Die Bundesnetzagentur hat gegen fünf führende Anbieter auf dem Gasmarkt ein Missbrauchsverfahren eingeleitet. Die Anbieter kamen der Forderung nach einer Zusammenlegung der Marktgebiete nicht nach.
Die Bundesnetzagentur hatte Versorger wie RWE und Eon aufgefordert, bis zum 1. Oktober 2008 die bestehenden Marktgebiete von fünf auf zwei zu reduzieren. Die Maßnahme soll für stärkeren Wettbewerb am Gasmarkt sorgen. Mit einer Zusammenlegung der Gebiete wird der Marktzutritt neuer Anbieter erleichtert. Bei der Durchleitung des Gases durch das Netz eines Anbieters wird ein Nutzungsentgelt fällig. Die kleineren Anbieter bezahlen höhere Durchleitungsgebühren, weil sie das Gas durch mehr Marktgebiete leiten müssen. So verteuert sich ihr Produkt wegen der zusätzlichen Kosten. Das betrifft zum Beispiel den Anbieter Nuon. Er drängt auf die angekündigte Zusammenlegung der Marktgebiete. Im Augenblick ist er nur in Berlin und Hamburg tätig. Die fünf Netzbetreiber werden jetzt von der Bundesnetzagentur zur Offenlegung ihrer Kalkulationen und der Senkung der Durchleitungsgebühren gezwungen. Wann die Zusammenlegung der Marktgebiete stattfindet, steht noch nicht fest.
Michaela Müller
MieterMagazin 11/08
Kleine Gasanbieter sind benachteiligt, weil sie für die Nutzung von Leitungen an die großen Anbieter tief in die Tasche greifen müssen
Foto: Gasag
13.04.2013