Das von SPD und Linke angekündigte Verbot der Zweckentfremdung von Wohnungen zu Ferienzwecken wird nicht mehr vor den Wahlen kommen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat trotz Aufforderung der Koalitionsfraktionen keine Verbotsverordnung vorgelegt.
Die Untätigkeit der Stadtentwicklungsverwaltung ist nicht zu erklären“, beschwert sich der wohnungspolitische Sprecher der Linken, Uwe Doering über das SPD-geführte Ressort. „Wir brauchen die schnellstmögliche Einführung eines Zweckentfremdungsverbots, und zwar flächendeckend für die Innenstadtbezirke.“
Weil zahlreiche Gutachten belegen, dass sich die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt spürbar anspannt, haben sich beide Koalitionsfraktionen für eine Neuauflage der Zweckentfremdungsverbotverordnung ausgesprochen. Bei rasch ansteigenden Mieten und einem Wohnungsleerstand, der berlinweit unter die Drei-Prozent-Marke gesunken ist, werden immer mehr Wohnungen durch Umnutzung dem Markt entzogen. Vor diesem Hintergrund erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Michael Müller noch Ende Mai, dass ein Zweckentfremdungsverbot noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten werde.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sieht sich jedoch außer Stande, eine solche Verordnung rechtzeitig zu erlassen. Sprecher Mathias Gille: „Eine Verordnung macht nur dann Sinn, wenn sie auch vor den Gerichten Bestand hat.“
Das alte Zweckentfremdungsverbot war 2002 durch das Oberverwaltungsgericht Berlin abgeschafft worden, weil die Richter damals keinen angespannten Wohnungsmarkt in Berlin mehr erkennen konnten. Seither sind im großen Stil Wohnungen in Büros, Arztpraxen, Anwaltskanzleien und Ferienapartments umgewandelt worden. Über das Ausmaß der Zweckentfremdung hat die Verwaltung keine sicheren Erkenntnisse.
Jens Sethmann
Mehr Informationen zum Thema "Zweckentfremdung von Wohnraum" (Mai 2016):
MieterMagazin 9/11
Wohnungen werden in Berlin häufig als Touristenunterkünfte zweckentfremdet
Foto: Christian Muhrbeck
07.05.2016