Landeseigene Grundstücke sollen nicht mehr grundsätzlich an den Meistbietenden verkauft werden. So steht es im neuen Liegenschaftskonzept, das der Berliner Senat Ende September beschlossen hat. Große Impulse für einen kostengünstigen Wohnungsbau oder gar eine Entspannung des Wohnungsmarktes sollte man sich davon jedoch nicht erhoffen.
Zunächst wird der gesamte städtische Grundbesitz untersucht. Nur Flächen, die „keine fach- oder stadtpolitische Perspektive“ haben, sollen dem Liegenschaftsfonds zum Verkauf übertragen werden. Es wandert also nicht mehr jedes Grundstück automatisch in den Liegenschaftsfonds.
Der Fonds soll die Flächen dann entweder wie bisher üblich ohne Bedingungen an den Höchstbietenden verkaufen, oder es kommt zu einer Direktvergabe. Dabei darf der Preis aber nicht unter dem Gutachterwert liegen. Voraussetzung für eine Direktvergabe ist, dass eine Fachverwaltung einen Nutzen für die Allgemeinheit, die sogenannte Stadtrendite, erkennt. In einem solchen Fall werden die Grundstücke mit einer 15-jährigen Nutzungsbindung verkauft. Wenn ein besonderes stadtpolitisches Interesse eine längere Bindung erfordert, können die Flächen auch über Erbbaurechte vergeben werden.
Ein Beispiel für die Stadtrendite ist die Bereitstellung von Flächen für den Bau preiswerter Wohnungen. Der Senat hat 18 Grundstücke ermittelt, die zu diesem Zweck als Sachwerteinlage an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften gehen sollen. Besonders üppig ist das Portfolio an Wohnungsbaugrundstücken jedoch nicht. Von den rund 5000 Grundstücken im Bestand des Liegenschaftsfonds eignen sich weniger als 300 für den Geschosswohnungsbau, davon liegen nur 45 Grundstücke innerhalb des S-Bahn-Rings, wo die Wohnungsnachfrage am höchsten ist.
Jens Sethmann
MieterMagazin 11/12
An der Holzmarktstraße 19-30 befindet sich eines der wenigen für den Wohnungsbau geeigneten städtischen Grundstücke
Foto: Sabine Münch
20.03.2013