Der derzeit viel diskutierten Unterbelegung von Wohnraum könnte auch begegnet werden, indem man die Hürden bei der Untervermietung abbaut. Der Berliner Mieterverein hat einen Änderungsvorschlag.
Wer ein oder zwei Zimmer seiner Wohnung untervermieten will, hat in der Regel einen Anspruch darauf. Sowohl die finanzielle Entlastung als auch der Wunsch nach einer Wohngemeinschaft gelten als berechtigtes Interesse. Doch zum einen wissen das viele Mieterinnen und Mieter nicht, und zum anderen stellen sich viele Vermieterinnen und Vermieter in der Praxis trotz der recht mieterfreundlichen Rechtsprechung quer. „Ich habe schon viele Fälle erlebt, wo Hausverwaltungen älteren Menschen, die untervermieten wollten, das Leben schwer gemacht haben“, sagt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Man muss dann die Erteilung der Erlaubnis einklagen, wovor viele Menschen zurückschrecken. Zudem vergeht viel Zeit, in der die Wunschperson möglicherweise abspringt und in jedem Fall Mieteinnahmen verloren gehen. Um dieses Hickhack vor Gericht zu vermeiden, schlägt Bartels vor, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass Mieter:innen bei berechtigtem Interesse keine Erlaubnis mehr einholen, sondern die Untervermietung nur noch anzeigen müssen. Bei Einwänden, etwa wenn die Wohnung dadurch überbelegt wäre, kann der Vermieter oder die Vermieterin klagen.
Ob ein solcher Vorschlag im FDP-geführten Justizministeríum auf offene Ohren stößt, ist nach bisheriger Erfahrung indes fraglich.
Birgit Leiß
27.09.2023