Eine Sonderabschreibung soll den Wohnungsbau voranbringen. Das hat die Bundesregierung Ende August während einer Kabinettsklausur beschlossen. Für günstige Mietwohnungen wird die steuerliche Förderung nicht sorgen und von der dringend notwendigen Mietrechtsreform war auch keine Rede.
Als Teil des „Wachstumschancengesetzes“ wird für die Zeit von sechs Jahren eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) für Wohngebäude eingeführt. Mit dieser Sonder-AfA können Eigentümer:innen eines neuen Hauses jedes Jahr einen Wertverlust von sechs Prozent des Immobilien-Zeitwertes von ihrer Steuerlast absetzen. Bislang gelten drei Prozent. „Das ermöglicht, dass Gelder schneller wieder in neue Investitionen fließen können“, erklärt Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD).
Die steuerliche Förderung dient erklärtermaßen vor allem dazu, die Bau- und Immobilienbranche zu stärken. Ob Mietwohnungen oder Eigenheime gebaut werden, ist der Regelung egal. Es gibt keine Baukostenobergrenzen. Lediglich beim Gebäudeenergieverbrauch muss der KfW-Effizienzstandard 55 eingehalten werden. Mit der Förderung sind keine Mietpreis- oder Belegungsbindungen verknüpft.
Bei der dringenden Mietrechtsreform gibt es auch nach der Kabinettsklausur in Meseberg keinerlei Fortschritt. FDP-Justizminister Marco Buschmann blockiert weiterhin die Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 15 auf 11 Prozent in drei Jahren, die Reaktivierung des Wirtschaftsstrafgesetzes gegen Mietpreisüberhöhungen, die Abwendung von Kündigungen durch Schonfristzahlungen und die Wiederherstellung des Vorkaufsrechts im Milieuschutz. „Das ist ein politischer und sozialer Offenbarungseid“, kommentiert Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.
Jens Sethmann
27.09.2023