Haben mehrere Personen den Mietvertrag als Mieter unterschrieben, so können sämtliche rechtserheblichen Erklärungen gegenüber dem Vermieter auch nur von allen Mietern gemeinsam rechtswirksam abgegeben werden.
Natürlich kann sich ein Mieter vom anderen per Vollmacht vertreten lassen. Ebenso erlangen Erklärungen des Vermieters nur Wirksamkeit, wenn sie an alle beteiligten Mieter gerichtet sind. Im Mietvertrag kann zwar eine Zugangsvereinbarung getroffen werden, so dass der Zugang des Schreibens bei nur einem der Mieter genügt, dennoch sind alle Adressaten im Vermieterschreiben einzeln anzugeben.
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MieterMagazin 10/06
23.04.2013