Der Hamburger Senat will über den Bundesrat erreichen, dass zwei Möglichkeiten zur Umgehung der Mietpreisbremse bundesweit abgeschafft werden.
Um die Mietpreisbremse zu umgehen, werden immer mehr Wohnungen möbliert oder befristet vermietet. Diesen Missbrauch will der rot-grüne Hamburger Senat mit einem Gesetzesantrag im Bundesrat stoppen.
Bei möblierten Vermietungen soll demnach die Höhe des Möblierungszuschlags genau beziffert werden. Auf diese Weise kann man die Miete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete abgleichen und erkennen, ob sie den Regeln der Mietpreisbremse entspricht. Die Höhe des Zuschlags soll begrenzt werden auf monatlich ein Prozent des Zeitwerts, den die Möbel zu Beginn des Mietverhältnisses haben.
Außerdem will der Hamburger Vorstoß Kurzzeitvermietungen auf sechs Monate beschränken. „Wir machen uns dafür stark, dass ein Mietverhältnis ab sechs Monaten definitiv nichts mehr mit einer Kurzzeitvermietung zu tun hat und dass es auch keine Tricksereien mit Kettenverträgen geben wird“, erklärt Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) verspricht: „So schließen wir Schlupflöcher“.
Der Mieterverein zu Hamburg begrüßt die „überfällige“ Bundesratsinitiative. „Es bleibt zu hoffen, dass es nicht nur bei der Ankündigung bleibt und der Senat sich auch nach den Wahlen energisch für die dringend erforderliche Gesetzesnachbesserung einsetzen wird“, sagt der Vorsitzende Siegmund Chychla.
Jens Sethmann
21.09.2021