Seit 2002 die Zweckentfremdungsverbotsverordnung in Berlin rückwirkend zum 1. September 2000 aufgehoben wurde, boomt das Geschäft mit der Vermietung von Wohnungen an Touristen. Jetzt hat der Senat bauliche Auflagen beschlossen, die das Geschäft mit den umgenutzten Wohnungen erschweren dürften.
Mehr als 10.000 Ferienwohnungen gibt es in Berlin, schätzt der Hotel- und Gaststättenverband Berlin. Ganze Seitenflügel und Hinterhäuser werden so zweckentfremdet, allein von den knapp 1000 Wohnungen in der Wilhelmstraße werden fast ein Viertel als temporäre Feriendomizile vermietet. Bereits ab 50 Euro finden Berlin-Besucher auf einschlägigen Webseiten oder in Anzeigen eine komplett eingerichtete große Ferienwohnung mit Küche – ein lukratives Geschäft, mussten solche Herbergen doch bisher keinerlei Anforderungen an Brandschutz, Sicherheit und Hygiene erfüllen.
Das soll jetzt anders werden. Im Juni 2010 hat der Berliner Senat die Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen („Betriebsverordnung“) so geändert, dass jetzt alle Gebäude mit mehr als zwölf Gästebetten als Beherbergungsstätten gelten. Das hat zur Folge, dass der bauliche Brandschutznachweis, die Entrauchung der Treppenhäuser, Brandschutztüren an Flucht- und Rettungswegen, Barrierefreiheit und das Anbringen von Flucht- und Rettungswegeplänen zu gewährleisten sind. Die Bauaufsichtsbehörden sind zum Betreten von Wohnungen befugt, um sich Klarheit bezüglich der Nutzung zu verschaffen.
Wie die neue Regelung in den Bezirken umgesetzt und die Vorgaben kontrolliert werden sollen, ist allerdings noch völlig unklar.
Rainer Bratfisch
Mehr Informationen zum Thema "Zweckentfremdung von Wohnraum" (Mai 2016):
MieterMagazin 10/10
Wer mehr als zwölf Gästebetten hat, muss künftig die baulichen Auflagen einer Beherbergungsstätte erfüllen
Foto: Christian Muhrbeck
10.05.2016