Nachdem der Berliner Mieterverein (BMV) und die anderen an der Arbeitsgruppe Mietspiegel beteiligten Mieterorganisationen auch im Jahre 2007 den Mietspiegel wegen der Spannenbreite nicht mitgetragen hatten, kam es nun im Vorfeld der Erhebungen zum Berliner Mietspiegel 2009 zu einer Vereinbarung der Mieter- und Vermieterverbände für die Zukunft. Damit sind die Weichen für einen gemeinsam getragenen Mietspiegel im nächsten Jahr gestellt, so BMV-Hauptgeschäftsführer Hartmann Vetter. Das Ergebnis ist ein Erfolg für die Mieter.
Der Berliner Mietspiegel 2007 hatte wie sein Vorgänger erneut einen erheblichen Anstieg der Mieten abgebildet. Die Mietsteigerungen der davor liegenden zwei Jahre seien aber nicht nur das Ergebnis der Marktentwicklung, sondern auch auf den Mietspiegel selbst zurückzuführen, monierte der Berliner Mieterverein anlässlich seines Austritts aus der Mietspiegelverhandlung im Sommer 2007. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Auftrag- und Herausgeber des Mietspiegels wollte keinen Kompromiss zwischen Mieter- und Vermieterverbänden herstellen, sondern erfüllte einmal mehr die Wünsche der Hauseigentümerverbände. Folgerichtig erhielt auch der letzte Mietspiegel wieder das Etikett „Vermieter-Mietspiegel“. Doch im Sommer letzten Jahres sorgte das Gerangel um die Mietenentwicklung für ein gesteigertes Interesse in der rot-roten Regierungskoalition am Mietspiegel.
Gegen den Willen der federführenden Senatorin für Stadtentwicklung Junge-Reyer (SPD) verabschiedete das Abgeordnetenhaus einen Antrag der Fraktionen SPD und Linke, mit dem der Druck auf eine zukünftige Einigung des Senats auch mit den Mieterverbänden erhöht werden sollte. In diesem Umfeld erschien es auch dem Berliner Mieterverein sinnvoll, über eine – letztlich für die Mieter vorteilhaftere – Ausgestaltung der zukünftigen Mietspiegel zu verhandeln. „Wenn in der Hauptstadt dauerhaft der Mietspiegel von den Mieterverbänden nicht mitgetragen würde, schadet dies dem bundesweiten Ansehen des einzig geeigneten Instruments zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete“, erklärte der Mietervereinsvorsitzende Dr. Franz-Georg Rips. Auch deshalb habe die Mieterorganisation ein Interesse an einer Einigung mit den Vermieterverbänden.
Energetischer Zustand spielt künftig eine Rolle
Die Breite der Spanne um den Mittelwert, bestehend aus einem Unter- und Oberwert soll nun wieder enger gefasst werden. Statt der variablen 4/5-Spanne ist eine variable 3/4-Spanne vorgesehen. Ober- und Unterwerte liegen dadurch näher am Mittelwert. Da der Oberwert für die Mieterhöhung in der Regel die Orientierung darstellt, wird der Mieterhöhungsspielraum etwas eingeschränkt – zum Vorteil der Mieter. Als Gegenleistung an die Vermieter werden vor der Spannenbildung weniger Extremwerte herausgefiltert. Das sogenannte Vertrauensintervall wird von den bisherigen 95 auf 97,5 Prozent erweitert. Die veränderte Extremwertbereinigung führt wegen der schiefen Verteilung der Mietwerte zu einem leichten Anstieg der Mittelwerte.
Die Verbände haben diesen Kompromiss ohne Kenntnis der konkreten Mietwerte für den Mietspiegel 2009 geschlossen. Weder Mieter- noch Vermieterverbände wissen, welches Ergebnis der getroffene Kompromiss für die Extremwertbereinigung und die Spannenwerte im Mietspiegel 2009 bedeutet, weil die Erhebung der notwendigen Daten erst im Oktober 2008 begonnen hat (siehe Kasten recht).
Neben der Spannenbreite wurde eine Übereinkunft zur verbesserten Einbeziehung des energetischen Zustandes von Gebäuden als wichtiges Wohnwertmerkmal der ortsüblichen Vergleichsmiete getroffen. Der Verband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen (BBU) hatte zuvor deutlich gemacht, dass er nur den positiven energetischen Zustand bei der ortsüblichen Vergleichsmiete berücksichtigt sehen wollte. Hier konnte sich die Mieterseite umfassend durchsetzen. Im Mietspiegel 2009 sollen gute wie schlechte energetische Zustände, und zwar im Rahmen der Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung, ausgenommen denkmalgeschützte Gebäude, berücksichtigt werden. Wie und mit welchem Gewicht, das muss nun noch weiter verhandelt werden.
Reiner Wild
MieterMagazin 11/08
Will man die Angemessenheit und Zulässigkeit einer Mieterhöhung beurteilen, gibt der Mietspiegel am genauesten Auskunft
Foto: Mathias Lüdecke
Erläuterungen zur variablen Spannenbreite und zur Extremwertbereinigung unter www.berliner- mieterverein.de
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Datenerhebung für den Mietspiegel:
Ihr Engagement hilft allen Mietern
Der Berliner Mietspiegel erfüllt für Mieter eine wichtige Funktion bei der Kontrolle von Mieterhöhungen des Vermieters. Der qualifizierte Mietspiegel ist am besten geeignet, die ortsübliche Vergleichsmiete wiederzugeben. Doch dafür werden rund 12.000 aktuelle Daten über Miete, Wohnungsausstattung und vieles mehr benötigt. Bitte helfen Sie mit, wenn das vom Berliner Senat beauftragte Forschungsinstitut Gewos Sie um Ihre Daten bittet. Auch wenn die Befragung etwas Zeit kostet: Ihr Engagement hilft allen Mietern der Stadt.
rw
09.07.2013