Der Protest gegen die geplante Schließung der Müllschlucker hatte Erfolg. Nach der Ende Juni in Kraft getretenen neuen Bauordnung dürfen bestehende Müllschächte weiter betrieben werden, sofern Mülltrennung und Brandschutz gewährleistet sind. In der Praxis dürften aber nur die wenigsten Anlagen diese Voraussetzungen erfüllen.
Die im letzten Jahr beschlossene Stilllegung sämtlicher Müllabwurfanlagen ab 2013 wurde damit wieder rückgängig gemacht. Unterstützt von einem Bündnis aus CDU und Linken hatten sich viele Mieter vehement gegen die neue Regelung gewehrt. Begründung: Mülltrennung und der Betrieb von Müllschächten müsse kein Widerspruch sein. Etwa 4000 Müllschlucker gibt es noch in Berlin, meist in Großsiedlungen oder Hochhäusern.
Abgesehen von der Bequemlichkeit gibt es fast nur Nachteile: Die Abfuhr ist teuer, nicht selten verursachen sie Brände und sie verleiten dazu, den Müll einfach in die Schächte zu werfen, statt ihn getrennt zu entsorgen. Die meisten Wohnungsbaugesellschaften würden die Anlagen daher lieber schließen, doch oft scheitert dies am Widerstand der Mieter. So zum Beispiel in der Schlangenbader Straße. Mit dem nun beschlossenen Kompromiss können die Wohnungsunternehmen dennoch gut leben: „Wir haben Anlagen in Marzahn, wo die Mülltrennung sehr gut funktioniert, was wir auch an den niedrigen Betriebskosten sehen“, sagt der Sprecher der Degewo, Michael Zarth. Man prüfe immer den Einzelfall. Anders als bisher muss für den Weiterbetrieb nun keine Ausnahmegenehmigung mehr beim Bezirk beantragt werden. Ob die Belange des Brandschutzes und der Mülltrennung gewahrt sind, liegt nach Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in der Verantwortung der Eigentümer.
Für die Mieter sind die Kosten das Entscheidende, und da fallen Müllschlucker fast immer negativ auf“, gibt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild zu bedenken.
Birgit Leiß
MieterMagazin 9/11
Mülltrennung ist bei Müllabwurfanlagen meist nicht möglich
Foto: Christian Muhrbeck
06.05.2017