Zehn Jahre sind seit der letzten Beitragserhöhung vergangen, in denen der Berliner Mieterverein (BMV) trotz spürbaren Wachstums die Mitgliedsbeiträge stabil halten konnte. Seit dem 1. Januar 2015 betrug der Normalbeitrag 9 Euro im Monat. Aufgrund unseres Treue- und Rabattsystems erhielt der BMV für seine Leistungen aber pro Mitglied im Schnitt nur monatlich 7,53 Euro. Das hätten wir gern beibehalten. Steigende Kosten und notwendige Investitionen zwingen uns jedoch, die Mitgliedsbeiträge ab dem 1. Januar 2025 anzupassen. Die Beitragserhöhungen wurden durch eine Beitragskommission unter Einbezug unserer ehrenamtlichen Bezirksleitungen in drei Sitzungen diskutiert und in der Folge durch den gesamten Beirat des Berliner Mietervereins beschlossen.
Die Gründe für diese Entscheidung möchten wir hier für Sie transparent machen:
- Der BMV unterhält neun große Beratungszentren und zahlreiche kleinere Beratungsstellen, um seinen Mitgliedern stadtweit und kieznah eine persönliche Rechtsberatung zu bieten und im Straßenbild präsent zu sein. Seit 2016 sind die Mieten für die Beratungszentren um rund 40.000 Euro gestiegen, auch die Miete der Geschäftsstelle hat sich seit 2016 um etwa 10 Prozent (circa 20.000 Euro) erhöht.
- Seit 2015 ist der Mieterverein um 25.632 Mitgliederhaushalte gewachsen, was zu einer steigenden Nachfrage nach Beratungen führt. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, haben wir unser Beratungsangebot erweitert und in mehreren Abteilungen zusätzliches Personal eingestellt. Unsere Kolleg:innen bilden das Herzstück unseres Vereins. Gute Arbeitsbedingungen und angemessene Vergütung gehören zu unserem Leitbild.
- Darüber hinaus sind in den kommenden Jahren weitere Investitionen in die Digitalisierung und den erleichterten Zugang zu Beratungs- und Informationsangeboten notwendig, um auch weiterhin für Mitglieder und diejenigen, die es werden wollen, attraktiv zu bleiben.
- Die allgemeinen Preissteigerungen betreffen auch den BMV. Insbesondere die Postzustellungsgebühren sowie die Druck- und Papierkosten für die Erstellung des beliebten MieterMagazins sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen, die Druckkosten haben sich um 40.000 Euro, die Postzustellungsgebühren um 71.000 Euro seit 2016 erhöht (Stand 31. Dezember 2023).
Der Beirat des Berliner Mietervereins hat deshalb am 2. September 2024 auf Antrag des Vorstands beschlossen, die Mitgliedsbeiträge für Wohnmietverhältnisse ab dem 1. Januar 2025 wie folgt zu ändern:
- Für alle Beitragsgruppen der Wohnraummitgliedschaften erhöht der BMV den monatlichen Beitrag um 2 Euro beziehungsweise um 24 Euro im Jahr. Der Monatsbeitrag für Neubeitritte beträgt ab dem 1. Januar 2025 11 Euro, der Sozialbeitrag für Studierende, Schüler:innen und Geringverdienende beträgt im Jahr 78 Euro, demnach 6,50 Euro monatlich. Ein geringes Einkommen liegt vor, wenn nach Abzug der Warmmiete bei Alleinstehenden 600 Euro des verfügbaren Einkommens übrigbleiben (für eine weitere im Haushalt lebende erwachsene Person zuzüglich 350 Euro und pro Kind 150 Euro). Für die Einstufung in den Sozialbeitrag sollen Mitglieder oder Antragstellende einen Beleg über die Voraussetzungen vorlegen und in der Folge jedes Jahr bis zum 30. November eines Jahres eine aktualisierte Bescheinigung erbringen.
- Mietergemeinschaften (mindestens zehn Mietparteien einer Wirtschaftseinheit schließen sich zusammen und benennen eine Sprecherin/einen Sprecher) zahlen einen reduzierten Beitrag von 9,50 Euro. Einmal im Jahr ist spätestens bis zum 30. November der Nachweis zu erbringen, dass die Mietergemeinschaft weiter besteht.
- Der Treuerabatt wird nicht fortgesetzt, das heißt, zukünftig reduzieren sich die Beitragsklassen nicht mehr weiter aufgrund langjähriger Vereinszugehörigkeit. Bereits erzielte Beitragsabstufungen bleiben bestehen, diese Beiträge werden ab dem 1. Januar 2025 ebenfalls um 2 Euro im Monat erhöht.
- Die Mitgliedsbeiträge für Gewerbe erhöhen sich je nach Jahresnettokaltmiete für das angemietete Objekt um 2, 3, 4 oder 5 Euro im Monat. Der Jahresbeitrag für Neubeitritte der Gewerbemitgliedschaften beträgt ab dem 1. Januar 2025 150 Euro (bei einer Nettokaltmiete bis 12.000 Euro pro Jahr), 240 Euro (bis 24.000 Euro pro Jahr), 300 Euro (bis 36.000 Euro pro Jahr) und 348 Euro (bis 48.000 Euro pro Jahr).
- Die Kosten für sonstige Gebühren (Aufnahmegebühr, Mahngebühren, Einwohnermeldeamtsanfragen, Rücklastschriftgebühren der Bank) bleiben unverändert.
Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen Ihnen bei weitergehenden Fragen gern zur Verfügung.
Geschäftsführung, Vorstand und Beirat des BMV
16.10.2024