In welcher Höhe werden Mieten, kalte Betriebskosten oder Ausgaben für die Heizung an Arbeitslosengeld-II-Empfänger erstattet? Wie müssen Berechtigte die Kosten für ihre Unterkunft nachweisen und dürfen Leistungen eigentlich gekürzt werden? Das sind Fragen, die sich schon mancher Anspruchsberechtigte gestellt haben dürfte.
Das Sozialgesetzbuch II, das die Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige, auch Hartz-IV-Bezieher genannt, regelt, ist zu einer der streitträchtigsten Rechtsgrundlagen in der Geschichte Deutschlands geworden. Allein im Jahr 2007 wurden über 99.000 Gerichtsverfahren zur Auslegung und Anwendung dieses Gesetzes eingeleitet. Der Deutsche Mieterbund befasst sich aus diesem Grund in der Broschüre „Hartz IV“ mit den Unterkunfts- und Heizkosten für Hartz-IV-Bezieher. Schwerpunkte sind unter anderem eine verständliche Schnellübersicht zu den Unterkunftskosten, eine Aufarbeitung der Rechtsfragen, die sich bei der Anwendung des § 22 SGB II stellen und eine Zusammenfassung von wichtigen Gesetzesvorschriften.
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MieterMagazin 10/09
Hartz IV – Unterkunftskosten und Heizkosten,
Dr. Franz-Georg Rips, Holger Gautzsch,
121 Seiten, 6,90 Euro
zuzüglich Versand, DMB-Verlag,
10169 Berlin oder über
www.mieterbund.de
06.06.2013