Die Bundesregierung verfolgt die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit nicht gerade mit Feuereifer. Die im Juni vorgelegten ersten Eckpunkte sind enttäuschend, und weil die Finanzierung fehlt, droht das Vorhaben als Rohrkrepierer zu enden.
Die Ampelkoalition hat sich vorgenommen, eine Neue Wohngemeinnützigkeit (NWG) einzuführen. Nachdem das Thema eineinhalb Jahre beschwiegen wurde, legte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) im Juni ein vierseitiges Eckpunktepapier vor, in dem sie drei Umsetzungsmöglichkeiten skizziert. In der ersten Option sollen bestehende oder neue Wohnungsunternehmen mit ihren gesamten Beständen in die NWG übertreten. Sie würden von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit, bei der Grundsteuer entlastet und mit Investitionszulagen begünstigt. Dafür müssten sie die Wohnungen preisgedämpft vermieten und Gewinne im Sinne der Gemeinnützigkeit verwenden. In der zweiten Option soll es bestehenden gemeinnützigen Organisationen erleichtert werden, auch als Vermieter aufzutreten, indem ein „wohngemeinnütziger Zweck“ in die Liste der steuerbegünstigten Tätigkeiten aufgenommen wird. Die dritte Option würde es Unternehmen ermöglichen, nur einen Teil ihrer Wohnungsbestände den Gemeinnützigkeitsregeln zu unterstellen.
Das Papier ist aber von einem Gesetzentwurf noch meilenweit entfernt. Zudem fehlt etwas Grundlegendes: das Geld. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat in seiner Finanzplanung keinerlei Mittel für die NWG vorgesehen.
Der Berliner Mieterverein fordert seit Jahren eine Neue Wohngemeinnützigkeit. „Wenn wir den vielerorts wahnwitzigen Mietpreisen der privaten Wohnungswirtschaft etwas Solides entgegensetzen wollen, brauchen wir einen starken gemeinwohlorientierten Sektor“, sagt Geschäftsführerin Ulrike Hamann. „Und stark kann er nur sein, wenn er auch gefördert wird und einen klaren Rechtsrahmen bekommt.“
Jens Sethmann
02.09.2023