Auch wenn im Mietvertrag nach dem Wechsel des Hauseigentümers die Vermieterdaten nicht mehr stimmen, muss kein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden.
Hier gilt der gesetzliche Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete. Gemäß § 566 BGB tritt beim Verkauf der neue Erwerber in die Rechte und Pflichten des alten Vermieters ein, ohne dass es eines neuen Mietvertrages bedarf.
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MieterMagazin 10/11
Stand: 28.10.2011
28.12.2017