Mieter, die für 2006 ihre Steuererklärung machen, sollten prüfen, ob sie das Finanzamt nicht an den Kosten für die Renovierung ihrer Wohnung beteiligen können. Arbeiten wie zum Beispiel das Fliesen des Bades oder das Verlegen von Laminat werden nämlich steuerlich gefördert. Voraussetzung ist, dass sie von einer Firma durchgeführt wurden und dass eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Bereits seit 2003 können Renovierungsarbeiten steuerlich geltend gemacht werden. Bisher galt das nur für einfache Schönheitsreparaturen, die auch Laien ausführen können, wie Tapezieren, Ausbessern von Parkett oder Streichen der Wände und Fenster. Seit Anfang 2006 werden erstmals auch umfangreiche Modernisierungsarbeiten gefördert, beispielsweise der komplette Badumbau oder der Einbau einer Gasetagenheizung. Ein Teil der Handwerkerkosten wird direkt von der Steuerschuld abgezogen. Es handelt sich also um einen echten Steuerbonus und nicht um Kosten, die mit den Einnahmen verrechnet werden.
Erstattet werden 20 Prozent der Handwerkerkosten, maximal jedoch 600 Euro für 3000 Euro Arbeitsleistung. Wichtig: Die Steuerermäßigung gilt nur für die Handwerkerleistung, nicht für die Materialkosten. Daher muss man darauf achten, dass die Materialkosten in der Rechnung extra ausgewiesen werden. Außerdem muss der Betrag auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen werden. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht anerkannt. Mit der neuen Regelung in § 35 a des Einkommenssteuergesetzes soll die Schwarzarbeit eingedämmt und das Handwerk gefördert werden.
Mieter, die 2006 ihre Wohnung renoviert oder modernisiert haben, können die Förderung mit der Steuererklärung beantragen. Dazu müssen die Rechnungen beim Finanzamt eingereicht werden. Die Belege müssen noch mindestens zwei Jahre nach Erhalt des Steuerbescheids aufbewahrt werden.
Birgit Leiß
MieterMagazin 10/06
23.04.2013