Im Juli hat das Bundeskabinett Änderungen am Bauplanungsrecht auf den Weg gebracht. Die Innenentwicklung der Städte soll gegenüber Stadterweiterungen gestärkt werden. Außerdem sollen Kindertagesstätten auch in reinen Wohngebieten generell zulässig und die Spielhallenflut leichter einzudämmen sein.
Rund 77 Hektar werden in Deutschland Tag für Tag zugebaut. Ziel der Bundesregierung ist es, den Flächenverbrauch auf 30 Hektar zu reduzieren. Durch die Novelle des Baugesetzbuches sollen die Städte durch Baulückenschließungen oder Nachverdichtungen im Inneren wachsen und nicht mehr so sehr an ihren Rändern wuchern. Die Kommunen könnten dazu künftig ihr Vorkaufsrecht einfacher ausüben. Außerdem muss die Umnutzung von landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern begründet werden.
Mit einer Änderung der Baunutzungsverordnung sollen Kitas auch in planungsrechtlich festgesetzten „reinen Wohngebieten“ zulässig sein. „Es kann nicht länger angehen, dass Kindergärten in reinen Wohngebieten nur im Ausnahmefall genehmigt werden können oder Nachbarn gar gerichtlich gegen Kindergärten vorgehen“, sagt Bundesbauminister Peter Ramsauer.
Um „dem Wildwuchs an Spielhallen Einhalt zu gebieten“, so Ramsauer, wird im neuen Baugesetzbuch auch klargestellt, dass mit einem vereinfachten Bebauungsplan die Ausbreitung von Vergnügungsstätten gesteuert werden kann. Der Minister will das Gesetzgebungsverfahren bis Ende des Jahres abschließen. Die SPD stimmt im Grundsatz zu: Die Maßnahmen seien „notwendig und wichtig“, so SPD-Bauexperte Hans-Joachim Hacker, der Gesetzentwurf bleibe jedoch „hinter dem Machbaren zurück“. Die SPD will deshalb auf Verbesserungen dringen.
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) begrüßt die Zielrichtung, hat jedoch Bedenken, dass bei einer Beschränkung des Flächenverbrauchs das Bauland knapp werden und dadurch Grundstückspreise und Mieten steigen könnten. „In Wachstumsregionen wäre ohne zusätzlichen Flächenausweis für den Wohnungsbau künftig nur noch Luxuswohnen möglich“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko. Eine weitere Flächeninanspruchnahme sei daher „aus sozialpolitischen Gründen unerlässlich“.
Grundsätzlich kann der Flächenfraß aber nur soweit eingedämmt werden, wie die Städte und Gemeinden willens und in der Lage sind, die neuen rechtlichen Möglichkeiten anzuwenden.
Jens Sethmann
MieterMagazin 9/12
Der Bundesgesetzgeber will die Ausweisung von Baulandflächen erschweren
Foto: Sabine Münch
20.03.2013