Die Anpassung der Unterkunftskosten für Bezieher von Arbeitslosengeld II verzögert sich weiter. Weil sich der rot-rote Senat nicht einigen kann, müssen immer mehr Betroffene einen Teil der Miete aus eigener Tasche aufbringen. Der Berliner Mieterverein hat nun in einem Offenen Brief eine rasche Problemlösung gefordert.
Dass die übernommenen Unterkunftskosten den aktuellen Mietpreisen hoffnungslos hinterherhinken, ist spätestens seit Erscheinen des neuen Mietspiegels klar. Weil die akzeptierten Miethöhen vor allem bei den größeren Haushalten unrealistisch sind, müssen mittlerweile etwa 30.000 Bedarfsgemeinschaften einen Teil der Miete selber tragen.
Einig ist man sich im Senat darüber, dass sich die Richtwerte künftig am Mietspiegel orientieren sollen. Zudem soll die Ausführungsvorschrift (AV) Wohnen durch eine – weniger klageanfällige – Rechtsverordnung ersetzt werden. Gestritten wird aber noch darüber, wie die Richtwerte ermittelt werden. Während Finanzsenator Ulrich Nußbaum (SPD) die einfache Wohnlage gemäß Mietspiegel zugrunde legen will, soll der Richtwert nach dem Willen der Sozialsenatorin Carola Blum (Die Linke) aus einfacher und mittlerer Lage gebildet werden. Eine Berücksichtigung nur der einfachen Lage sei stadtentwicklungspolitisch verfehlt, sagt Mietervereins-Geschäftsführer Reiner Wild: „Die gewünschte soziale Mischung ist gefährdet, wenn ALG-II-Bezieher auf ausschließlich einfache Lagen verwiesen werden.“ Wenn immer mehr Arbeitslose wegen zu niedriger Richtwerte gezwungen sind, umzuziehen, würde das am Markt zudem einen regelrechten Preisschub auslösen, so Wild. Denn jeder Umzug führt zu höheren Preisen bei der Neuvermietung.
Der Finanzsenator rechnet bei dem Modell der Sozialsenatorin mit Mehrkosten von rund 6,6 Millionen Euro.
Birgit Leiß
MieterMagazin 9/11
Die amtlichen Mietbegrenzungen für Hartz-IV-Bezieher sind unrealistisch niedrig
Foto: Sabine Münch
27.03.2013