Zwischen der Stromkostenpauschale für Hartz-IV-Empfänger und deren tatsächlichen Verbrauch klafft nach Berechnungen der Schuldnerberatung GVS eine enorme Lücke.
Der durchschnittliche Kostenaufwand für Elektrizität liegt im deutschen Durchschnitt bei 37,97 Euro pro Monat und Person. Der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger beträgt aber nur 22,62 Euro. Die GVS (Gemeinnützige Gesellschaft für Verbraucher- und Sozialberatung) hat diese Unterdeckung, die sich bei einer Familie schnell auf über 300 Euro pro Jahr summiert, zum Anlass genommen, die Bundesregierung zu einer Anhebung der Regelsätze aufzufordern. Hartz-IV-Bezieher würden überdies auch einen erhöhten Energieverbrauch aufweisen, weil sie sich einerseits verhältnismäßig viel in der Wohnung aufhalten, andererseits das Geld nicht hätten, um stromsparende Geräte anzuschaffen.
In Berlin gibt es rund 327.000 sogenannte Bedarfsgemeinschaften, die Hartz-IV-Leistungen beziehen. Im vergangenen Jahr wurden rund 20.000 Stromabschaltungen wegen unbezahlter Rechnungen gezählt.
uh
MieterMagazin 9/10
Die Hartz-VI-Strompauschale deckt nur knapp zwei Drittel des üblichen Bedarfs
Foto: Christian Muhrbeck
01.06.2013