Am 1. September begann das Ende der Glühbirne: Schritt für Schritt wird der Verkauf der ineffizienten Beleuchtungskörper in der EU eingeschränkt. Ab 2012 dürfen nur noch Energiesparlampen verkauft werden.
Die EU-Verordnung verbietet keine bestimmten Lampenarten. Aber sie setzt Anforderungen an deren Effizienz und Gebrauchstauglichkeit. Da konventionelle Glühlampen diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen sie, von Ausnahmen abgesehen, vom Markt. Das geschieht nach und nach.
Zum Stichtag 1. September 2009 waren zunächst alle matten Birnen sowie klare mit 100 Watt Leistung betroffen. Im September des kommenden Jahres werden dann klare 75-Watt-Birnen vom Markt genommen, ein Jahr darauf der Verkauf von 60-Watt-Glühlampen eingestellt. Im September 2012 müssen die 40- und 25-Watt-Birnen vom Markt genommen sein. Was einmal gekauft worden ist, darf allerdings weiter genutzt werden.
Häufig wird an Energiesparlampen kritisiert, dass sie „kaltes“ Licht abgeben würden. Begriffe wie „kaltweiß“ oder „Tageslicht“ werden für Werte der sogenannten Farbtemperatur von 4000 oder 6500 Kelvin und „warmweiß“ für 2700 Kelvin verwendet. Hinter einem geschlossenen Lampenschirm wird aber kaum jemand das Licht einer Energiesparlampe von dem einer Glühbirne unterscheiden können, besonders wenn dieser nicht reinweiß ist. Es gibt aber auch bereits Energiesparlampen, die einer „warmen“ Farbtemperatur von 2400 oder 2500 Kelvin entsprechen.
Aufgepasst werden muss bei der Entsorgung der neuen Leuchten. Weil Energiesparlampen kleine Mengen Quecksilber enthalten, werden sie separat gesammelt – etwa an einer der BSR-Sammelstellen. Ziel der EU-Verordnung ist es, den Stromverbrauch bei Leuchtkörpern um mehr als ein Drittel zu senken. Wenn ein durchschnittlicher Haushalt seine Glühbirnen gegen Energiesparlampen eintauscht, kann er damit laut EU im Jahr 50 Euro sparen – den höheren Kaufpreis schon eingerechnet.
Lars Klaaßen
MieterMagazin 10/09
„Warmes Licht“ verbreiten auch neuere Energiesparlampen
Foto: Christian Muhrbeck
07.04.2013