Wer umzieht, länger privat oder beruflich verreist, einen Angehörigen pflegt oder im Todesfall einer nahestehenden Person deren Post entgegen nehmen möchte, der sollte einen Nachsendeauftrag einrichten. Dabei gilt es jedoch, einige Fallstricke zu vermeiden.
Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post, früher als Nachsendeantrag bekannt, ist schnell eingerichtet: online (siehe Informationen in der Randspalte) oder in einer Postfiliale. Für knapp 20 Euro (Dauer: 6 Monate) beziehungsweise 25 Euro (12 Monate) wird die Post aller Haushaltsmitglieder an eine neue oder vorübergehend andere Adresse weitergeleitet, die auch im Ausland liegen darf. Dort werden allerdings möglicherweise zusätzliche Nachentgelte der ausländischen Postgesellschaften fällig. Fünf Tage vor dem gewünschten Umleitungsbeginn sollte man den Service spätestens beantragen. Nicht vergessen: ein Namensschild am Briefkasten der neuen Adresse anbringen.
Zu beachten ist allerdings, dass die Deutsche Post nicht alles nachsendet. So sind etwa Express-Sendungen, Zeitungen und Zeitschriften (Ausnahme: Streifbandzeitungen, also im Umschlag oder in der Banderole verschickte Presseprodukte), im Ausland zusätzlich Nachnahme-Zustellungen oder Warensendungen von der Weiterleitung ausgeschlossen. Das optionale Nachsenden von Päckchen oder Paketen schlägt mit mindestens 4,40 Euro pro Sendung zu Buche.
Auch andere Postsendungen erweisen sich mitunter als problematisch. Der Absender kann nämlich in einer „Vorausverfügung“, einem Hinweis im Adressfeld, festlegen, wie bei Unzustellbarkeit einer Sendung verfahren werden soll. Bei einem Umzug könnte der Hinweis etwa lauten, dass der Absender eine Anschriftenberichtigungskarte wünscht. Dadurch können sich trotz Nachsendeauftrags Zustellungen verzögern und dadurch wichtige Fristen verstreichen.
Behördenpost kommt nicht mit der gelben Post
Aber auch ganz normale Briefe werden möglicherweise nicht weitergeleitet. Ein Teil dessen, was man täglich so im Briefkasten hat, wird nämlich nicht von der Deutschen Post zugestellt, sondern von einer der regionalen Zustellfirmen, die es mittlerweile überall gibt. In Berlin kann das beispielsweise die private PIN AG sein, die gerade zum dritten Mal in Folge die Ausschreibung des Landes Berlin für die Behördenpost gewonnen hat. Und gerade diese Post – ob Blitzerknöllchen oder Gerichtsvorladung – verlangt häufig ein schnelles Reagieren. Im Internet gibt es Firmen, die anbieten, gleich mehrere Postzustellfirmen über einen Adresswechsel zu informieren. Das hat aber auch seinen Preis: Privatkunden bezahlen 70 bis 90 Euro je nach Auftragsdauer.
Wer auf Nummer sicher gehen will, ohne viel Geld auszugeben, stellt am einfachsten einen zusätzlichen Nachsendeauftrag beim regionalen Anbieter. Die PIN AG bietet den Service etwas versteckt sogar kostenlos an (siehe Information in der Randspalte). Lediglich ins Ausland oder bei der Weiterleitung in ein Postfach werden 14 Euro fällig. Aber Vorsicht: Wer „vorübergehende Abwesenheit“ als Grund des Auftrags angibt, dem wird Behördenpost trotzdem an die alte Adresse geschickt, sofern der eigene Name dort noch am Briefkasten steht. Gleiches gilt für die Weiterleitung an ein Postfach. Und: Auch die PIN AG leitet nicht alles weiter, keine Pakete oder Zeitschriften etwa.
Bei einem dauerhaften Umzug hilft außerdem die schnelle Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Wer dauerhaft verzieht, sollte alle Vertragspartner wie Banken, Versicherungen und Dienstleister informieren. Sonst bekommt er spätestens nach Auslaufen des Nachsendeauftrags Probleme.
Katharina Buri
Fristen beachten!
Zwar besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Nachsendeantrag zu stellen. Bei einer Adressänderung muss man jedoch sicherstellen, dass einen wichtige Behördenpost, Rechnungen oder Post des Altvermieters erreichen. Wenn Fristen verstreichen, wird es sonst womöglich teuer. Wer einen Nachsendeantrag bei den zuständigen Zustellfirmen stellt, ist aber im Zweifelsfall auf der sicheren Seite.
kb
Nachsendeantrag online einrichten: www.nachsendeauftrag.de
29.11.2024