Immobilienbesitz wird auch zur Geldwäsche genutzt. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat im Juli 77 Immobilien einer arabischen Großfamilie beschlagnahmt. Damit werden Gewinne aus kriminellen Machenschaften abgeschöpft.
„Wir steigen den Kriminellen auf die Füße und treffen sie dort, wo es ihnen richtig weh tut: beim Geld und Eigentum“, erklärte Innensenator Andreas Geisel. Konkret geht es um die Beute aus einem Bankeinbruch im Jahr 2014 in Höhe von rund neun Millionen Euro. Die Täter wurden gefasst, die Beute blieb jedoch verschwunden. Ein Jahr später kaufte der Bruder eines Täters als Hartz-IV-Leistungsbezieher mehrere Eigentumswohnungen. Die Polizei ermittelte daraufhin einen weitläufigen Immobilienbesitz der Familie in Form von Wohnungen und Grundstücken in Berlin und außerhalb.
Seit Juli 2017 ist die Vermögensabschöpfung einfacher. Die Behörden müssen nicht mehr nachweisen, dass das verwendete Geld aus einer konkreten Straftat stammt. Deshalb wird deutlich häufiger Vermögen eingezogen: Im Jahr 2017 wurden 19 Millionen Euro beschlagnahmt, 2018 waren es bis Mitte Juli schon 22,5 Millionen – die 77 Immobilien im Wert von rund neun Millionen sind darin noch nicht enthalten.
Mit der Beschlagnahme wird ein Zwangsverwalter eingesetzt, der in die Rolle des Vermieters eintritt. Die Rechte der Mieter dieser Wohnungen bleiben bestehen.
In der Regel wird eingezogenes Eigentum versteigert. Der rechtspolitische Sprecher der Berliner Linksfraktion Sebastian Schlüsselburg schlägt vor, dass „künftig die sichergestellten Immobilien nicht versteigert, sondern im öffentlichen Eigentum gehalten werden“. Einzelwohnungen, Ein- oder Mehrfamilienhäuser sollten nur an städtische Wohnungsbaugesellschaften übertragen werden. Unbebaute Grundstücke könnte die öffentliche Hand für den Wohnungsbau oder für Infrastruktureinrichtungen nutzen.
Jens Sethmann
28.09.2018