Betr.: MieterMagazin 7+8/2011, Seite 4, Leserbrief von D. Schwarz: „Unannehmlichkeiten ohne Ende“
Behauptungen unzutreffend
Im MieterMagazin 7+8/2011 veröffentlichten Sie einen Leserbrief von D. Schwarz, der falsche Aussagen enthält. Wir wissen, dass Leserbriefe Einzelmeinungen darstellen, Sie dafür keine Haftung übernehmen und Leserbriefe nicht unbedingt die Meinung der Redaktion darstellen. Insofern stellt dieser Brief auch keine Gegendarstellung dar. Dennoch möchten wir unseren Unmut über die falschen Behauptungen zum Ausdruck bringen und das MieterMagazin über unsere Sicht der Dinge in Kenntnis setzen.
Herr Schwarz schreibt, dass er seine Wohnung seit einem Jahr nicht mehr bewohnen könne. Diese Behauptung ist unzutreffend. Die Abnahme für die Wohnung erfolgte Ende Mai 2010. Trotz der festgestellten Mängel war die Bewohnbarkeit der Wohnung gewährleistet. Die Nutzbarkeit der Wohnung bestätigte der Mieter im November 2010 mit seiner Unterschrift.
Herr Schwarz kritisiert außerdem, dass seine Sachen nicht ordnungsgemäß abgedeckt und ausgelagert worden seien. Richtig ist, dass die Gewobag auf ihre Kosten für die Mieter eine Beräum- und Packhilfe gestellt hat, die nach unserer Kenntnis gut arbeitete. Zusätzlich wurde im Zimmer eine Staubschutzwand errichtet, die Schmutz von dahinter befindlichen Gegenständen fernhielt. Eine Feinreinigung der Wohnung – die Kosten hätte die Gewobag ebenfalls getragen – konnte wegen fehlender Anwesenheit des Mieters bislang nicht durchgeführt werden.
Die Mängelabarbeitung erfolgte laut Herrn Schwarz nur schleppend und teilweise unzureichend. Diese Kritik ist unberechtigt und erweist sich bei genauer Betrachtung als haltlos. Wir haben uns sehr für eine zeitnahe Abstellung der Mängel engagiert, das belegen interne Protokolle. Die Abarbeitung von Mängeln und Restleistungen ist nur nach Terminabstimmung im Beisein des Mieters möglich. Zeitliche Verzögerungen sind insbesondere vom Mieter zu verantworten. Anzuführen sind hier persönliche Gründe des Mieters, ein seinerseits beauftragter Sachverständiger, der erkrankt war, sowie kurzfristig abgesagte Ausführungstermine. Aktuell wünscht der Mieter keine Mängelbeseitigung aufgrund einer ungeklärten Streitfrage.
Weiterhin moniert Herr Schwarz, dass es keine Wiedergutmachung für den Schaden oder die Unannehmlichkeiten gab. Das ist falsch. Für die fehlende Nutzbarkeit der Wohnung und Bauzeitverzögerungen wurden unsererseits rund 1070 Euro als Kompensation gezahlt. Darüber hinaus haben wir aus Kulanz das Streichen des kompletten Wohnzimmers zugesagt. Die Entschädigung für beschädigtes Eigentum konnte bislang nur teilweise erfolgen. Weitergehende Schadensfeststellungen und Regulierungen können erst nach Grundreinigung und Folienentfernung realisiert werden.
Festzuhalten bleibt, dass wir die Kritik im Leserbrief ernst genommen haben und allen aufgeführten Punkten intern nachgegangen sind. Danach erweisen sich die Behauptungen aus unserer Sicht als haltlos. Dieses falsche Bild ist bedauerlich, da uns die Modernisierung in Reinickendorf-West besonders am Herzen liegt und sich unsere Mitarbeiter sehr dafür einsetzen, die Belastungen für die Mieter abzufedern. Bei individuellen Kundenwünschen kommen wir den Mietern weit entgegen. Außerdem haben wir für alle von der Modernisierung betroffenen Bewohner ein umfassendes Servicepaket zusammengestellt. Dazu gehören ein Beratungsbüro vor Ort, die Übernahme von Umzugskosten, Übergangswohnungen, eine Musterwohnung, Hilfe beim Umräumen und Vieles mehr.
Gewobag AG, Volker Hartig
Betr.: MieterMagazin 6/2011, Seite 8: „Energiesparlampen – Quecksilberbelastung bei Bruch“
Die richtige Entsorgung klappt nicht
Ein Thema, über das viel zu wenig berichtet wird. Im letzten Absatz heißt es, dass die Energiesparlampen auf keinen Fall in den Hausmüll gehören. Wer glaubt, dass eine richtige Entsorgung (Sondermüll bei Sammelstellen) funktioniert, irrt. Schaut man sich in den Berliner Hinterhöfen die Wertstofftonnen an, wird einem schnell klar, dass nicht einmal die einfachste Trennung (gelb, blau, grau, orange etcetera) klappt. Viele Zeitgenossen sind einfach zu ignorant. Die meisten Energiesparlampen werden wohl einfach in irgendeiner Tonne versenkt, ganz nach dem Motto: „Nach mir die Sintflut.“ Da wäre schon bei der Einführung des Glühlampenverbots der Satz „Erst denken dann lenken“ angebracht gewesen. Aber wie das in der Politik so oft ist: Man macht sich über die Konsequenzen erst einen Kopf, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Die Kernkraft (Entsorgung) ist dafür das beste Beispiel.
S. Orth per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 7+8/2011, Seite 11, Elke Koepping: „Der Schnarcher an der Wand“
Den Schnarcher zum Richter ins Bett …
Ich wüsste gern, ob es gegen dieses haarsträubende, weltfremde und auch unverschämte Urteil die Möglichkeit eines Einspruchs gibt. Wer dem Ehepaar R. lapidar Ohropax empfiehlt, hat offensichtlich keine Erfahrung und weiß nicht, dass es gegen Schallvibrationen nichts ausrichtet. Außerdem: Wo bleibt das Verursacherprinzip: Der Schnarcher müsste verpflichtet werden, umgehend etwas gegen sein Schnarchen zu tun. Vor dem Urteilsspruch hätte man die richtende Person dem Ehepaar ins Bett legen sollen …
S. Mania per E-Mail
Wir gehen davon aus, dass das Urteil des Amtsgerichts Bonn wegen eines geringen Streitwertes nicht berufungsfähig war. Falls doch, hätte die unterlegene Partei binnen einer Frist in Berufung gegen müssen. So weit hier bekannt, ist dies nicht geschehen, warum auch immer.
Die Redaktion
MieterMagazin 9/11
01.04.2013