Der Unmut über die neuerliche Erhöhung der Gaspreise reißt nicht ab. Bei der Berliner Verbraucherzentrale meldeten sich in den letzten Wochen Tausende, die bei der Aktion „Stopp den Gaspreis“ mitmachen wollen. Noch Ende Oktober soll eine Sammelklage eingereicht werden.
Die Resonanz sei überwältigend, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Mittlerweile werden keine neuen Teilnehmer für die Gemeinschaftsklage mehr gebraucht. Rund 60 GASAG-Kunden wollen nun gerichtlich klären lassen, ob die elfprozentige Preiserhöhung der Billigkeit entspricht. Die Verbraucherzentrale, die die Aktion koordiniert, hält die Erfolgsaussichten für gut. Wann es zu einer Entscheidung kommt, ist noch unklar.
Wer die Preiserhöhung nicht hinnehmen will, kann seine Abschlagszahlungen unter Vorbehalt leisten. Dazu sollte zunächst die Jahresabrechnung abgewartet werden. Dann muss man sich entscheiden: Wer die erhöhten Abschlagszahlungen zahlen will, aber unter Vorbehalt, sollte dies der GASAG schriftlich mitteilen (Musterbrief unter www.verbraucherzentrale-berlin.de). In diesem Fall muss die Einzugsermächtigung nicht geändert werden.
Wer die Erhöhung ganz oder teilweise nicht zahlen will, sollte die Einzugsermächtigung auf den entsprechenden Betrag begrenzen, dies aber ebenfalls schriftlich vorher ankündigen. Die GASAG hat darauf bereits mit einem Schreiben reagiert, wonach die Einzugsermächtigung dann insgesamt hinfällig sei. „Die Betroffenen sollten unbedingt darauf achten, die Beträge selbst zu überweisen oder einen Dauerauftrag einzurichten“, empfiehlt Bernd Ruschinzik, Jurist in der Verbraucherzentrale.
Übrigens muss kein Mieter befürchten, dass ihm deswegen das Gas gesperrt wird.
bl
MieterMagazin 11/05
„Stopp den Gaspreis“: Tausende wollten bei der Aktion der Verbraucherzentrale mitmachen
Foto: Christian Muhrbeck
27.04.2013