Feuerstätten müssen betriebs- und brandsicher sein. Fahrlässigkeit bei der Wartung oder falsches Nutzerverhalten können zu Hausbränden und anderen lebensgefährlichen Situationen führen. Ein Feuerstättenbescheid, erstellt zum Beispiel nach einer Feuerstättenschau durch den Bezirksschornsteinfegermeister, schafft Sicherheit. Er legt, gemäß der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) fest, welche Arbeiten an einer Feuerungsanlage durchzuführen sind.
Bis zum 31. Dezember 2012 müssen die Bezirksschornsteinfegermeister alle Feuerstätten der Gebäude in ihrem Kehrbezirk in Feuerstättenbescheiden erfassen – somit auch die von Mietern in eigener Regie installierten Gasetagenheizungen, Kamin- und Kachelöfen und offenen Kamine. Dabei prüft der Schornsteinfeger die Betriebs- und Brandsicherheit sämtlicher Feuerstätten und Abgasanlagen eines Gebäudes. Er prüft auch, ob genügend Verbrennungsluft vorhanden ist – schon eine Dunstabzugshaube in der Küche kann dafür sorgen, dass dies nicht mehr der Fall ist. Weiter informiert er über brandsicheres Verhalten sowie über den Umgang mit Festbrennstoffen wie Holz und Kohle.
Der Schornsteinfeger ist berechtigt, auch die Feuerstätten in den Wohnungen von Mietern zu besichtigen. Selbst wenn nur ein vermutlich stillgelegter Schornstein durch die Wohnung führt und der Mieter selbst dort gar keine Feuerstätte nutzt, muss er dem Schornsteinfeger Zutritt gewähren – schließlich könnte der Schornstein Schäden aufweisen oder es wurde doch eine Feuerstätte angeschlossen, von der der Bezirksschornsteinfegermeister bisher keine Kenntnis hatte.
Der Schornsteinfeger hat sich mindestens fünf Werktage vor der Feuerstättenschau bei der Hausverwaltung oder dem Hauseigentümer anzumelden, die wiederum den Mieter informieren muss.
Ab dem Jahre 2013 erfolgt durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger innerhalb von sieben Jahren zweimal eine Feuerstättenschau, zwischen denen mindestens drei Jahre liegen müssen. Sind Arbeiten vorzunehmen, kann der Vermieter ab 2013 jeden zugelassenen deutschen Schornsteinfegerbetrieb damit beauftragen. Der Bescheid ist kostenpflichtig, die Kosten kann der Vermieter auf die Mieter umlegen.
Der Berliner Bezirksschornsteinfegermeister Frank Ludwig verweist darauf, dass die Umlage relativ niedrig ist: „Ist ein Schornstein 10 Meter hoch, entstehen pro Jahr und Haushalt Kosten von 2,02 Euro. Ab 2013 verursacht die Feuerstättenschau in 3,5 Jahren Kosten in Höhe von circa 2,88 Euro im Jahr.“
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 11/11
Bezirksschornsteinfeger Ludwig: „Der Feuerstättenbescheid ist Sicherheit zu kleinem Preis“
Foto: Sabine Münch
01.04.2013