesserung und Kostenreduzierung herbeizuführen. Dafür sind klare, in einem Gesetz zu formulierende, Regeln erforderlich, die auch das Urteil des Bundesgerichtshofes berücksichtigen, wonach das Gebot der Wirtschaftlichkeit streng einzuhalten ist. Mit der Umstellung auf Contracting verbundene höhere Kosten für den Mieter oder die Mieterin dürfen nur umgelegt werden, wenn diese durch eine höhere Energieeffizienz kompensiert werden.
Bündnis 90/Die Grünen zu Frage 3
Bündnis 90/Die Grünen wollen eine Energiespar-Offensive starten, die Investitionen fördert, hohe Standards für Wärmeverbrauch und Erneuerbare Energien setzt sowie Information und Ausbildung verbessert. Wir wollen den Wärmeverbrauch in Deutschland bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 verringern. Die Sanierungsquote soll auf drei Prozent erhöht werden, so dass der Altbaubestand innerhalb der nächsten 30 bis 40 Jahre vollständig saniert wird.
Für den Gebäudebestand wollen wir einen Energieverbrauch von höchstens 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr einführen. Die Erreichung darüber hinausgehender Energiestandards, zum Beispiel 40 Kilowattstunden, Niedrigstenergiestandard- sowie Plus- und Nullenergiehäuser, wollen wir Grüne besonders fördern. Die Bundesregierung hat es mit dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz versäumt, einen ausreichenden gesetzlichen Rahmen zu setzen. Auch im Neubaubereich muss eine dynamische Entwicklung hin zu Niedrigstenergiehäusern entfacht werden. Die Technologie ist längst verfügbar, doch greift die aktuelle Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2009), die voraussichtlich im Herbst 2009 in Kraft tritt, dieses Potenzial nicht auf. Unser Ziel ist das „1,5LiterHaus“, das pro Quadratmeter und Jahr nicht mehr als 15 Kilowattstunden Wärme benötigt. Eine entsprechende Verschärfung der EnEV für das Jahr 2012 gilt es heute schon im Diskurs mit den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen anzugehen. Einen Beschluss des EU-Parlaments aufgreifend, wollen wir darüber hinaus den Nullenergiehaus-Standard ab 2016 für alle neuen Gebäude in öffentlicher Hand und spätestens ab 2019 auch für alle anderen Neubauten. Dann verbraucht ein Gebäude nicht mehr Energie, als es durch erneuerbare Energien selbst erzeugt.
Um die energetische Sanierung in öffentlichen Gebäuden weiter voranzutreiben, wollen wir den stark nachgefragten „Investitionspakt“ zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur Förderung von Maßnahmen zur energetischen Modernisierung der sozialen Infrastruktur um 500 Millionen Euro erhöhen. Damit die Förderung auch dort hingelangt, wo sie am Nötigsten gebraucht wird, wollen wir Kommunen in Haushaltsnotlage ihren Eigenanteil erlassen.
Über Kredit und Zuschussprogramme hinaus, die wir finanziell besser ausstatten und verstetigen wollen, möchten wir zudem einen Energiesparfonds in Höhe von drei Milliarden Euro einrichten, aus dem vornehmlich Sanierungs- und Stromsparmaßnahmen in Stadtteilen mit hohem Anteil einkommensschwacher Haushalte gefördert werden. Der Fonds soll durch die Abschöpfung von sogenannten Windfall-Profits der Energieversorgungsunternehmen aus dem CO2-Handel gespeist werden.
Zur Förderung erneuerbarer Energien im Gebäudebestand wollen wir das Marktanreizprogramm (MAP) für solarthermische Anlagen, Holzpelletheizungen, große Biomasseanlagen und Nahwärmenetze verstetigen und auf innovative neue Technologien ausweiten.
Bündnis 90/Die Grünen zu Frage 4
Wir Grüne wollen die bisherige KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie altengerechtes und barrierefreies Wohnen ausbauen, die finanzielle Ausstattung erhöhen und dauerhaft verstetigen. Dabei sollen Zuschussmodelle künftig stärker gegenüber zinsgünstigen Krediten bevorzugt werden. Deshalb können wir uns der Forderung des Mieterbunds, bei modernisierungsbedingten Mieterhöhungen grundsätzlich die Inanspruchnahme der Förderungen zu unterstellen, anschließen. Gleichzeitig brauchen wir eine gezielte Aufklärungs- und Informationskampagne, denn Studien zufolge sind die bestehenden Förderprogramme einer Vielzahl der privaten Wohnungseigentümer bisher unbekannt.
Bündnis 90/Die Grünen zu Frage 5
Die durch Contracting-Maßnahmen zu erreichenden Einsparpotenziale werden in einer Studie der Universität Jena auf 3,4 Millionen Tonnen CO2, 15 Milliarden Kilowattstunden Energie und 1,25 Milliarden Euro Energiekosten jährlich beziffert. Gerade im Wohnungsbereich stoßen Contracting-Maßnahmen aber an Grenzen.
Wir wollen das Potenzial erschließen, Contracting-Vorhaben rechtlich erleichtern sowie über einen Contracting-Fonds finanzielle Risiken abmildern. Sowohl im Mietrecht als auch im Wohneigentumsrecht sollen die Umlage und die Abrechnung von Contracting-Vorhaben vereinfacht werden. Die Senkung der Energiekosten kommt dabei Mietern durch sinkende Nebenkosten („2. Miete“) und Vermietern durch eine höhere Kaltmiete und dadurch auch langfristig eine Steigerung des Gebäudewerts zugute. Die durch Contracting anfallenden Investitionen in Mietwohnungen müssen fair umgelegt werden, unsoziale Kostensteigerung für MieterInnen gilt es zu verhindern.
Steigende Energiepreise und hohe Modernisierungskosten treiben die Wohnkosten in die Höhe. Hinzu kommen fehlende Sozialwohnungen und der Verkauf kommunaler Wohnungsbestände in den letzten Jahren. Wie wollen Sie insbesondere für einkommensschwächere Haushalte sicherstellen, dass Wohnen bezahlbar bleibt?
Die Antworten der Parteien
CDU zu Frage 6
Für die CDU ist die angemessene Wohnraumversorgung für alle eine Grundvoraussetzung für den sozialen Frieden. Besonders einkommensschwächere Familien benötigen bezahlbare und kindgerechte Wohnungen. Mit der gerade zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Wohngeldnovelle wurden die Wohngeldleistungen spürbar verbessert. Die durchschnittliche Wohngeldleistung erhöhte sich von 90 auf 140 Euro pro Wohngeldempfängerhaushalt. Erstmals sind nun die Heizkosten in pauschalierter Form einbezogen. Davon profitieren insbesondere die Haushalte mit geringem Einkommen. Die zuvor geltenden Baualtersklassen wurden zu einer Kategorie auf Neubauniveau zusammengefasst, wodurch für ältere Gebäude nun höhere Miethöchstbeträge gelten.
SPD zu Frage 6
Wir brauchen die öffentliche und private Wohnungswirtschaft als gemeinsam handelnde Kooperationspartner im Rahmen einer sozialen Stadtentwicklung. Es geht um Bündnisse zwischen den Kommunen und der Zivilgesellschaft unter ausdrücklicher Beteiligung der Mieterinnen und Mieter. Wir werden diesen Auftrag der Wohnungswirtschaft einfordern und öffentliche und genossenschaftliche Wohnungsbaugesellschaften entsprechend unterstützen. Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise ist einmal mehr deutlich geworden, dass ein allein an kurzfristigen Renditen orientiertes Geschäftsmodell hochgradig risikobehaftet ist und öffentlichen Interessen zuwider läuft. Wir brauchen eine Wohnungswirtschaft, die sich an dem Ziel der Nachhaltigkeit orientiert. Deshalb sind für uns die kommunalen Wohnungsbestände ein unverzichtbarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Ein weiteres wichtiges Instrument zur Sicherung bezahlbaren Wohnens ist das Wohngeld. Wir haben das Wohngeld aufgestockt und auf die Heizkosten ausgedehnt. Denn steigende Energiepreise dürfen nicht dazu führen, dass sich Menschen Wohnen nicht mehr leisten können oder deshalb umziehen müssen. Auch künftig werden wir einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten gezielt unterstützen.
FDP zu Frage 6
Energie und Wohnen sind kein Luxus. Eine spürbare Entlastung aller Bürger von hohen Energiekosten ist daher dringend erforderlich. Deshalb sind wir für eine Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Energie von 19 Prozent auf 7 Prozent. Die Milliardeneinnahmen, die der Staat künftig durch Versteigerung der CO2-Zertifikate erzielt, müssen den Verbrauchern über eine Senkung der Stromsteuer zu Gute kommen.
Die Linken zu Frage 6
Erst nach außerparlamentarischem Druck auch durch den Deutschen Mieterbund und auf Druck der Linken im Bundestag hat sich die Koalition aus CDU/CSU und SPD zu einer Wohngelderhöhung ab 2009 durchgerungen, der ersten Wohngelderhöhung seit 2001. Sie reicht jedoch nicht aus, da sie weder die Mietentwicklung seit 2001 noch die explodierten Kosten für Heizung und Warmwasser abdeckt. Die Linke fordert eine regelmäßige Anpassung des Wohngeldes in Anlehnung an die Mietentwicklung und die vollständige Berücksichtigung der Heizkosten bei der Wohngeldberechnung.
Um den Mangel an Sozialwohnungen abzubauen fordert Die Linke eine Zweckbindung der Mittel des Sozialen Wohnungsbaus für die Errichtung preiswerter Mietwohnungen. Die Verwendung dieser Mittel für die Unterstützung von Wohneigentum, wie es in einigen Bundesländern üblich ist, muss beendet werden.
Der Verkauf des öffentlichen Wohneigentums an private Investoren und Investorinnen, insbesondere an internationale Fondsgesellschaften lähmt die wohnungspolitische Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden unmittelbar. Für die Wahrnehmung sozialer Verantwortung ist ein Grundstock öffentlicher Wohnungen eine Voraussetzung. Die Linke im Bundestag ist strikt gegen eine weitere Privatisierung des öffentlichen Wohneigentums.
Bündnis 90/Die Grünen zu Frage 6
Wohnen ist eines der zentralen Lebensbedürfnisse der Menschen. Die Wohnung muss Geborgenheit schaffen, ein Ort der Zuflucht sein und gleichzeitig den Menschen die Möglichkeit geben, neue Kraft zur Bewältigung des Lebensalltages zu schaffen. Eine ausreichende und qualitativ hochwertige Versorgung mit Wohnraum zu angemessenen Preisen gehört deshalb zur Daseinsvorsorge des Staates. Ohne staatliche Regelungen, finanzielle Förderungen und eine leistungsfähige öffentliche Wohnungswirtschaft sind diese Aufgaben nicht zu bewältigen. Die Wohnungsmärkte in Deutschland sind sehr unterschiedlich. Große Städte oder städtische Regionen brauchen verschiedene Instrumente, insbesondere die Wohnraumkonzepte der Kommunen müssen gestärkt werden. Wir Grüne sprechen uns deshalb auch gegen weitere Privatisierungen der kommunalen Wohnungsbestände aus. Wir brauchen eine aktive Wohnungspolitik und mietrechtliche Rahmenbedingungen, die für einen sozialen Ausgleich zwischen Mieter- und Vermieterinteressen sorgen. Da wo Miethöhe und Mietbelastung aus dem Ruder laufen, werden wir neue Instrumente auch für lokale Mietpreisbegrenzungen einsetzen, schon um die Kaufkraft der VerbraucherInnen nicht zusätzlich einzuschränken. Individuelle Hilfen wie das Wohngeld müssen zukünftig so beschaffen sein, dass sie die energetische Sanierung des Wohnungsbestandes unterstützen und müssen regelmäßig anhand des Wohngeld- und Mietenberichts überprüft und angepasst werden. Wir sehen aber auch die Notwendigkeit von sozialen Wohnraumförderprogrammen auf Länderebene, denn gerade junge Familien brauchen bezahlbaren, zentrumsnahen und familiengerechten Wohnraum.
Angesichts der demografischen Entwicklung gehört die Ausweitung eines altersgerechten und barrierearmen Wohnungsangebots zu den wichtigsten künftigen Aufgaben der Wohnungswirtschaft und der Wohnungspolitik. Wie wollen Sie entsprechende Anpassungsmaßnahmen im Wohnungsbestand anstoßen und realisieren?
Die Antworten der Parteien
CDU zu Frage 7
Vor allem Menschen mit einer Gehbehinderung finden bei der Wohnungssuche häufig nur eine sehr geringe Auswahl barrierefreier Wohnungen vor. Sie benötigen Wohnungen, die sie ebenerdig oder mithilfe eines Aufzugs erreichen können. In den Wohnungen müssen die Räume beispielsweise ausreichend große Bewegungsflächen für Rollstühle haben. Die Länder treffen in ihren Bauordnungen Regelungen zum barrierefreien Bauen. Wenn Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt und umgesetzt wird, sind viele Kosten zu vermeiden, die durch eine spätere Umrüstung entstehen. Ein wichtiger Schritt ist das für 2009 aufgelegte Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau zum barrierearmen Bauen und auch die Programmvariante „Altersgerecht Umbauen“ im Rahmen des Programms „Wohnraum Modernisieren“. Zudem wird damit nicht nur den Ansprüchen einer älter werdenden Gesellschaft Rechnung getragen, sondern es profitieren ebenso Menschen mit Behinderungen von einer barrierefreien Umwelt.
SPD zu Frage 7
Die Wohnungsbestände müssen der demografischen Entwicklung angepasst werde. Nur ein Prozent aller Wohnungen entspricht den heutigen Bedürfnissen älterer Menschen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten verstehen altersgerechtes Bauen und Wohnen angesichts dieser demografischen Veränderungen als zentrales Anliegen der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. Wir setzen uns für altersgerechtes Wohnen und Leben ein. Städtebauförderung, Stadtentwicklung, Wohnungsbau und soziale Infrastruktur werden wir stärker den Bedürfnissen einer älter werdenden Gesellschaft anpassen.
Wir haben das neue Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ im Rahmen des Maßnahmenpaketes „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ aufgelegt. Ziel ist, die Anpassung bestehenden Wohnraums zu fördern, damit insbesondere ältere Menschen möglichst lange unabhängig und selbstbestimmt in ihren vertrauten Wohnungen leben können.
Gefördert werden beispielsweise barrierefreie und -reduzierte Gebäude- und Wohnungszugänge (wie Überbrückung von Stufen, Einbau von Aufzügen oder Verbreiterung von Türöffnungen), Abbau von Schwellen, Umbau von Sanitärräumen.
Das KfW-Programm „Wohnraum Modernisieren“ bietet Eigentümern (wie Selbstnutzern und Vermietern, Wohnungsunternehmen) bereits aktuell zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden. Es schließt seniorengerechte Modernisierungen ein und wird aus Eigenmitteln der KfW finanziert. Mit dem neuen Förderfenster „Altersgerecht Umbauen“ werden nun 80 Millionen Euro Haushaltsmittel des Bundes zusätzlich für 2009 zur weiteren Verbilligung entsprechender Darlehen gestellt. Das Programm wird in 2010 und 2011 fortgeführt.
Das Zusammenleben mehrerer Generationen unter einem Dach unterstützen wir. Wir fördern den Umbau von Wohnungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Bei neuen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur (zum Beispiel Bahnhöfen) muss das Prinzip der Barrierefreiheit gelten. Wir wollen eine Stadt der kurzen Wege. Wir wollen, dass Wohnen, Arbeitsplätze, Einkaufen und Freizeitgestaltung in räumlicher Nähe gut erreichbar sind. Auch dafür wollen wir den öffentlichen Nahverkehr, Fahrrad- und Fußgängerverkehr weiter stärken.
Wir wollen bezahlbares Wohnen auch im Alter sichern. Wir haben das Wohngeld aufgestockt und erstmals auf die Heizkosten ausgedehnt. Mit dem neuen Wohngeld erreichen wir viel mehr Menschen und helfen vor allem Rentnerinnen und Rentnern.
FDP zu Frage 7
Die Alterung der Gesellschaft ist ein Aspekt, dem die FDP in ihrer Wohnungspolitik unter anderem große Aufmerksamkeit widmet. Ältere Menschen wollen und werden – wie schon jetzt – überwiegend in ihrer eigenen Wohnung leben. Vornehmliches Ziel muss es sein, bestehende Wohnungen barrierearm umzubauen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob im Rahmen bestehender Städtebauprogramme oder durch ein Programm nach dem Vorbild oder in Kombination mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm ein altersgerechter Umbau gefördert werden kann. Gerade in einer alternden Gesellschaft ist es außerdem notwendig, dass Straßen, öffentliche Gebäude, Verkehrs-, Kultur- und sonstige Einrichtungen barrierefrei gestaltet werden. Fehlende Lifte und Rampen erschweren nicht nur behinderten Menschen den Zugang zu öffentlichen Gebäuden, sondern auch den älteren Menschen. Die zunehmende Bedeutung der Barrierefreiheit für Behinderte, ältere Menschen, aber auch für den Tourismus, erfordert ein neues Denken und Handeln von Architekten, Ingenieuren und Stadtplanern. Die Belange der Barrierefreiheit müssen deshalb bereits Eingang in deren Ausbildung finden.
Die Linken zu Frage 7
Kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen aber auch private Vermieter und Vermieterinnen müssen diese Entwicklung rechtzeitig wahrnehmen und aus einem Selbsterhaltungstrieb heraus ihre Wohnungsbestände eigenverantwortlich an die sich verändernden Bedingungen anpassen. Wo erforderlich, müssen passende Förderinstrumente angeboten werden. Neben den zinsgünstigen Krediten der KfW, die es seit dem 1. April 2009 für altersgerechte Umbauten gibt, sind auch hier Förderprogramme auf Zuschussbasis erforderlich, die es kleinen Vermietern und Vermieterinnen und Einzeleigentümern und Einzeleigentümerinnen ohne die notwendige Kreditwürdigkeit ermöglicht, ihre Wohnungen barrierefrei umzubauen. Über ein neu zu schaffendes besonderes Mietermodernisierungsprogramm sollen auch Mieter und Mieterinnen bei Bedarf Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierefreiheit ihrer Wohnung erhalten. Im Mietrecht ist den Mieterinnen und Mietern ein Rechtsanspruch auf entsprechende Maßnahmen zu gewähren.
Bündnis 90/Die Grünen zu Frage 7
Wir Grüne wollen die bisherige KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie altengerechtes und barrierefreies Wohnen ausbauen, die finanzielle Ausstattung erhöhen und dauerhaft verstetigen. Dabei sollen Zuschussmodelle künftig stärker gegenüber zinsgünstigen Krediten bevorzugt werden.
Gerade beim steigenden Bedarf kleinerer und altengerechter Wohnungen sehen wir aber generell auch einen Neubaubedarf, da unser Wohnungsbestand nicht in allen Fällen altengerecht umbaubar ist. Deshalb müssen wir auch im Einzelfall über die Alternativen Abriss und Ersatzbau nachdenken. Denn der Ersatz überalterter Wohngebäude durch Neubauten kann wohnungsbaupolitisch sinnvoll sein, wenn er sich nach sozialen und ökologischen Kriterien richtet. So dürfen günstige Wohnungen nicht durch teure Neubauwohnungen ersetzt und so einkommensschwache Haushalte verdrängt werden. Außerdem muss die Zersiedlung der Landschaft durch Neubauten verhindert werden. Ein städtebauliches Patentrezept zur Lösung des Problems gibt es nicht. Um Fehlinvestitionen zu vermeiden, sind Wohnraumkonzepte der Kommunen zwingende Voraussetzung.
Der Wohnungsneubau und die Wohnungsbaugenehmigungen haben einen Tiefstand erreicht. Auf Teilmärkten, vor allem in Ballungszentren, Groß- und Universitätsstädten, bestehen Wohnungsengpässe. Mit welchen Instrumenten wollen Sie speziell für diese Teilmärkte Anreize für Neubau schaffen?
Die Antworten der Parteien
CDU zu Frage 8
Wir stehen dafür, dass Wohnungsbau und Stadtentwicklung in Deutschland einen hohen Stellenwert genießen. Der Wohnungsbau ist in Deutschland in einigen Regionen stark unter das für einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt notwendige Neubauniveau abgesunken, so dass es zumindest in einigen Ballungsräumen wieder Angebotsengpässe gibt. Ein ausreichender Neubau von Wohnungen ist auch in Zukunft dringend erforderlich. Das erleichtert es zudem, die konjunktur- und klimapolitischen Ziele zu erreichen.
SPD zu Frage 8
Die Qualität des Wohnens rückt immer stärker in den Mittelpunkt des Interesses. Angesichts der demografischen Entwicklung gilt es insbesondere, die Attraktivität des städtischen Wohnens sowohl für ältere Menschen als auch für junge Familien mit Kindern nachhaltig zu verbessern.
Wir wollen in der kommenden Legislaturperiode prüfen, inwieweit der absehbaren Unterversorgung mit Neubauwohnungen in Wachstums- und Zuzugsregionen vorzubeugen ist. Allerdings sind hier vor allem die Länder und Kommunen in den Regionen gefragt, die mittelfristig knappe Wohnungskapazitäten haben werden. Wir wollen in der kommenden Legislaturperiode in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern und Kommunen über Instrumente nachdenken, die sich beispielsweise an die erfolgreichen bestehenden KfW-Förderinstrumente anlehnen und anhand von belastbaren Kriterien zum Beispiel den Neubau von Familienwohnungen in Regionen mit Wohnungsknappheit fördern.
FDP zu Frage 8
In der nächsten Legislaturperiode wird überprüft, ob die Wiedereinführung der degressiven AfA für den Mietwohnungsbau notwendig ist, um eine ausreichende Versorgung mit Wohnraum zu gewährleisten.
Die Linke zu Frage 8
Die Zuständigkeit für den Sozialen Wohnungsbau ist 2006 mit der Föderalismusreform vom Bund auf die Länder übertragen worden. Der Bund finanziert den Sozialen Wohnungsbau jährlich mit 518,2 Millionen Euro. Diese Gelder müssen zukünftig zweckbestimmter für den Mietwohnungsbau für Menschen mit mittleren und kleinen Einkommen eingesetzt werden. Die bestehende Praxis in den Ländern, mit diesem Geld die Bildung von Wohneigentum zu fördern, muss an strenge Maßstäbe gekoppelt werden, zum Beispiel Eigentumsbildung im innerstädtischen Bestand in Verbindung mit energetischen Sanierungsmaßnahmen und/oder der Herstellung der Barrierefreiheit der Wohnung.
Bündnis 90/Die Grünen zu Frage 8
Die aktuellen Daten zeigen, dass die Neubauzahlen in den letzten Jahren stark zurückgegangen sind. Fakt ist: wir brauchen einen bedarfsgerechten und zugleich flächenschonenden Neubau. Denn insbesondere kleine und altengerechte Wohnungen werden in Zukunft fehlen. Auch in wachsenden Städten und Landkreisen gibt es Neubaubedarf. Auch soll es Familien ermöglicht werden, ihren Traum vom Haus zu verwirklichen. Deshalb unterstützen wir Grüne die staatliche Wohnbauförderung wie den Wohn-Riester und die Wohnungsbauprämie. Wir Grüne sehen aber auch die Notwendigkeit von sozialen Wohnraumförderprogrammen auf Länderebene, denn gerade junge Familien brauchen bezahlbaren, zentrumsnahen und familiengerechten Wohnraum.
Infolge eines demografischen und wirtschaftlichen Strukturwandels gibt es auf anderen Teilmärkten wachsende Wohnungsleerstände. Erforderlich sind hier die Fortführung des Stadtumbaus und die Entwicklung integrierter Stadtentwicklungskonzepte. Werden Sie sich für eine Verstetigung und Erweiterung, zum Beispiel des Stadtumbauprogramms und des Programms Soziale Stadt, einsetzen?
Die Antworten der Parteien
CDU zu Frage 9
Lebenswerte Städte brauchen eine verlässliche Perspektive für den demografischen Wandel. Die Alterung der Gesellschaft und der damit einhergehende demografische Wandel sowie die wirtschaftlichen Strukturveränderungen stellen Städte und Gemeinden stetig vor neue Herausforderungen – so bei der Siedlungsentwicklung, bei der Anpassung der städtischen Infrastruktur oder auch beim Erhalt sozial stabiler Stadtquartiere.
Um ein attraktives Stadtumfeld und eine zuverlässige Infrastruktur zu sichern, will die CDU den Stadtumbau als eine wichtige Herausforderung mit milieu- und zielgruppenorientierten Angeboten gestalten. Hierzu zählen insbesondere ein kinder- und familienfreundliches Wohnumfeld und Angebote für barrierefreies Wohnen. Ein wichtiger Beitrag ist auch die beschleunigte Sanierung bundeseigener und anderer öffentlicher Gebäude. Hinzu kommen auch neuen Wohnformen für die ältere Generation.
Die Flexibilität und Innovationsfähigkeit der klassischen Städtebauförderung wollen wir erhalten und die Förderung auf dem bisherigen Niveau weiterführen. Aufgrund der relativ hohen Abwanderungsraten und des Einbruchs der Geburtenrate sind die ostdeutschen Länder in stärkerem Maße vom demografischen Wandel betroffen als die westdeutschen Bundesländer. Das Erfolgsprogramm Stadtumbau Ost soll deshalb mindestens bis 2016 fortgeführt werden. Es hat sich in der Praxis grundsätzlich bewährt.
SPD zu Frage 9
Nach wie vor stehen Bund, Länder und Gemeinden vor der Herausforderung, der Benachteiligung von Stadtteilen entgegenzuwirken und die Lebensbedingungen vor Ort umfassend zu verbessern. Nur so können soziale Unterschiede überwunden und Spannungen zwischen den Bewohnern der Städte reduziert werden. Deshalb wird die SPD das 1999 erfolgreich gestartete Programm „Soziale Stadt“ für eine bessere soziale, wirtschaftliche und kulturelle Integration fortentwickeln und auf weitere Städte ausweiten. Zudem werden wir die Programme für den Stadtumbau Ost und West auf hohem Niveau fortsetzen und in einem eigenen Programm die Aufwertung von Stadt- und Ortsteilzentren unterstützen.
FPD zu Frage 9
Die Wohnungsbauprogramme werden von der FDP weiterhin unterstützt. Vorrang soll das Bauen im Bestand bei gleichzeitiger energetischer Sanierung haben. Künftig sollen die integrierten Stadtentwicklungskonzepte ein größeres Gewicht bei der Vergabe von Fördermitteln haben. Die FDP setzt sich auch künftig für die Fortsetzung des Programms Soziale Stadt ein, wird sich aber weiterhin für die Beendigung der Mittelverwendung für nichtinvestive Maßnahmen einsetzen. Mit Mitteln aus dem Programm Soziale Stadt sollen künftig keine Projekte des zweiten und dritten Arbeitsmarktes mehr gefördert werden können, die eine Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen und Initiativen darstellen.
Die Linke zu Frage 9
Das Förderprogramm Stadtumbau Ost hat sich zu einem unverzichtbaren Element für die Gestaltung unserer Städte und die Steuerung der Wohnungsmärkte entwickelt. Es muss nach Ablauf in 2009 über einen langen Zeitraum fortgeführt werden. Allerdings muss das Programm vom Abrissprogramm zu einem tatsächlichen Stadtumbauprogramm qualifiziert werden, dass nicht ausschließlich von wohnungswirtschaftlichen Zielstellungen dominiert wird. Für die Wahrung der Interessen der Bewohner und Bewohnerinnen fordert Die Linke die Umsetzung eines verbindlichen Sozialplanverfahrens. Das Einvernehmen zwischen Mietern und Mieterinnen, Wohnungsunternehmen und Kommune ist die Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Stadtumbau. Auf der Basis integrierter Stadtentwicklungskonzepte, die von der Kommune entwickelt und mit Beteiligung der Bürger beschlossen werden, sollen die Städte mit Unterstützung der Stadtumbauprogramme und des Programms „Soziale Stadt“ fit gemacht werden für die Zukunft.
Bündnis 90/Die Grünen zu Frage 9
Soziale Blockaden zeigen sich besonders in der Stadt. Arbeitslosigkeit, Kinder-Armut und Bildungsarmut konzentrieren sich in städtischen Quartieren und Großsiedlungen. Die Städte drohen zunehmend sozial und städtebaulich auseinander zu fallen. Grüne Stadtentwicklungspolitik will einer weiteren sozialen und ethnischen Entmischung entgegenwirken und die Integration verbessern. Der Stärkung der lokalen Wirtschaft kommt in benachteiligten Stadtteilen eine Schlüsselrolle zu, sind sie doch für eine funktionierende Nahversorgung, Beschäftigung und Einkommensgenerierung im Wohnumfeld zuständig. Arbeit und Beschäftigung ist zudem eine der wichtigsten Integrationsmöglichkeiten. Damit unsere Städte die sozialen, demografischen, ökonomischen und städtebaulichen Herausforderungen besser bewältigen, brauchen wir integrierte Stadtentwicklungskonzepte. Wir wollen die Städtebauförderung des Bundes und die Programme zum Stadtumbau, zur Sanierung und zur Sozialen Stadtentwicklung besser miteinander verknüpfen und ausbauen sowie um die Förderung gemeinschaftlicher und generationsübergreifender Wohnformen ergänzen.
Streitträchtige Hartz-IV-Regelungen, insbesondere auch Fragen der Unterkunftskosten, führen zu einer Prozessflut bei den Sozialgerichten. Der Deutsche Mieterbund fordert, mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen. Sind Sie auch für eindeutige gesetzliche Regelungen, wie die Einführung einheitlicher Maßstäbe für Unterkunfts- und Heizkosten durch eine bundesgesetzliche Verordnung?
Die Antworten der Parteien
CDU zu Frage 10
Mit großer Sorge sieht die CDU die zunehmende Zahl an Klagen bei den Sozialgerichten, die überwiegend Fragen der Kosten der Unterkunft betreffen. Denn je nach Wohnort werden in der Praxis die Leistungsempfänger unterschiedlich behandelt. Hierdurch entsteht eine rechtswidrige Ungleichbehandlung. Deshalb sind einheitliche Vorgaben sowie effektive Anreize zu mehr Wirtschaftlichkeit erforderlich.
SPD zu Frage 10
Nach § 22 SGB II sollen die Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe übernommen werden, soweit sie angemessen sind. Die Übernahme der Kosten der Unterkunft ist eine kommunale Leistung. Zur Frage der Angemessenheit ist grundsätzlich in § 27 SGB II eine Verordnungsermächtigung des Bundes vorgesehen. Der Bund hat dazu mehrfach Gespräche mit den Ländern geführt. Auch die SPD strebt solch eine Regelung an. Aber die Länder haben eindeutig Position bezogen, dass eine Bundes-Verordnung nicht erforderlich und auch nicht sachgerecht sei, da die regionalen Unterschiede der Unterkunftskosten zu groß seien. Die Länder haben auch signalisiert, dass eine bundesgesetzliche Verordnung im Bundesrat keine Zustimmung erhalten würde. Das Bundesarbeitsministerium lässt sich über die Praxis in den Ländern regelmäßig Bericht erstatten. Einige Länder haben mittlerweile Weisungen beziehungsweise Leitfäden gegenüber den Kommunen aufgestellt, die für mehr Rechtsklarheit sorgen.
FDP zu Frage 10
Die gesetzlichen Grundlagen für Regelsätze und angemessene Wohnraumgröße müssen für alle gelten. Da jedoch Miet- und Wohnkosten regional sehr unterschiedlich sind, muss eine gewisse Flexibilität gewährleistet sein. Wir fordern, dass die Betreuung und Beratung aller Arbeitslosen in die Verantwortung der Kommunen übergeben wird. Sie sind näher an den Problemen der Betroffenen und können eher individuelle Wege für eine Integration in den Arbeitsmarkt entwickeln. Mit einem jährlich im Voraus festgelegten Betrag gibt der Bund den Kommunen einen Anreiz zum sparsamen Haushalten. Sie können nicht verbrauchte Mittel zur Hälfte behalten und gewinnen damit eine weitreichende Entscheidungskompetenz.
Die Linke zu Frage 10
Hartz IV ist in hohem Maße unsozial und wurde in seiner Gesamtheit von der Linken stets abgelehnt, auch weil die Regelung der Unterkunftskosten und ihre Folgen für die Betroffenen absehbar waren. Im Bundestag hat die Linke mehrere Initiativen für bundesweite einheitliche Mindeststandards eingebracht, hauptsächlich mit dem Ziel, menschenwürdiges Wohnen für Arbeitslosengeld-II-Beziehende zu sichern und Zwangsumzüge zu vermeiden. Sozialer Frieden und Rechtssicherheit wären demnach möglich. Doch alle anderen Fraktionen lehnten ab. Die Linke wird auch in der nächsten Legislaturperiode weiter dafür kämpfen.
Bündnis 90/Die Grünen zu Frage 10
Die Forderung nach Rechtssicherheit und Rechtsklarheit bei den Kosten der Unterkunft stützen Bündnis 90/Die Grünen ausdrücklich. Die Regelung muss sozial gerecht sein und gleichzeitig die unterschiedliche Situation am örtlichen Wohnungsmarkt berücksichtigen. Bund und Länder sollten dringend die vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. erarbeiteten Empfehlungen zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II (§ 22 SGB II) umsetzen.
Schließen Sie Steuererhöhungen, zum Beispiel bei der Mehrwertsteuer, oder Einschnitte bei den Sozialleistungen, zum Beispiel durch Einführung einer Mietkostenpauschale für Hartz-IV-Empfänger, aus?
Die Antworten der Parteien
CDU zu Frage 11
Steuererhöhungen, auch bei der Mehrwertsteuer, lehnt die CDU ab. Unser Ziel ist es, dass die Menschen mehr Netto vom Brutto erhalten. Die Sozialleistungen wie Wohngeld und die Hartz-IV-Regelsätze sind erhöht worden. Wir treten nicht für eine Mietkostenpauschale im SGB II ein. Laut Bundessozialgericht sind bei einer angemessenen Unterkunft grundsätzlich die tatsächlichen Heizkosten von der Behörde zu übernehmen und Heizkostenpauschalen bei einem wirtschaftlichen Verhalten nicht zulässig.
SPD zu Frage 11
Die SPD hat in ihrem Regierungsprogramm klare Aussagen zur Steuerpolitik gemacht: Wir werden eine Börsenumsatzsteuer einführen und den Steuersatz für Spitzenverdiener auf 47 Prozent erhöhen. Eine Mehrwertsteuererhöhung lehnen wir ab. Im Gegenzug senken wir den Eingangsteuersatz und führen einen optionalen Lohnsteuerbonus ein.
Allein angesichts der Unterschiedlichkeit der Wohnungsmärkte schließen wir eine bundeseinheitliche Mietkostenpauschale ebenfalls aus.
FDP zu Frage 11
Die FDP will die Steuern senken. Wir fordern mit der Einführung eines bedarfsorientierten Bürgergeldes ein Steuer- und Transfersystem aus einem Guss. Das Bürgergeld ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben, fördert die Aufnahme einer eigenen Tätigkeit und ist deshalb leistungsgerecht. Im Bürgergeld werden das Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Wohnen und Heizung, das Sozialgeld, die Grundsicherung im Alter, die Sozialhilfe, der Kinderzuschlag und das Wohngeld zusammengefasst.
Das Bürgergeld sichert die Lebensgrundlage für Bürger, die nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Durch die Zusammenfassung und Pauschalierung von Leistungen und ihrer Verwaltung in einer Behörde, dem Finanzamt, profitieren die Bedürftigen vom Bürgergeld. Bei Arbeitslosigkeit müssen die zügige Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit und die Integration in den Arbeitsmarkt die vorrangigen Ziele sein.
Hinsichtlich der Frage nach Einführung einer Mietkostenpauschale verweise ich auf die Antwort auf Frage 10.
Die Linke zu Frage 11
Die Ärmsten sollen die Zeche der Krise zahlen. Für den hunderte Milliarden schweren Bankenrettungsschirm sollen jetzt die Bürgerinnen und Bürger aufkommen, die am wenigsten in der Tasche haben. Hartz-IV-Empfängern droht eine Mietkostenpauschale und der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von derzeit 7 Prozent soll erhöht werden. Das macht vor allem Lebensmittel teurer. Menschen mit niedrigen Einkommen müssen einen besonders hohen Anteil ihres Einkommens für Lebensmittel ausgeben. Diese Steuerungerechtigkeit ist gleichzeitig ein Schlag gegen die ohnehin am Boden liegende Binnenkonjunktur, denn die Kaufkraft der Bevölkerung wird weiter eingeschränkt.
Die Linke lehnt diese Politik konsequent ab. Die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise dürfen nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Wir wollen deshalb die Steuern auf hohe Einkommen, hohe Erbschaften und Konzern-Gewinne erhöhen. Eine Börsenumsatzsteuer muss eingeführt werden. Die Vermögenssteuer muss als Millionärssteuer wieder erhoben werden. Damit der Staat von den Krisenlasten nicht erdrückt wird, handlungsfähig bleibt und ehrgeizige Investitionsprogramme finanziert werden können, wollen wir auf alle Privatvermögen von mehr als einer Million Euro eine jährliche Millionärssteuer von fünf Prozent erheben.
Bündnis 90/Die Grünen zu Frage 11
Wir wollen, dass die Kosten der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise nicht allein den kommenden Generationen aufgebürdet werden. Ebenso wäre es falsch, diese Kosten jetzt durch allgemeine Steuererhöhungen zu finanzieren. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer planen wir deshalb nicht. Stattdessen sollten vor allem jene einen Beitrag leisten, die in den Zeiten vor der Krise vom Finanzmarktkapitalismus profitiert und große Vermögen aufgebaut haben. Wir wollen deshalb eine einmalige Vermögensabgabe nach Artikel 106 des Grundgesetzes einführen, mit der zweckgebunden die Kosten der Krise getilgt werden sollen.
Es bedarf einer Regelung, die die Übernahme der tatsächlichen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sicherstellt und Zwangsumzüge beziehungsweise im Extremfall Wohnungslosigkeit im Vorfeld vermeidet.
Die Angemessenheit der Wohnkosten muss künftig in einem transparenten Verfahren festgelegt werden, das sich an einem aktuellen örtlichen Mietspiegel und an der tatsächlichen Verfügbarkeit von Wohnraum orientiert. Die Bildung von sogenannten sozialen Brennpunkten ist zu vermeiden.
MieterMagazin 9/09
Die Antworten
der Parteien
zu Frage 1
zu Frage 2
zu Frage 3, 4 und 5
zu Frage 6
zu Frage 7
zu Frage 8
zu Frage 9
zu Frage 10
zu Frage 11
07.06.2013