Arbeiten an neuen Radwegen, Parknischen, Wasser- oder Fernwärmeleitungen können Monate in Anspruch nehmen. Für Gewerbetreibende, die Anlieger an betroffenen Straßen sind – Bäcker, Boutiquen oder Cafés – brechen in dieser Zeit die Umsätze ein. Um das Gewerbe zu erhalten und Existenzen zu sichern, gewährt die öffentliche Hand finanzielle Hilfe.
Ist die Gewerbeausübung durch Straßenumbauarbeiten für Betriebe eingeschränkt, kann man staatliche Überbrückungshilfen in Anspruch nehmen. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen die Straßenbauarbeiten länger als drei Monate andauern und vom Land Berlin durchgeführt oder koordiniert werden. Einbezogen sind auch Maßnahmen der Landesbetriebe und Anstalten des öffentlichen Rechts, die einen massiven Eingriff ins Straßenland erfordern (etwa der Bau einer Wasserleitung, der U-Bahn-Bau oder eine Tunneldeckensanierung) und Arbeiten privater Ver- und Entsorgungsunternehmen. Dagegen begründen Bauarbeiten privater Dienstleistungsunternehmen und Hochbaumaßnahmen keinen Anspruch auf die staatliche Überbrückungshilfe.
Bei der Antragstellung müssen die betroffenen Gewerbetreibenden ihre Vermögensverhältnisse offenlegen, um nachzuweisen, dass die entstehenden Geschäftsverluste nicht durch eigene finanzielle Reserven ausgeglichen werden können. Außerdem muss das Geschäft bereits mindestens sechs Monate vor Beginn der Baumaßnahmen vor Ort betrieben worden sein.
Wie hoch die Überbrückungshilfe ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Die Obergrenze liegt bei 35.000 Euro für zwölf Monate Bauzeit.
Rosemarie Mieder
Beantragt werden muss die Hilfe bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Antragsformular unter:
www.berlin.de/sen/web/suche.php?q=Überbrückungshilfe+Straßenbauarbeiten
Gewerbetreibende, die Mitglied im Berliner Mieterverein sind, können sich zwecks Beantragung an Fachanwälte vermitteln und beraten lassen.
22.09.2020