Entscheidungen der obersten Gerichte zur Wohnkostenübernahme für Hartz-IV-Bezieher geben den Betroffenen meist Grund zur Freude. Bei dem Urteil des Bundessozialgerichts, mit dem Anfang Juni die Berliner Wohnungsaufwendungenverordnung (WAV) gekippt wurde, dürfte das anders sein.
Zur Bestimmung des Bedarfs in der Wohnungsaufwendungenverordnung (WAV) von Berlin war der bundesweite Heizspiegel zugrunde gelegt worden. Dort sind die tatsächlichen Heizkosten Zehntausender Wohnungen erfasst und in vier Kategorien eingeteilt, von „niedrig“ über „mittel“ bis hin zu „erhöht“ und „zu hoch“. Sozialsenator Mario Czaja (CDU) übernahm die Werte aus der Spalte „zu hoch“, die allerdings nur für rund 10 Prozent aller Haushalte gelten. Das Bundessozialgericht hielt dieses Vorgehen für unrichtig und erklärte die Berliner WAV insgesamt für rechtswidrig. Der aus dem bundesweiten Heizspiegel entnommene Grenzwert sei nicht für eine Angemessenheitsprüfung im Rahmen des Bruttowarmmietenkonzepts geeignet (Bundessozialgericht vom 4. Juni 2014 – B 14 AS 53/13 R). Für den Sozialsenator ist das Urteil eine weitere peinliche Schlappe. Bereits mehrfach kippten die Gerichte Teile der Verordnung. Derzeit wird nun eine neue Regelung erarbeitet, die das bisherige Bruttowarmmietenkonzept ablösen soll.
Beim Berliner Mieterverein sah man von Anfang an die Rechtssicherheit der WAV nicht gewährleistet, weil auf Pauschalwerte abgestellt wurde. Es sei nicht ersichtlich, warum nicht einfach die tatsächlichen Heizkosten übernommen werden. Hohe Verbräuche liegen schließlich oft auch am schlechten energetischen Zustand der Häuser.
Birgit Leiß
MieterMagazin 9/14
Berlins Sozialsenator musste vor dem Bundessozialgericht eine Schlappe hinnehmen
29.09.2014