Es gibt Hoffnung, dass die Bezirksverwaltungen endlich gegen das Geschäftsmodell „Möbliertes Kurzzeitwohnen“ vorgehen. Ein Rechtsgutachten eröffnet ihnen zumindest in den Milieuschutzgebieten entsprechende Möglichkeiten.
Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, müssen Eigentümer:innen bei Anträgen auf erhaltungsrechtliche Genehmigungen künftig zusichern, dass sie die Wohnung ausschließlich in Form von unbefristeten, regulären Mietverhältnissen und ohne Möblierung vermieten werden, erklärt der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Christoph Brzezinski (CDU).
Andernfalls kann die erhaltungsrechtliche Genehmigung verweigert werden. Bei Verstößen wolle man ordnungsbehördliche Schritte einleiten. Als zweite konkrete Maßnahme würden bereits bestehende Fälle von möblierter Vermietung „aktiv untersucht.“ „In diesen Fällen sollen gezielt Nutzungsuntersagungen ausgesprochen werden, möglichst noch in diesem Jahr“, erklärt Brzezinski. Allerdings rechnet er mit langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen.
In Charlottenburg-Wilmersdorf enthalten 64 Prozent der Wohnungsinserate möblierte und befristete Angebote, in Friedrichshain-Kreuzberg sogar 70 Prozent. Bisher hieß es stets, als Bezirksverwaltung habe man keine Möglichkeiten, das zu verbieten, denn es handele sich nicht um eine Nutzungsänderung.
Doch zu einem gegenteiligen Ergebnis ist nun ein Rechtsgutachten des Bau- und Bauplanungs-Rechtlers Professor Dr. Jörg Beckmann gekommen. Wenn die Vermietung einer Wohnung nur noch möbliert und auf Zeit erfolgt, stehe sie der Wohnbevölkerung, die es zu schützen gilt, nicht mehr zur Verfügung. Daher handele es sich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Mehr noch: Das Gutachten geht sogar davon aus, dass den Bezirken bei Häusern mit überwiegendem Anteil an möbliertem Wohnen ein Vorkaufsrecht zusteht. Allerdings gebe es hier noch eine Reihe ungeklärter rechtlicher Fragen. Deren Klärung durch die Rechtsprechung bleibe abzuwarten. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, vertreten durch Prof. Beckmann, führt seit rund zwei Jahren ein Musterverfahren gegen eine Eigentümerin. Das Urteil wird noch in diesem Jahr erwartet.
Birgit Leiß
25.09.2024