Am 3. November können die Berliner über die Zukunft des Berliner Stromnetzes entscheiden. Dann steht der Volksentscheid des Berliner Energietischs zur Wahl, mit dem das Bündnis die Energieversorgung in Berlin demokratisch, ökologisch und sozial umgestalten will. Der Senat lehnt den Gesetzentwurf des Energietischs ab. Damit sich die Leser des MieterMagazin ein eigenes Bild machen können, stellen wir die Argumente Pro und Contra gegenüber.
Es war ein großer Erfolg für den Berliner Energietisch: 227.748 gültige Unterschriften hatte er bis zum 10. Juni dieses Jahres für sein Volksbegehren „Neue Energie für Berlin“ gesammelt und damit deutlich mehr als die notwendigen 173.000. Nun geht es in die zweite Runde: die Abstimmung über den Volksentscheid und damit den Gesetzentwurf des Energietischs (EnergieVG). Das Bündnis, hinter dem über 50 Mitglieder wie etwa der Berliner Mieterverein sowie mehrere Umwelt- und Sozialverbände stehen, fordert die Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes und eine ökologische Energieversorgung für Berlin unter Mitsprache von Bürgern und Beschäftigten.
Damit der Gesetzentwurf angenommen und umgesetzt werden kann, müssen am 3. November 2013 mindestens 625.000 Berliner mit Ja stimmen. Das Land Berlin wäre dann verpflichtet, ein berlineigenes, ökologisch und sozial ausgerichtetes Stadtwerk sowie eine landeseigene Netzgesellschaft als Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) mit basisdemokratischen Beteiligungsmöglichkeiten aufzubauen. Die Netzgesellschaft soll das Berliner Stromnetz zum 1. Januar 2015 übernehmen, dann also, wenn der Konzessionsvertrag mit dem bisherigen Betreiber Vattenfall beziehungsweise seiner Netztochter Stromnetz Berlin GmbH ausgelaufen ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Netzgesellschaft auch tatsächlich den Zuschlag für die neue Konzession erhält. Sie wird von der Senatsverwaltung für Finanzen in einem Auswahlverfahren vergeben, das transparent und diskriminierungsfrei sein muss. Beworben haben sich um die neue Konzession der neu gegründete landeseigene Betrieb „Berlin Energie“, der bisherige Betreiber Vattenfall, das holländische Unternehmen Alliander und der chinesische Staatskonzern State Grid. Die Entscheidung soll im Herbst 2014 fallen.
Wie zuvor schon das Abgeordnetenhaus hat sich auch der rot-schwarze Senat Anfang September darauf geeinigt, die Forderungen des Energie-Volksentscheids am 3. November abzulehnen. Er hält den Gesetzentwurf des Energietischs „in wesentlichen Teilen für überflüssig und in anderen Teilen für falsch“. Die Berliner sollen deshalb am 3. November mit Nein stimmen. Schon heute verfolge der Berliner Senat eine Politik der dezentralen Energieversorgung, der Förderung erneuerbarer Energien und der Sicherung bezahlbarer Energiepreise, heißt es in seiner Stellungnahme. Allerdings legt sich der Senat beim Netzbetrieb nicht auf eine hundertprozentige Rekommunalisierung fest, sondern ist auch für eine Kooperation von „Berlin Energie“ mit einem oder mehreren privaten Bewerber(n) wie zum Beispiel Vattenfall offen. Auch für Vattenfall selbst ist eine solche Kooperation denkbar.
Stefan Taschner, Sprecher des Berliner Energietischs, wirft dem Senat vor, in seiner Stellungnahme wichtige Fakten zu ignorieren. „Offensichtlich wurde unser Gesetzentwurf nicht aufmerksam gelesen, oder man verfolgt das Ziel, mit falschen Behauptungen Verwirrung zu stiften.“ Umso verwunderlicher sei das insofern, als der Senat den Gesetzentwurf zuvor offiziell geprüft und für rechtlich zulässig erklärt hat.
Rückendeckung bekommt der Energietisch von den Berliner Oppositionsparteien, die sich für den Volksentscheid stark machen. Die Grünen-Fraktion nennt die Stellungnahme des Senats voller Widersprüche und Halbwahrheiten und auch die Fraktion der Linken spricht von fadenscheinigen Argumenten.
Dass die Abstimmung vom Senat auf den 3. November und nicht, wie vom Energietisch gefordert, auf den Tag der Bundestagswahl am 22. September gelegt wurde, ärgert die Initiatoren des Volksbegehrens zusätzlich. Schließlich verursache die separate Abstimmung nicht nur Mehrkosten in Millionenhöhe. Es sei auch schwerer, die Berliner nur sechs Wochen nach der Bundestagswahl erneut ins Wahllokal zu bitten.
Argumente des Senats contra Gegenargumente des Berliner Energietischs
Senat
Die staatlichen Kontrollmöglichkeiten über das im Gesetzentwurf des Energietischs vorgesehene Stadtwerk als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) sind stark reduziert. Demgegenüber sei bei bestehenden Anstalten wie der BVG, der BSR oder den Berliner Wasserbetrieben gesetzlich sichergestellt, dass in den Kontrollgremien das Gesamtinteresse der Berliner angemessen berücksichtigt werde.
Berliner Energietisch
Die staatliche Kontrolle ist durch die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der beiden AöRs sichergestellt. Denn ihm sollen nicht nur Energieverbraucher und Beschäftigte der AöRs angehören, sondern auch die für Wirtschaft und Umwelt zuständigen Senatsmitglieder (§ 4, Abs. 1 EnergieVG). „Die im Gesetzentwurf vorgesehenen basisdemokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten sollen die parlamentarische Kontrolle also lediglich ergänzen“, betont der Energietisch. Das sei auch nach dem Gutachten des ehemaligen Berliner Verfassungsgerichtspräsidenten Helge Sodan rechtskonform. Sodan hatte im Auftrag der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB) die Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes unter rechtlichen Gesichtspunkten beurteilt. Er spricht zwar in puncto Verwaltungsrat von einer „ungewöhnlichen Gestaltung“, die „aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur funktionalen Selbstverwaltung zulässig sein“ dürfte. Zum anderen, so der Energietisch, dürfen die Stadtwerke wichtige Entscheidungen, etwa die Gründung von Tochtergesellschaften oder die Beteiligung an anderen Unternehmen, ausdrücklich nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses treffen (§ 2, Abs. 5 EnergieVG).
Senat
Die Berliner würden nach dem Gesetzentwurf für alle Aktivitäten des Stadtwerks haften, und zwar „in unkalkulierbarer Höhe und das angesichts von 63 Milliarden Euro Schulden des Landes“.
Berliner Energietisch
Der Energietisch hält dagegen, dass die finanzielle Ausgestaltung des Stadtwerks allein beim Parlament liegen soll. Dieses lege damit auch ein mögliches Haftungsrisiko fest.
Der Gesetzentwurf sieht zwar vor, dass das Land Berlin für Verbindlichkeiten der beiden Anstalten als Gewährträger unbeschränkt haftet (§ 7, Abs. 3 EnergieVG). Zugleich müssten die Verantwortlichen jedoch das Haushaltswesen nach kaufmännischen Grundsätzen führen, also gewinnorientiert arbeiten (§ 7, Abs. 2 EnergieVG). Das wirtschaftliche Risiko des Stromnetzbetriebs sei zudem gering, für den jetzigen Betreiber Vattenfall sei er vielmehr eine attraktive Einnahmequelle. Der Energietisch geht davon aus, dass allein mit dem Netzbetrieb jährliche Gewinne im zweistelligen Millionenbereich erwirtschaftet werden. Die sollen nicht mehr einem Unternehmen, sondern dem Gemeinwohl zugute kommen.
Eine Gewährträgerhaftung durch das Land Berlin sei außerdem bereits heute laut Berliner Betriebe-Gesetz bei berlineigenen Anstalten wie der BSR oder der BVG gegeben.
Senat
Der Senat führt an, dass das Land Berlin sich mit dem Landesbetrieb „Berlin Energie“ im laufenden Vergabeverfahren für das Berliner Stromnetz beworben habe. „Eine neu gegründete Anstalt könnte sich an diesem Verfahren nicht mehr beteiligen.“
Berliner Energietisch
Der Energietisch kontert, es solle keineswegs nachträglich ein neues Unternehmen gegründet werden. „Vielmehr soll der bereits bestehende Landesbetrieb im Falle seines Erfolgs im Konzessionierungsverfahren im Sinne des Energietischs umgewandelt werden“. Diese Netzgesellschaft trete dann die Gesamtrechtsnachfolge von „Berlin Energie“ an (§ 12, Abs. 2 EnergieVG).
Senat
Die Konzession für das Stromnetz könne nicht per Gesetz einer kommunalen Einrichtung übergeben werden, sondern nur in einem diskriminierungsfreien und transparenten Vergabeverfahren.
Berliner Energietisch
Der Gesetzentwurf enthalte nicht die Forderung einer Rekommunalisierung per Gesetz. „Berlin Energie“ müsse jedoch so aufgestellt werden, dass es im Konzessionierungsverfahren auch tatsächlich erfolgreich sein könne. Der Energietisch:“Hier besteht immer noch erheblicher Nachholbedarf.“
Senat
Bezogen darauf, dass der Energietisch unter anderem eine sozial ausgerichtete Energieversorgung in Berlin anstrebt, führt der Senat an, der Netzbetreiber sei nicht frei bei seiner Preisgestaltung, da die Netzentgelte von der Bundesnetzagentur festgelegt würden.
Berliner Energietisch
„Soweit richtig“, sagt der Energietisch. Im Gesetzentwurf stehe deshalb auch nichts von Sozialtarifen oder ähnlichem, aus dem sich ein Rechtsanspruch ableiten ließe. Der Gesetzentwurf hebe lediglich die soziale Verantwortung der Stadtwerke hervor, der zunehmenden Energiearmut entgegenzuwirken (§ 2, Abs. 1 EnergieVG). Zugleich stehe darin deutlich, dass sich das Stadtwerk bei allen Entscheidungen immer an kaufmännische Grundsätze halten müsse. „Es werden also nicht gleich neue Kühlschränke an alle Haushalte mit geringem Einkommen verteilt.“
Senat
Der Gesetzentwurf des Energietisches verbessere nicht die Umwelt- und Klimaschutzpolitik in Berlin, so ein weiterer Ablehnungsgrund des Senats. „Aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen haben Netzbetreiber jedem Unternehmen – diskriminierungsfrei – Netzzugang zu gewähren. Auch wenn das Land Berlin das Netz kauft, werden also Atom- oder Kohlestrom durch das Berliner Netz durchgeleitet.“
Berliner Energietisch
„Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sind dem Energietisch bekannt, und unser Gesetzentwurf sieht deshalb auch keine Bevorzugung von Ökostrom im Netz vor“, kontert der Energietisch. „Ein Netzbetreiber kann aber sehr wohl dazu beitragen, die Netze für schwankende Energien aus Sonne und Wind fit zu machen und sie auszubauen.“
Die langfristig angestrebte zu 100 Prozent erneuerbare Energieversorgung beziehe sich auch nicht auf die Netzgesellschaft, sondern auf die Stadtwerke (§ 2, Abs. 2 EnergieVG). „Sie haben deutlich mehr Spielraum, eine ökologische und sozialverträgliche Energieversorgung aufzubauen, und sollen sukzessive dezentrale Erzeugungskapazitäten auf Basis erneuerbarer Energien schaffen.“ Dies verbessere sehr wohl die Umwelt- und Klimaschutzpolitik in Berlin.
Senat
Das vom Energietisch erklärte Ziel, das Berliner Energienetz für die Einbindung von dezentralen und erneuerbaren Erzeugungsanlagen fit zu machen, sei bereits Rechtslage, so der Senat. „Bereits heute ist der Netzbetreiber verpflichtet, entsprechende Anlagen an sein Netz anzuschließen und das Netz dafür entsprechend auszubauen. Dies geschieht auch in Berlin stetig.“
Berliner Energietisch
Tatsächlich ist der Einspeisevorrang von Strom aus erneuerbaren Energien ein wichtiger Grundsatz des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Doch genau dieser Grundsatz werde immer wieder in Frage gestellt, so der Energietisch. „Sollte die FDP sich auf Bundesebene durchsetzen, könnte das EEG womöglich bald schon gekippt werden“, befürchtet er. Die Liberalen kritisieren den Einspeisevorrang regelmäßig als Planwirtschaft und Widerspruch zur sozialen Marktwirtschaft. Man dürfe sich deshalb nicht auf die derzeitige Rechtslage verlassen, sondern müsse die Energiewende mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln selbst mitgestalten.
Autorin: Kristina Simons
MieterMagazin 10/13
Foto: Fraktion Grüne
Wer die besseren Argumente hat, wird sich beim Volksentscheid am 3. November herausstellen – vorausgesetzt, der Wähler macht von seinem Wahlrecht Gebrauch
Foto: Berliner Energietisch
Weichenstellung: Wer wird künftig das Berliner Stromnetz betreiben?
Foto: Eon
Foto: Rheinenergie
Weichenstellung: ökologisch oder herkömmlich – wie sieht die Zukunft der Berliner Stromversorgung aus?
Foto: Chrstian Muhrbeck
28.05.2020