Der Bundestag hat im Juni beschlossen, dass sich Hausverwalter und Immobilienmakler künftig regelmäßig fortbilden müssen. Die lang diskutierte Einführung eines Sachkundenachweises ist damit vom Tisch.
Gewerbliche Hausverwalter und Immobilienmakler dürfen auch in Zukunft ohne Sachkundenachweis tätig sein. Stattdessen müssen sie sich nur 20 Stunden innerhalb von drei Jahren fortbilden. Makler können weiterhin ohne Berufshaftpflicht arbeiten, während Verwalter von Wohnimmobilien künftig eine Gewerbezulassung benötigen. So besagt es das „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“.
Der fast zwei Jahre lang debattierte Gesetzentwurf wurde auf den letzten Metern noch einmal entscheidend verändert. Vor allem die Immobilienverbände hatten einen Sachkundenachweis gefordert, damit ihre Branche nicht mehr durch schwarze Schafe in Verruf kommt. Obwohl Hausverwalter und Makler mit erheblichen Vermögenswerten handeln, kann jeder ohne Berufsausbildung diese Tätigkeit ausüben. Die nun beschlossene Weiterbildungsverpflichtung kann keinen Sachkundenachweis ersetzen.
Die neuen Anforderungen betreffen auch Mietshaus-Verwalter. Ursprünglich sollte das Gesetz nur für Verwalter von Eigentumswohnanlagen gelten. Der Deutsche Mieterbund (DMB) hatte dies bei der Expertenanhörung im Bundestag heftig kritisiert: Es entstünde ein „Zweiklassensystem in der Immobilienverwaltung“, so DMB-Direktor Lukas Siebenkotten.
Wenn der Bundesrat dem Gesetz im September zustimmt, kann es am 1. Juli 2018 in Kraft treten.
Jens Sethmann
23.08.2017