Der Sommer ist der Höhepunkt der Umzugssaison. Jeder, der schon einmal die Wohnung gewechselt hat, weiß: Ein Umzug kostet Nerven, Zeit und Geld. Damit es am Ende nicht teurer wird als geplant, sollte klar sein, wer für eventuelle Schäden haftet.
Hartmut und Dagmar B. seufzten zufrieden. Ihre neue Vierzimmerwohnung in Lichterfelde ist schön, hell und geräumig. Der Umzug aus ihrer alten Bleibe war mithilfe des von ihnen beauftragten Möbelunternehmens schnell und unkompliziert über die Bühne gegangen. Nun mussten sie nur noch die Kisten auspacken und ihr neues Heim wohnlich einrichten. Doch als Dagmar B. den Karton mit ihrem Kaffeegeschirr öffnete, bekam sie einen Schreck: Teure Porzellantassen waren zerbrochen. Wütend rief sie am nächsten Morgen beim Umzugsunternehmen an und forderte, den Schaden zu begleichen. Doch die 50-Jährige wurde abgewiesen: Da sie und ihr Mann die Kartons selbst gepackt hatten, haftet der Spediteur nicht für den Inhalt der Kisten.
Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn die Mitarbeiter das Umzugsgut unzureichend im Transportfahrzeug gesichert haben und der Schaden dadurch zustande gekommen ist, kann das Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden. Die Beweislast liegt beim Kunden.
„Besonders bei wertvollen Gegenständen ist es ratsam, diese von der Umzugsfirma verpacken zu lassen“, erklärt Christine Lewetz von der Versicherung D.A.S. Nach dem Handelsgesetzbuch haften Möbelspediteure grundsätzlich nur für von ihnen verursachte Schäden bis höchstens 620 Euro pro Kubikmeter Transportvolumen. Schon ein einziges teures Erbstück könne leicht diese Grenze überschreiten. Die Versicherung ersetzt zudem nur den Wert, den der Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens noch hat, also nicht den Neuwert.
Viele Firmen schließen die Haftung für empfindliche und wertvolle Umzugsgüter sowie Pflanzen und Tiere aus. Versäumt der Unternehmer, Kunden über die beschränkte Haftung zu belehren, muss er allerdings für Schäden komplett aufkommen.
Übersteigt der Wert des Hausrats die Haftungsgrenze der professionellen Umzugshelfer, lohnt sich eine zusätzliche Transportversicherung, die alle seriösen Unternehmen anbieten. Diese kann individuell in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Umzugsguts abgeschlossen werden. Dabei sind Kaufbelege der zu transportierenden Güter hilfreich. Ein weiterer Vorteil der zusätzlichen Transportversicherung: Sie greift auch bei sogenannten „unabwendbaren Ereignissen“, etwa Naturgewalten. Da diese Fälle als Schäden betrachtet werden, die auch bei größter Sorgfalt durch das Umzugsunternehmen nicht zu vermeiden gewesen wären, kann die Firma auch nicht haftbar gemacht werden.
Fristen für Schadensmeldung beachten
Wichtig: Geht etwas in die Brüche, muss der Schaden innerhalb bestimmter Fristen der Spedition gemeldet werden. Anderenfalls verliert man seinen Anspruch auf Schadensersatz. Experten empfehlen dringend, das Umzugsgut, die Wohnung sowie Hausflur und Aufzug direkt nach dem Ausladen auf Beschädigungen und Kratzer zu kontrollieren. Was sofort erkennbar ist, sollte gleich, spätestens jedoch einen Tag nach dem Umzug gemeldet werden – und zwar schriftlich. Verdeckte Schäden am Umzugsgut müssen innerhalb von 14 Tagen angezeigt werden.
Übrigens: Freunde und Bekannte, die aus Gefälligkeit bei einem Umzug helfen, sind bei einem durch sie verursachten Schaden grundsätzlich nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Sina Tschacher
MieterMagazin 10/10
Achtung: Nicht für jeden Umzugsschaden haftet die beauftragte Spedition
Foto: Sabine Münch
Weitere Informationen:
Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.,
Schulstraße 53, D-65795 Hattersheim
Tel. (0 61 90) 98 98 13, Fax: (0 61 90) 98 98 20
E-Mail: info@amoe.de
www.amoe.de
Rat und Tat
Mehr Sicherheit durch zusätzliche Transportversicherung
Wer besonders wertvolle Umzugsgüter absichern und diese Risikolücke schließen möchte, für den kann sich eine zusätzliche Transportversicherung lohnen. Sie wird von den meisten seriösen Speditionen und vielen Versicherungsunternehmen angeboten und deckt auch Schäden ab, die das Umzugsunternehmen nicht zu verantworten hat. Die Höhe der Versicherungssumme wird individuell vereinbart. Beim Abschluss sollte man darauf achten, dass nicht der Zeitwert, sondern der Neuwert des Umzugsgutes versichert ist. Zur Feststellung dieses Gesamtwertes kann man sich entweder an der Höhe der Versicherungssumme der eigenen Hausratversicherung orientieren oder pauschal mindestens 605 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche versichern. Die Kosten für eine Transportversicherung unterscheiden sich je nach Anbieter. Ein Preisvergleich kann sich lohnen. Als ungefähre Faustregel gilt: Die Versicherungsprämie für eine zusätzliche Transportversicherung beträgt bei Inlandsumzügen 2,5 Promille der Versicherungssumme: Bei einer Versicherungssumme von 50.000 Euro wären das 125 Euro.
tsc
29.11.2015