Mancher Mieter zahlt Kosten für Schornsteinreinigung, obwohl er für seine Heizung den Schornstein gar nicht benötigt. Das ist ärgerlich – aber häufig trotzdem zulässig.
Mieter Walter Wawra ärgert sich: In seiner Wohnung in der GSW-verwalteten Köpenicker Siedlung Mittelheide hat er vor einigen Jahren auf eigene Kosten eine Gasetagenheizung einbauen und die alten Kachelöfen abreißen lassen. Weil in anderen Wohnungen seines Aufgangs zum Teil die alten Öfen noch stehen – wenn auch ungenutzt – muss er Jahr für Jahr die auf seine Wohnfläche umgelegten Kosten der Schornsteinreinigung für jene Schornsteinzüge bezahlen, an die diese Öfen angeschlossen sind. Gesetzlich ist dies zulässig, so die Auskunft der Schornsteinfegerinnung Berlin. Das Problem betrifft überwiegend Wohnanlagen, deren Beheizung nicht in einem Zug vom Vermieter modernisiert wurde. Rund die Hälfte aller Häuser der Mittelheide besitzen beispielsweise solche Mischheizungsformen.
„Der Mieter hat keinen Rechtsanspruch auf das Abtragen der Öfen und Verschließen der Schornsteine, da dies beim Vermieter zunächst einmal Kosten verursachen würde“, so Frank Maciejewski von der Rechtsabteilung des Berliner Mietervereins. „Der Vermieter wäre aber mit dem Abriss langfristig gut beraten, da er Instandsetzungskosten für die Schornsteinköpfe spart.“ In der Siedlung Mittelheide haben diesbezügliche Anregungen durch den Mieterbeirat immerhin schon ein Problembewusstsein bei der Hausverwaltung geschaffen. „Das Thema ist bekannt“, so Thomas Rücker, Leiter der Abteilung Unternehmenskommunikation der GSW. „Zurzeit untersuchen wir jede unserer Wohnanlagen bezüglich der Investitionsplanung für das nächste Jahr.“ Ob das Thema Schornsteinverschluss sich dann aber als das vordringlichste Instandsetzungsproblem herausstelle, sei derzeit noch nicht abzusehen.
Elke Koepping
MieterMagazin 11/06
Der schwarze Mann bringt manchmal nur Unkosten statt Glück
Foto: Maik Jespersen
23.04.2013