Das Volksbegehren „Schluss mit den Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ ist vom Verfassungsgerichtshof Berlin für zulässig erklärt worden. Die Initiatoren um den „Berliner Wassertisch“ verlangen nach diesem Erfolg weiterhin Einsicht in die vertraulichen Verträge zwischen dem Land Berlin und den Anteilseignern der Berliner Wasserbetriebe (BWB).
Der Senat hatte im März 2008 das Volksbegehren abgelehnt, weil damit der Vertrauensschutz der BWB-Eigner verletzt würde. In den Verträgen über den 1999 erfolgten Verkauf von 49,9 Prozent der BWB-Anteile an die Unternehmen RWE und Veolia stehen offensichtlich Klauseln, die den Erwerbern bestimmte Gewinne garantieren. Mit der Offenlegung dieser Verträge will das Volksbegehren die Ursache für die rekordverdächtig hohen Berliner Wasserpreise aufdecken, die Kosten für die Verbraucher auf ein vernünftiges Maß absenken – und auch für eine Rekommunalisierung der Wasserbetriebe werben.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung seien „seit jeher Bestandteile staatlicher Daseinsvorsorge“, heißt es nun im Urteil. Verträge darüber sind deshalb „nicht dem öffentlichen Recht entzogen“. Der Senat hätte deshalb das Volksbegehren nicht zurückweisen dürfen.
Mit dem Richterspruch im Rücken wollen die Initiatoren des Begehrens die Abgeordneten aller Fraktionen für ihr Anliegen gewinnen. Sollte die Mehrheit im Abgeordnetenhaus das Volksbegehren unterstützen, würde das aufwändige und teure Verfahren der Unterschriftensammlung und eines eventuellen Volksentscheides entfallen.
Jens Sethmann
MieterMagazin 11/09
Transparenz bei der Kalkulation der Wasserpreise fordert der „Berliner Wassertisch“
Foto: Sabine Münch
Urteil vom 6. Oktober 2009,
Geschäftsnummer VerfGH 63/08
05.06.2013