Bei größeren Neubauvorhaben sind künftig 25 Prozent der Wohnungen mietpreis- und belegungsgebunden. Dazu sollen sich die Investoren in städtebaulichen Verträgen verpflichten. Dem Berliner Mieterverein (BMV) ist das zu wenig.
Im Juni hat der Senat eine Neufassung des „Berliner Modells zur kooperativen Baulandentwicklung“ beschlossen. Das ist eine einheitliche Richtlinie für städtebauliche Verträge zwischen dem Land Berlin und Bauinvestoren. Wo für ein Bauvorhaben ein amtlicher Bebauungsplan aufgestellt wird, trägt der Investor nicht nur die Kosten für die Infrastruktur, die durch den Neubau notwendig wird – also Straßen, Kanalisation, Grünanlagen, Schul- und Kitaplätze. Er verpflichtet sich auch, ein Viertel der Wohnungen zu reduzierten Preisen an Wohnberechtigte zu vermieten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geht davon aus, dass dafür Fördermittel abgerufen werden. Im aktuellen Förderprogramm liegt die Sozialmiete bei 6,50 Euro pro Quadratmeter nettokalt. „Der ungebrochene Einwohnerzuwachs und die weiterhin steigenden Mietpreise zeigen, wie wichtig es ist, dass wir den Fokus noch stärker auf die soziale Ausgewogenheit in den Quartieren legen“, erklärt Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel. „Mit einer Quote von mindestens 25 Prozent Sozialbindung stellen wir sicher, dass bei Projekten ein angemessener Anteil preiswerter Wohnungen entsteht.“
Der BMV begrüßt das Modell grundsätzlich. „Wir hätten aber erwartet, dass sich Berlin dem Vorreiter der Sozialen Bodenordnung, der Stadt München, anschließt und den Anteil der Sozialwohnungen auf 30 Prozent festlegt“, so BMV-Geschäftsführer Reiner Wild.
Die Wirkung ist indes auch dadurch beschränkt, dass kleinere Bauprojekte, für die kein Bebauungsplan aufgestellt werden muss, nicht unter die Regelungen fallen. Dazu gehören Lückenschlüsse und Ergänzungsbauten, die sich in ihre Umgebung einfügen.
Jens Sethmann
20.12.2022