Immer mehr Berliner ärgern sich darüber, dass freiwerdende Mietwohnungen in ihrem Haus nur noch möbliert zu horrenden Preisen vermietet werden. Auch in Milieuschutzgebieten, wo die Verdrängung der angestammten Bevölkerung explizit verhindert werden soll, greift dieses Geschäftsmodell zunehmend um sich. Ein Beispiel aus dem Wedding.
In der Samoastraße 21, einem ganz normalen Mietshaus, gibt es mittlerweile drei Wohnungen, die nach dem Auszug oder dem Tod der langjährigen Mieter möbliert angeboten werden. Eine 53 Quadratmeter große Wohnung wurde unlängst für 1222 Euro inseriert. Eine Einzimmerwohnung mit 35 Quadratmetern, die vorher knapp 350 Euro gekostet haben soll, wird jetzt möbliert für 850 Euro warm vermietet. Man sei eine Hausverwaltung und handele entsprechend den Vorgaben der Eigentümer, heißt es in einer knappen Stellungnahme der Vigor Haus- und Grundstücksverwaltung GmbH. „In Milieuschutzgebieten gibt es leider keine Obergrenze für Mieten, ob möbliert oder nicht“, erklärt Wibke Werner von der Geschäftsführung des Berliner Mietervereins (BMV).
Der einzige Hebel: die Mietpreisbremse. Sie gilt – anders als oft angenommen – auch für möblierte Wohnungen. Aber ihre Anwendung ist schwierig, wenn der Möblierungszuschlag nicht bekannt ist. Zwar besteht ein Auskunftsanspruch, doch das Verfahren ist umständlich. Der Berliner Mieterverein fordert daher eine Verpflichtung, den Zuschlag im Mietvertrag auszuweisen.
Der Mieterverein prüft zudem – auch für Nicht-Mitglieder – die Miethöhe im Rahmen seiner Aktion Mietpreisüberprüfung.
Birgit Leiß
www.berliner-mieterverein.de/aktionen-und-buendnisse/aktion-mietpreisueberpruefung-mietpreisbremse-nutzen-bei-neuem-mietvertrag.htm
28.09.2022